Steuerberaterkosten bei Verpachtung landwirtschaftliche Fläche eintragen

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  • GerardoOch
    Neuer Benutzer
    • 29.07.2025
    • 1

    #1

    Steuerberaterkosten bei Verpachtung landwirtschaftliche Fläche eintragen

    Hallo Miteinander,
    bin neu im Forum und habe eine Frage.
    Ich verpachte eine landwirtschaftliche Fläche ( 1 ha ) und habe mich bei einem Steuerberater einer Beratung im Zusammenhang mit Grundstücken und Einkunftsart Vermietung und Verpachtung
    unterzogen. ( Rechnung 333 € ). Pacht ist angegeben in Anlage V-Sonstige "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" .....)
    Wo trage ich diese Rechnung (Werbungskosten ???) ein?

    Vielen Dank und Grüße
    Gerhard
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Bei 'Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung' sind nicht die Einnahmen anzugeben, sondern die Einkünfte. Also Einnahmen minus Ausgaben.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45928

      #3
      Wobei Steuerberatungskosten nur als Werbungskosten abgezogen werden dürfen, soweit sie für die Ermittlung der Einkünfte angefallen sind.

      Danach sieht es nicht aus !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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