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Übernahme von Erklärung 2023 in 2024

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    Übernahme von Erklärung 2023 in 2024

    Ich möchte die Erklärung 2023 aufrufen und die Daten in 2024 überschreiben und übernehmen. In Jahren zuvor ging das. Jetzt finde ich das nicht mehr.
    Vielen Dank für die Antworten auf meine erste Frage.

    #2
    Hallo,
    das geht immer noch.
    Du musst nur die richtige Reihenfolge einhalten

    Du musst eine neue Erklärung für 2024 beginnen und dann wirst Du gefragt ob die Daten aus vorherigen Erklärungen (Formulare) übernommen werden sollen.

    PS:
    Dass die Frist für 2024 abgelaufen ist weist Du ?
    Gruß Klaus

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      #3
      Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
      Dass die Frist für 2024 abgelaufen ist weist Du ?
      Nur bei einer Pflichtveranlagung, und selbst, wenn diese hier ggfs. vorliegt, befreit das nicht davon, trotzdem abgeben zu müssen.

      Kommentar


        #4
        Dass die Frist für 2024 abgelaufen ist weist Du ?
        Ich verstehe Gpswanderer eher so, dass er den Manoman eher zu gebotener Eile ermuntern wollte, als dass er ihn von der Abgabe abzuraten gedachte!

        Gruß - Hans

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          Du musst eine neue Erklärung für 2024 beginnen und dann wirst Du gefragt ob die Daten aus vorherigen Erklärungen (Formulare) übernommen werden sollen.​
          Man kann auch in der Übersicht zu dem alten Formular gehen und dort ganz rechts klicken, da wird die Übernahme dann angeboten.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Man kann auch in der Übersicht zu dem alten Formular gehen und dort ganz rechts klicken,
            Geht aber auch nicht schneller. Mir wird der Start einer neuen Einkommensteuererklärung nach dem Login unter Von Privatpersonen häufig verwendet

            direkt angeboten. (Als Benutzergruppe habe ich Privatpersonen voreingestellt.) Da wähle ich dann den "Haushalt" aus, da es bei mir mehr als 1 Profil gibt,

            dann wird schon die Datenübernahme aus früheren Abgaben angeboten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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