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Anlage V bei Ferienwohnung

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    Anlage V bei Ferienwohnung

    Servus erstmal.
    ich wohne in einem gemietetem Haus .
    Im Erdgeschoß wohne ich selber , das OG wird rein als Fereinwohnung genutzt und vermietet.
    Nun will das Fianzamt die Anlage V von mir.
    Einkuünfte kann ich da eintragen , aber wo trage ich meine Ausgaben wie Miete die ich anteilig für die Fewo zahle ein ?
    wo trage ich Ausgaben für Anschaffungen wie neue Matrazen ein ?
    Ich bin ein bisserl verwirrt und hoffe auf Eure Hilfe
    LG aus Bayern

    #2
    Zitat von Guido Frfies Beitrag anzeigen
    Einkuünfte kann ich da eintragen , aber wo trage ich meine Ausgaben wie Miete die ich anteilig für die Fewo zahle ein ?
    Bei Einkünften sind doch bereits Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt (Einnahmen minus Ausgaben = Einkünfte).

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