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Problem im Formular "Zusatzangaben für die Steuerberechnung" der ESt, Zeilen 10-11

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    Problem im Formular "Zusatzangaben für die Steuerberechnung" der ESt, Zeilen 10-11

    Hallo,

    seit ein paar Tagen sitze ich über einem hartnäckigen Problem bei Mein Elster. Ich würde mich über einen hilfreichen Tipp freuen.

    Meine Frau und ich sind zusammenveranlagt. Wir haben beide jeweils einen Riestervertrag und wollen unsere beiden Eigenbeiträge für 2024 an oben genannter Stelle eintragen. Beide Beiträge sind ordnungsgemäß durch die Zulagenstelle an unser Finanzamt übermittelt worden.

    Problem: Wenn ich beide Beträge (weniger als 1000 Euro) jeweils eintrage (meinen in Zeile 10 und den Beitrag meiner Frau in Zeile 11), werden sie in der Steuerberechnung komplett ignoriert und die Steuer ist am Ende dadurch sogar höher. Nehme ich nur meinen Beitrag und lösche den Betrag meiner Frau, wird mein Beitrag korrekt vom zu versteuernden Gesamteinkommen abgezogen.

    Warum geht es nicht, wenn ich beide Beträge anführe? Ist das ein Fehler in MeinElster?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Tipps für Erstanwender siehe hier auf dieser Seite die beiden ersten stets vorne angepinnten "wichtig-Themen":


    Solche Fragen erübrigen sich, wenn man so arbeitet, wie es sich die Programmierer vorgestellt haben:

    Mit dem "Abruf von Bescheinigungen" bzw. der "vorausgefüllten Steuererklärung"!

    Kommentar


      #3
      Ich weiß jetzt nicht genau wie die Steuerberechnung bei Beiträgen zur Riesterrente aussieht. Wahrscheinlich ist sie nicht sehr transparent.

      Aber Du weißt ja, wenn die steuerliche Auswirkung größer ist als die Zulage, dann musst Du die Zulage zurückzahlen. Sie wird direkt auf die Steuer angerechnet.

      Dass die Angabe der Beiträge nachteilig ist, kann in Summe nur dann vorkommen, wenn Ihr die Euch zustgehenden Zulagen nicht beantragt habt.

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        #4
        ... kann in Summe nur dann vorkommen, wenn Ihr die Euch zustgehenden Zulagen nicht beantragt habt.
        Bei der Günstigerprüfung von Riesterbeiträgen wird meines Wissens so gerechnet, dass unterstellt wird, dass der Antrag auf

        die zustehenden Zulagen gestellt wurde. Fehler kann man da eigentlich nur bei der Zuordnung von Kindern machen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
          Tipps für Erstanwender siehe hier auf dieser Seite die beiden ersten stets vorne angepinnten "wichtig-Themen":


          Solche Fragen erübrigen sich, wenn man so arbeitet, wie es sich die Programmierer vorgestellt haben:

          Mit dem "Abruf von Bescheinigungen" bzw. der "vorausgefüllten Steuererklärung"!
          Ich habe jetzt die Bescheinigungen für unsere beiden Riesterzahlungen in Elster vorliegen und sie in die Steuererklärung übernommen. Aber nach wie vor wird nur mein Beitrag steuermindernd angesetzt. Gebe ich beide Beträge ein, wird KEINER der beiden Beträge berücksichtigt und die Steuer ist entsprechend höher.

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            #6
            Seid ihr beide unmittelbar begünstigt oder ist deine Frau eventuell nur mittelbar begünstigt ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Seid ihr beide unmittelbar begünstigt oder ist deine Frau eventuell nur mittelbar begünstigt ?
              Wir sind beide unmittelbar begünstigt und so habe ich es auch in der Anlage AV unter Berechnungsgrundlagen vermerkt.

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                #8
                Zitat von abar1977 Beitrag anzeigen
                Gebe ich beide Beträge ein, wird KEINER der beiden Beträge berücksichtigt und die Steuer ist entsprechend höher.
                Durch den Sonderausgabenabzug wird die festgesetzte Steuer niedriger, aber die Frage ist ja, ob die Steuerersparnis größer ist als der Zulagenanspruch, denn wie man der Rechnung entnehmen kann, wird dieser im Fall, dass die Günstigerprüfung zu Gunsten des Sonderausgabenabzugs ausgeht, am Ende zur Steuer addiert.

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