Guten Tag,
ich, selbständig tätig, gebe als Betriebsausgaben ausschließlich Fahrtkosten an und habe dafür im Abschnitt "Betriebsausgaben" der EÜR Angaben in Zeile 70 und Zeile 73 gemacht.
Meine tatsächlichen Fahrtkosten zur ersten Betriebsstätte stammen allein von öffentlichen Verkehrsmitteln und liegen unterhalb der Entfernungspauschale.
Diese tatsächlichen Fahrkosten habe ich in Zeile 70 der EÜR ("Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen") eingetragen. Die Entfernungspauschale habe ich anhand der Kilometer und Arbeitstage ausgerechnet und in Zeile 73 ("Mindestens abziehbare Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte (Entfernungspauschale)") angegeben.
Für mich überraschend erscheint nun in Zeile 75 ("Summe Betriebsausgaben") die Summe meiner Angaben aus Zeile 70 und Zeile 73, und diese Summe wird von meinem Gewinn abgezogen.
Ich dachte jedoch, dass die tatsächlichen Fahrtkosten nur dann berücksichtigt werden, soweit sie die Entfernungspauschale übersteigen - was sie in meinem Fall bei weitem nicht tun.
Da ich davon ausgehe, dass ELSTER hier alles richtig macht: wo liegt mein Denk- und/oder Eintragungs-Fehler?
Freundliche Grüße
Urs
ich, selbständig tätig, gebe als Betriebsausgaben ausschließlich Fahrtkosten an und habe dafür im Abschnitt "Betriebsausgaben" der EÜR Angaben in Zeile 70 und Zeile 73 gemacht.
Meine tatsächlichen Fahrtkosten zur ersten Betriebsstätte stammen allein von öffentlichen Verkehrsmitteln und liegen unterhalb der Entfernungspauschale.
Diese tatsächlichen Fahrkosten habe ich in Zeile 70 der EÜR ("Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen") eingetragen. Die Entfernungspauschale habe ich anhand der Kilometer und Arbeitstage ausgerechnet und in Zeile 73 ("Mindestens abziehbare Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte (Entfernungspauschale)") angegeben.
Für mich überraschend erscheint nun in Zeile 75 ("Summe Betriebsausgaben") die Summe meiner Angaben aus Zeile 70 und Zeile 73, und diese Summe wird von meinem Gewinn abgezogen.
Ich dachte jedoch, dass die tatsächlichen Fahrtkosten nur dann berücksichtigt werden, soweit sie die Entfernungspauschale übersteigen - was sie in meinem Fall bei weitem nicht tun.
Da ich davon ausgehe, dass ELSTER hier alles richtig macht: wo liegt mein Denk- und/oder Eintragungs-Fehler?
Freundliche Grüße
Urs
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