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Gesonderte u. einheitliche Feststellung für Erbengemeinschaft - Investments was wo?

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    Gesonderte u. einheitliche Feststellung für Erbengemeinschaft - Investments was wo?

    Hallo,

    ich habe gemeinsam mit meiner Schwester von unseren Eltern ein Haus (selbstbewohnt, unvermietet) sowie Aktiendepot, Sparanlagen aber auch Beteiligungen an Windparks (teilweise in Portugal), Immobilienholding etc. geerbt. Der Steuerberater meiner Eltern hat die Einkünfte aus diesen Beteiligungen bisher immer in der "Anlage G" angegeben.

    Nun muss ich eine Feststellungserklärung machen, weiß aber nicht, wo die verschiedenen Einkunftsarten einzutragen sind. Es gibt jede Menge Anlagen, aber keine Anlage G für die "Gesonderte u. einheitliche Feststellung (ESt 1 B) 2024"

    Vielen Dank vorab für Eure Hilfe

    Gruß Grisch

    #2
    Es gibt jede Menge Anlagen, aber keine Anlage G für die "Gesonderte u. einheitliche Feststellung (ESt 1 B) 2024"​
    Der laufende Gewinn der Gemeinschaft aus Gewerbebetrieb ist in der Anlage FE 1 zu erfassen. Falls alles nach dem allgemeinen Schlüssel

    (gemeint ist die Erbquote) verteilt wird, ist der Gewinn auf Seite 2 in die Zeile 17 der Anlage FE 1 einzutragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort !

      das würde bedeuten, alle Einkünfte der verschiedenen Investments gemeinsam einzutragen. Mein Problem ist, dass die Ergebnisse der einzelnen Beteiligungen oft noch nicht bekannt sind. Oft erfolgt die jeweilige Steuerbescheinigung erst im darauffolgenden Jahr. Für 2024 also erst in 2026.

      Bei der Anlage G hätte ich die einzelnen Investments erfassen können, jeweils Betrag "0" eintragen und dann "von Amtswegen nachtragen" vermerken können...

      Ich soll ja die Feststellungserklärung bis 31.7.2025 abgegeben haben. Was macht man in so einem Fall?

      Kommentar


        #4
        Ich würde geschätzte Werte eintragen und das im Hauptvordruck auf Seite 8 unter Ergänzende Angaben vermerken. Sobald die tatsächlichen Werte vorliegen,

        wird der Feststellungsbescheid von Amtswegen geändert und die eigenen Einkommensteuerbescheide der Beteiligten ebenfalls.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          jetzt bist du ja eh zu spät. Die Frage ist auch, ob du und deine Schwester an diesen Beteiligungen nicht direkt mit jeweils 50 % an den Windparks beteiligt sind und dies dann daher ohne den Umweg der Feststellung direkt in eure ESt einfließen könnte. Frag mal die Windparkgesellschaften, wie die das sehen, wenn sie einen entsprechenden Erbschein hätten.

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            #6
            OK, vielen Dank für die Hinweise !

            und schöne Sommerferien

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