wer in 2025 in der AVEÜR bei "umlaufvermögen" angekommen ist, fragt sich: wie ist das bei elster definiert? was gehört hierher?
im forum "ElsterFormular (offizielles Support-Ende erreicht)" hat Charlie24 2018 geschrieben: "Umlaufvermögen ... Es gibt doch auf der entsprechenden Seite eine Fußnote dazu!" nun, im jahre des herren 2025 kann ich keine fußnote entdecken. was es gibt, sind "?", etwa zu dem posten "Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert (Euro, Cent)"; dort wird erläutert: "In der Zeile "Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert" sind die historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten beziehungsweise Einlagewerte der zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums vorhandenen Wirtschaftsgüter ... einzutragen. Nachträgliche Veränderungen ... sind zu berücksichtigen." einschränkung: "gegebenenfalls vermindert um übertragene Rücklagen, Zuschüsse oder Herabsetzungsbeträge nach § 7g Absatz 2 EStG"
jedenfalls gibt es keinen hinweis auf "Umlaufvermögen i.S. des § 4 Abs. 3 S. 4 EStG", auf den wiederum InsideFA (ebenfalls 2018) hinweist. demnach ginge es 'nur' um folgendes:
"4Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte, für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens sind erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder bei Entnahme im Zeitpunkt der Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. 5Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens im Sinne des Satzes 4 sind unter Angabe des Tages der Anschaffung oder Herstellung und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des an deren Stelle getretenen Werts in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen."
das wäre höchst entlastend, weil es dann hier nicht um "umlaufvermögen" im üblichen sinne ginge, also z.b. wie folgt definiert:
"Was ist das Umlaufvermögen?
Zum Umlaufvermögen gehören die Wirtschaftsgüter, die zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch angeschafft oder hergestellt worden sind. So gehören zum Beispiel Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Erzeugnisse und Waren sowie Kassenbestände zum Umlaufvermögen.
I.
Vorräte:
Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe
...
geleistete Anzahlungen
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
...
III.
Wertpapiere...
IV.
Schecks, Kassenbestände, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten"
quelle: steuertipps.de/lexikon/u/umlaufvermoegen
demnach würden "Kassenbestände" und "Guthaben" auf konten durchaus dazu gehören, anders als Charlie24 schreibt: "Deine Geldbestände gehören jedenfalls nicht dazu!" nach der o.g. elster-hilfe scheint dies richtig zu sein.
worauf soll man sich also nun verlassen??? kann irgendwer hinweise auf klare, für elster verbindliche definitionen geben? danke. (grundsätzlich: wäre es nicht schön, wenn elster seine "hilfe" wesentlich ausbauen würde, mit klaren definitionen, was jeweils gemeint ist, auch für normal-sterbliche, die ihre buchhaltung und steuererklärung selber machen?? insbesondere dann, wenn die elster-begriffe von den üblichen abweichen??!)
im forum "ElsterFormular (offizielles Support-Ende erreicht)" hat Charlie24 2018 geschrieben: "Umlaufvermögen ... Es gibt doch auf der entsprechenden Seite eine Fußnote dazu!" nun, im jahre des herren 2025 kann ich keine fußnote entdecken. was es gibt, sind "?", etwa zu dem posten "Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert (Euro, Cent)"; dort wird erläutert: "In der Zeile "Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert" sind die historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten beziehungsweise Einlagewerte der zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums vorhandenen Wirtschaftsgüter ... einzutragen. Nachträgliche Veränderungen ... sind zu berücksichtigen." einschränkung: "gegebenenfalls vermindert um übertragene Rücklagen, Zuschüsse oder Herabsetzungsbeträge nach § 7g Absatz 2 EStG"
jedenfalls gibt es keinen hinweis auf "Umlaufvermögen i.S. des § 4 Abs. 3 S. 4 EStG", auf den wiederum InsideFA (ebenfalls 2018) hinweist. demnach ginge es 'nur' um folgendes:
"4Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte, für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens sind erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder bei Entnahme im Zeitpunkt der Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. 5Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens im Sinne des Satzes 4 sind unter Angabe des Tages der Anschaffung oder Herstellung und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des an deren Stelle getretenen Werts in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen."
das wäre höchst entlastend, weil es dann hier nicht um "umlaufvermögen" im üblichen sinne ginge, also z.b. wie folgt definiert:
"Was ist das Umlaufvermögen?
Zum Umlaufvermögen gehören die Wirtschaftsgüter, die zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch angeschafft oder hergestellt worden sind. So gehören zum Beispiel Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Erzeugnisse und Waren sowie Kassenbestände zum Umlaufvermögen.
I.
Vorräte:
Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe
...
geleistete Anzahlungen
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
...
III.
Wertpapiere...
IV.
Schecks, Kassenbestände, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten"
quelle: steuertipps.de/lexikon/u/umlaufvermoegen
demnach würden "Kassenbestände" und "Guthaben" auf konten durchaus dazu gehören, anders als Charlie24 schreibt: "Deine Geldbestände gehören jedenfalls nicht dazu!" nach der o.g. elster-hilfe scheint dies richtig zu sein.
worauf soll man sich also nun verlassen??? kann irgendwer hinweise auf klare, für elster verbindliche definitionen geben? danke. (grundsätzlich: wäre es nicht schön, wenn elster seine "hilfe" wesentlich ausbauen würde, mit klaren definitionen, was jeweils gemeint ist, auch für normal-sterbliche, die ihre buchhaltung und steuererklärung selber machen?? insbesondere dann, wenn die elster-begriffe von den üblichen abweichen??!)