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„Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2024” fehlt mir

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    „Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2024” fehlt mir

    Bei der Anlage N für meine Einkommensteuererklärung 2024 trat der Horror ein. Ich finde den „Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2024” nicht.

    Allerdings finde ich den entsprechenden Ausdruck auch nicht für 2023 (sondern nur für 2022; für das Jahr 2022 existiert er dafür in 2 Blättern: 1) Korrektor/Stornierung 23.10.2022; 2) Korrektor/Stornierung 17.1.2023).

    Kann es sein, dass es den Ausdruck nicht mehr gibt (weil die Daten eh ans Finanzamt übermittelt werden)?

    Wenn ich den Ausdruck benötige: wo bekomme ich ein Duplikat her? Beim ehemaligen Arbeitgeber?




    #2
    Hallo gavagai_der_dritte,

    das einfachste wird sein, du nutzt den Bescheinigungsabruf, da werden alle Daten, die schon ans FA gemeldet wurden,
    automatisch in dein Formular eingefügt und das auch noch an der richtigen Stelle, eine ungemein hilfreiche Einrichtung.

    Gruß - Hans

    Kommentar


      #3
      Zitat von gavagai_der_dritte Beitrag anzeigen

      Kann es sein, dass es den Ausdruck nicht mehr gibt (weil die Daten eh ans Finanzamt übermittelt werden)?

      Wenn ich den Ausdruck benötige: wo bekomme ich ein Duplikat her? Beim ehemaligen Arbeitgeber?
      Es gibt den Ausdruck noch. Was du mit ihm angestellt hast, wissen wir nicht.

      Du kannst aber auch dieses Jahr fragen, was eigentlich dieser Abruf von Bescheinigungen ist, wie letztes Jahr, das Jahr davor, das Jahr vor dem Jahr davor...

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        #4
        Beim ehemaligen Arbeitgeber?
        Erzielst du denn überhaupt noch Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ? Eine direkt vom AG gezahlte Betriebsrente würde auch dazugehören.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von multi Beitrag anzeigen

          Es gibt den Ausdruck noch. Was du mit ihm angestellt hast, wissen wir nicht.

          Du kannst aber auch dieses Jahr fragen, was eigentlich dieser Abruf von Bescheinigungen ist, wie letztes Jahr, das Jahr davor, das Jahr vor dem Jahr davor...
          Du hast recht. Ich frage auch heuer wieder. Was ich nur einmal im Jahr brauche, merke ich mir nicht. Sicher habe ich es irgendwo notiert. Aber wo?

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Erzielst du denn überhaupt noch Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ? Eine direkt vom AG gezahlte Betriebsrente würde auch dazugehören.
            Ich krieg Rente von der BfA und Rente vom Ex-Arbeitgeber (ich denke, das nennt sich Pension) und Betriebsrente vom Ex-Arbeitgeber.
            Ich erhielt auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Lehrtätigkeit an Grundschule: Schachkurse), aber da habe ich inzwischen Bezahlung abgelehnt, weil ich sonst noch länger an der Einkommensteuererklärung sitze.

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              #7
              Bei Pensionsbezug bzw. einer Betriebsrente müsste es Ausdrucke der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung geben.

              Wenn du die nicht findest, kannst du die Daten über den Bescheinigungsabruf in deine Einkommensteuererklärung übernehmen,

              immer vorausgesetzt, der Abruf ist freigeschaltet. Der Abruf wird dann bei Erstellung eines Entwurfs angeboten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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