Anlage V

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  • Laie123
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2015
    • 263

    #1

    Anlage V

    Wie wird folgender Tatbestand in der Anlage V gebucht.

    Mehrfamilienhaus: 5 Wohnungen vermietet, davon eine Wohnung vom Eigentümer bewohnt.

    Zum 1.7.2024 Gründung von Wohnungseigentum: Vom Eigentümer wieder 1 Wohnung selbst genutzt, 1 Wohnung zum 1.7.2024 verkauft, 3 Wohnungen vermietet.
    Zuletzt geändert von Laie123; 30.07.2025, 09:55.
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Wenn die qm gleich wären, wäre bis 30.06.2024 eine Anlage V mit 80 % Vermietung und 20 % Eigennutzung auszufüllen. Ab 01.07.2024 brauchst du für jede vermietete Wohnung eine Anlage V, also insgesamt drei. Ggf. stpfl. Veräußerungsgeschäft für die verkaufte Wohnung.

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