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Wertpapiergeschäfte in Fremdwährung

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    Wertpapiergeschäfte in Fremdwährung


    Moin,

    bei der Bearbeitung meiner Steuererklärung für das Steuerjahr 2024, bin ich mir nicht sicher, wo
    erzielte Fremdwährungsgewinne bzw. Verluste beim Verkauf von Aktien (ausländischer Broker) einzutragen sind.

    In den vergangenen Jahren habe ich die Gewinne bzw. Verluste immer in der Anlage SO erklärt. Nun hatte ich gelesen, dass diese ab 1.1.2025 unter Kapitalerträge fallen und in die Anlage KAP gehören. Verunsichert bin ich halt auch, ob das schon für das Steuerjahr 2024 gilt.​

    Falls sie in die Anlage KAP gehören, in welche Zeilen müssten die Verluste bzw, Gewinne eingetragen werden?

    Vielen Dank, Rolf

    #2
    Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Aktien gelten bereits seit 2009 als Kapitalerträge und sind über die Anlage KAP zu erklären.

    Bei den Geschäften mit Fremdwährungen bist du selbst in der Pflicht, die korrekt anzugeben. Ab 2025 müssen da auch die Banken im

    Inland tätig werden. https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=6

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Rondet!

      1. Fragen Sie mal Ihren "ausländischen Broker" nach
      - Steuerbescheinigung und/oder
      - Erträgnisaufstellung

      Eine Erträgnisaufstellung kann schon ein Paket von über 50 Seiten sein ...
      - mit unheimlich vielen Fußnoten ...
      - mit seitenlangen steuerlichen Hinweisen und Erläuterungen ...

      Falls der nicht kann, weil keine Lust bzw. kein Interesse an deutschen Kunden ...

      2. Fragen Sie mal das Internet "Merkblatt für den inländischen Steuerzahler", auch da werden Ihnen dann bis zu 25seitige Merkblätter angeboten ...

      3. Und wenn Sie jetzt noch "2024" und "2023" ergänzen, wird dort auch Ihre steuerliche Frage beantwortet!

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        #4
        Hallo,

        was verstehst du denn unter Währungsgewinnen?
        Hast du beispielsweise ein Tagesgeldkonto in einer anderen Währung? Oder geht es nur um das Guthaben auf einem Verrechnungskonto von dem du deine Wertpapierkäufe bezahlst?
        Imho wären das erste Kapitalerträge, das zweite hingegen immer noch Spekulationsgeschäfte (rechtliche Klärung steht aber natürlich noch aus, ist ja ganz neu).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Zur Thematik Fremdwährungskonten gibt es hier eine gute Übersicht:
          im_informationsbogen_tax-besteuerung_fremdwaehrung_privat.pdf
          mfg. - Kent

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            #6
            Danke für die Antworten.

            Ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt, mir geht es um die steuerliche Behandlung von Devisenerträgen aus Werpapiertransaktionen. Bedeutet, Kauf und Verkauf von Aktien, die in einer Fremdwährung notiert sind, können Fremdwährungsgewinne bzw. Verluste erzeugen.
            Ich bin davon ausgegangen, das diese Erträge im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Kauf/Verkauf der Aktien stehen und damit Teil der Veräußerungserlöse sind, somit also in die Anlage KAP gehören.

            Rolf

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              #7
              Hallo

              Ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt, mir geht es um die steuerliche Behandlung von Devisenerträgen aus Werpapiertransaktionen. Bedeutet, Kauf und Verkauf von Aktien, die in einer Fremdwährung notiert sind, können Fremdwährungsgewinne bzw. Verluste erzeugen.​
              Nochmal, was meinst du damit?

              Allein mit dem Kauf und Verkauf von Aktien kann man keinen Währungsgewinn oder -verlust erzeugen.
              Wenn dann muss entweder der Kaufbetrag vorher oder der Verkaufserlös nachher auf einem Fremdwährungskonto liegen.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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