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Betriebsrente wo eingeben???

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    Betriebsrente wo eingeben???

    Hallo Forum,
    ich beziehe eine gesetzliche Rente (Anlage R), eine kleine Betriebsrente und arbeite als Arbeitnehmerin. Die Betriebsrente wird ja wie Arbeitslohn behandelt, also Anlage N.
    Nun ist dieser "Arbeitslohn" aber ein Versorgungsbezug (Punkt 8 der Lohnsteuerbescheinigung). Wo trage ich denn das ein? Direkt beim Arbeitslohn geht es nicht. Wenn ich es unter Punkt 2 der Anlage N eintrage, dann kriege ich zwar keinen Fehler bei der Prüfung, aber auch keine Steuerberechnung (kann nicht berechnet werden, ich soll "0" bei Werbungskosten angeben). Hä? Wo denn?
    Werbungskosten kann ich - als Pauschale - ja ganz normal eintragen, da ich ja auch noch Arbeitnehmerin bin.
    Oder muss ich das gar nicht eintragen? Weiß das Finanzamt, dass das Versorgungsbezüge sind bzw. ist das unwichtig?

    Bin dankbar für Erleuchtung jeder Art...

    #2
    Zitat von Miraflor55 Beitrag anzeigen
    Werbungskosten kann ich - als Pauschale - ja ganz normal eintragen
    Was trägt man denn als Pauschale ein?

    Seite 2 der Anlage N ist schon richtig. Wie lautet die Fehlermeldung denn genau?

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      #3
      Mit der Pauschale hab ich mich falsch ausgedrückt. Ich meine, durch die AN-Tätigkeit gilt die "normale" Werbungskostenpauschale, nicht die für Rentner.

      Hab es aber inzwischen geschafft: man muss bei "Werbungskosten in Sonderfällen" den Betrag "0" eingeben UND irgendeinen Text (das hatte ich nicht gemacht, deswegen kam eine andere sehr rätselhafte Fehlermeldung).
      Nun hat er es aber "gefressen".
      Vielen Dank für die Hilfe!!!!

      Kommentar


        #4
        Mit der Pauschale hab ich mich falsch ausgedrückt. Ich meine, durch die AN-Tätigkeit gilt die "normale" Werbungskostenpauschale, nicht die für Rentner.

        Hab es aber inzwischen geschafft: man muss bei "Werbungskosten in Sonderfällen" den Betrag "0" eingeben UND irgendeinen Text (das hatte ich nicht gemacht, deswegen kam eine andere sehr rätselhafte Fehlermeldung).
        Nun hat er es aber "gefressen".
        Vielen Dank für die Hilfe!!!!​

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          #5
          Hallo Miraflor55!

          Sie sind neu hier im Forum und vielleicht auch Erstanwender von Elster ... !?

          Da Elster ganz sicher nicht "selbsterklärend" ist, kommen bei Neulingen immer dieselben Fragen auf: "wo trage ich was ein" !?

          Deshalb gibt es hier im Forum eine "Besonderheit", die Sie sicherlich noch nicht entdeckt haben:

          Forum-Gesamtübersicht - Mein Elster anklicken - und gleich zu Beginn "angepinnt" sind "wichtig"-Themen - und an erster Stelle das wichtigste Thema, um wirklich sinnvoll mit Elster zu arbeiten:
          An alle mit Administratorrechten: Um die sich ständig hier im Forum wiederholenden Fragen, was man wo eintragen muss, zu reduzieren, wäre es sicherlich von Vorteil, wenn "ganz vorne" unter "wichtig" hierzu folgende Links dauerhaft platziert werden würden: vorausgefüllte Steuererklärung" mit


          dann erübrigen sich schon mal die meisten "wo trage ich was ein"-Fragen!

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            #6
            Hilft denn der Bescheinigungsabruf bei den Werbungskosten?

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              #7
              Hallo Miraflor55!

              Sie schrieben:

              Weiß das Finanzamt, dass das Versorgungsbezüge sind bzw. ist das unwichtig?
              Erste Frage: Ja!

              Zweite Frage: Nein, das ist wichtig, weil es einen "Versorgungsfreibetrag" gibt!

              Sie auch mein neu eröffnetes Thema "Tipps für Erstanwender"!



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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Hilft denn der Bescheinigungsabruf bei den Werbungskosten?
                Ich habe nur auf die Frage geantwortet "
                Nun ist dieser "Arbeitslohn" aber ein Versorgungsbezug (Punkt 8 der Lohnsteuerbescheinigung). Wo trage ich denn das ein?
                Das "Werbungskostenproblem" war ja schon gelöst,!

                Atnwort auf Ihre Frage: M.W. / bisher (vor dem letzten Update) "nein" ...

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