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Abgabefrist: Zeitpunkt der Abgabe oder Zeitpunkt der Übermittlung?

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    Abgabefrist: Zeitpunkt der Abgabe oder Zeitpunkt der Übermittlung?

    Hallo zusammen,

    die Frist für die Steuererklärung 2024 ist ja soeben verstrichen.
    Ich habe meine Steuererklärung um 23:48 Uhr über Elster eingereicht. Um 0:05 Uhr erreichte mich eine Mail, in der steht: "Ihr am 31.07.2025 um 23:48 Uhr unter Mein ELSTER abgegebenes Formular ist erfolgreich übermittelt worden."

    Habe ich somit die Frist versäumt, weil der Zeitpunkt der Übermittlung relevant ist, oder war ich noch in der First, weil der Zeitpunkt der Abgabe relevant ist? Falls ich die Frist um die 5 Minuten versäumt habe, hat das Konsequenzen, bzw. muss ich jetzt noch etwas tun?

    #2
    Du hast um 23:48 übermittelt, das ist also rechtzeitig.

    Ich selber hab die letzten Jahre zwei Mal ungefähr eine Stunde zu spät gesendet. Das hatte einen Vermerk in den Bescheiderläuterungen zur Folge, keinen Verspätungszuschlag.

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      #3
      Hallo,

      es steht doch „um 23:48 Uhr​“, was ist denn daran unklar? Wann die Email gekommen ist ist vollkommen egal.
      Vermutlich war das System gestern schon etwas überlastet. (in weiser Voraussicht hab‘ ich meine letzten Erklärungen schon vorgestern abgegeben, nicht dass kurz vor Ende nichts mehr geht und ich darüber mit dem Finanzamt diskutieren muss)

      Außerdem: Früher als es noch schriftliche Erklärungen gab (ich weiß, ein paar wenige machen das immer noch so) war es so, dass alles was morgens im Briefkasten war noch mit Eingang am Tag davor gewertet wurde (beim Gericht ist das übrigens anders, da wird Punkt 0:00 Uhr umgestellt).
      Und da man wie gesagt immer noch schriftlich abgeben kann darf es imho eigentlich keine derartige Benachteiligung der Onlineerklärenden geben.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        beim Gericht ist das übrigens anders, da wird Punkt 0:00 Uhr umgestellt
        Die Gerichte haben ja auch sog. Nachtbriefkästen, diese Systeme sind deutlich teurer als herkömmliche Hausbriefkästen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo spät_dran,

          mich persönlich würde dabei ja interessieren, hast du es wirklich gerade noch geschafft?
          Oder bist du extra aufgeblieben, um aus sportlicher Demonstration das System ein wenig anzutesten?

          Natürlich gilt immer das, was auf dem Tranferticket steht, das ist ja dein Absende-Beweis.

          Gruß - Hans

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