Hallo Forum,
ich beziehe eine gesetzliche Rente (Anlage R), eine kleine Betriebsrente und arbeite als Arbeitnehmerin. Die Betriebsrente wird ja wie Arbeitslohn behandelt, also Anlage N.
Nun ist dieser "Arbeitslohn" aber ein Versorgungsbezug (Punkt 8 der Lohnsteuerbescheinigung). Wo trage ich denn das ein? Direkt beim Arbeitslohn geht es nicht. Wenn ich es unter Punkt 2 der Anlage N eintrage, dann kriege ich zwar keinen Fehler bei der Prüfung, aber auch keine Steuerberechnung (kann nicht berechnet werden, ich soll "0" bei Werbungskosten angeben). Hä? Wo denn?
Werbungskosten kann ich - als Pauschale - ja ganz normal eintragen, da ich ja auch noch Arbeitnehmerin bin.
Oder muss ich das gar nicht eintragen? Weiß das Finanzamt, dass das Versorgungsbezüge sind bzw. ist das unwichtig?
Bin dankbar für Erleuchtung jeder Art...
ich beziehe eine gesetzliche Rente (Anlage R), eine kleine Betriebsrente und arbeite als Arbeitnehmerin. Die Betriebsrente wird ja wie Arbeitslohn behandelt, also Anlage N.
Nun ist dieser "Arbeitslohn" aber ein Versorgungsbezug (Punkt 8 der Lohnsteuerbescheinigung). Wo trage ich denn das ein? Direkt beim Arbeitslohn geht es nicht. Wenn ich es unter Punkt 2 der Anlage N eintrage, dann kriege ich zwar keinen Fehler bei der Prüfung, aber auch keine Steuerberechnung (kann nicht berechnet werden, ich soll "0" bei Werbungskosten angeben). Hä? Wo denn?
Werbungskosten kann ich - als Pauschale - ja ganz normal eintragen, da ich ja auch noch Arbeitnehmerin bin.
Oder muss ich das gar nicht eintragen? Weiß das Finanzamt, dass das Versorgungsbezüge sind bzw. ist das unwichtig?
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