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2 Jobs - Selbst-+Firmenzahler + Beiträge für 24 erst 25 abgerechnet -->Wie eintragen?

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    2 Jobs - Selbst-+Firmenzahler + Beiträge für 24 erst 25 abgerechnet -->Wie eintragen?

    Liebe Forumsteilnehmer,
    ich habe ein komplexeres Problem, weil ich nicht weiß, wie ich das in Elster eintragen soll und hoffe, dass ihr mir helfen könnt:
    • Ich habe seit Anfang 2024 zwei voll-sozialversicherungspflichte Teilzeitjobs (Job A ca. 80% (Steuerklasse I) und Job B ca. 20% (Steuerklasse 6)) und liege insgesamt über der Beitragsbemessungsgrenze.Ich bin freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichert.
    • -Mein Hauptarbeitgeber rechnet mich gegenüber der Krankenkasse als Firmenzahler ab; mein Zweitarbeitgeber führt mich als Selbstzahler und überweist mir einen Zuschuss zur KV und PV. Dieser Arbeitgeber weigert sich mich als Firmenzahler zu führen, weil das angeblich nicht geht.
    • Für meine gesetzliche Krankenkasse ist dieses komplexe Modell von Firmen- und Selbstzahler anscheinend auch relativ kompliziert, da sie mir die kompletten Selbstzahlerbeiträge aus 2024 erst jetzt Mitte 2025 abrechnen können (und hoffenlich das zukünftig monatlich machen werden).

    In der Lohnsteuerbescheinigung für 2024 von Job A tauchen die anteiligen KV/PV-Beiträge natürlich wie üblich auf; in der Lohnsteuerbescheinigung von Job B nicht. Jetzt droht mir eine Nachzahlung, da ich den Vorsorgeaufwand ja nicht auftaucht.

    Meine Fragen:
    • Kann ich jetzt die "fehlenden" Beiträge bis zu Beitragsbemessungsgrenze einfach manuell berechnen und in der Anlage Vorsorgeaufwand für 2024 angeben, weil ich die Beiträge ja nachzahlen muss?
    • Oder muss ich jetzt in den sauren Apfel beißen und die Nachzahlung leisten? Kann ich dann wenigstens in der Steuererklärung nächstes Jahr die für 2024 und 2025 gezalten KV-Beiträge ansetzen?
    • Zusatzfrage: Schickt die Krankenkasse für Selbstzahler eigentlich auch eine Bescheinigung ans Finanzamt?

    Ich bin für alle Tipps und (legalen) Tricks dankbar.

    Ich hoffe, ich habe die Situation halbwegs verständlich erklärt. Falls nicht, liefere ich gern Infos nach. Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.

    VG, Waschtl

    P.S.: Ich weiß, dass ich spät dran bin.

    #2
    Hallo Waschtl,
    ich bin mir nicht sicher, ob ich dein Anliegen komplett verstanden habe. Insbesondere die Bedenken des Zweitarbeitgebers verstehe ich nicht. (Ich würde das mit der Krankenkasse versuchen zu klären, ob die Abrechnungen so korrekt laufen und wie sich die beiden AG abstimmen müssen, damit die korrekten Beiträge in Summe überwiesen werden. Spätestens bei der nächsten Sozialversicherungsprüfung fällt das dem Arbeitgeber sonst vor die Füße.)

    Was ich mit ziemlicher Sicherheit weiß: Die von dir gezahlten Krankenversicherungsbeiträge (egal, ob du sie über den Einbehalt des Arbeitgebers zahlst oder durch eigene Überweisung), werden in dem Jahr in der Steuererklärung berücksichtigt, in dem der Geldfluss stattfindet.
    Es ist unnötig, auszurechnen, in welcher Höhe noch Nachzahlungen zu leisten sind - das wird die Krankenkasse mit Sicherheit erledigen. Und wenn die dieses Jahr gezahlt werden, fließen sie erst in die Steuererklärung 2025 ein.

    Krankenkassen versenden in der Regel im 1. Quartal eines Jahres an die Selbstzahler eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge. Darin ist oft auch ausgewiesen, für welche Beitragsmonate/Jahre gezahlt wurde. Wichtig für die Steuererklärung ist der im Kalenderjahr gezahlte Beitrag.

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      #3
      Moin Waschtl,

      Bzgl. der Steuerwirksamkeit (Zufluss/Abfluss) hat Prabha recht. Immer das Jahr der Zahlung ist relevant. Aber auch ich bin etwas skeptisch bei dem "zweiten Arbeitgeber": Entweder du bist sozialversicherungspflichtig angestellt, damit MUSS meines Erachtens der Arbeitgeber - unabhängig von Steuerklassen - die entsprechenden Abrechnungen durchführen. Aber gut, wenn er das nicht tut, dann halt nicht. Kleiner Tipp: Als freiwilliges Mitglied kannst du mit deinen Beiträgen "spielen". Das heisst, du könntest zB in diesem Jahr bereits einen Vorschuss leisten, der dann auch steuerlich bei der 2025 Steuererklärung berücksichtigt wird.

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        #4
        Hi Prabha , hi examin,
        danke für die schnellen Antworten, die mir schon sehr helfen. Letzte Rückfragen:
        • Schickt die KV auch eine Bescheinigung an das Finanzamt, sodass ich die Selbstzahler KV-Beiträge über den Bescheinigungsabruf automatisch ins Formular eintragen lassen kann?
        • Wenn nicht, muss ich das manuell machen. Daher meine Zusatzfrage: Stehen auf der Bescheinigungen auch die Feldnummern drauf, wie auf der Lohnsteuerbescheinigung?
        • Der (interessante) Tipp mit dem Vorschuss auf die KV-Beiträge verschiebt die Steuerlast ja nur und ergibt nur einen Vorteil, wenn ich im dieses Jahr mehr Einkünfte erwarte als nächstes Jahr, sodass ich dieses Jahr den Grenzsteuersatz senken kann, oder?
        Danke für die Antworten...
        VG Waschtl

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          #5
          Schickt die KV auch eine Bescheinigung an das Finanzamt, sodass ich die Selbstzahler KV-Beiträge über den Bescheinigungsabruf automatisch ins Formular eintragen lassen kann?
          Ja, das macht sie.

          Der (interessante) Tipp mit dem Vorschuss auf die KV-Beiträge verschiebt die Steuerlast ja nur und ergibt nur einen Vorteil, ...
          Kann man in der GKV denn überhaupt vorauszahlen ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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