Liebe Forumsteilnehmer,
ich habe ein komplexeres Problem, weil ich nicht weiß, wie ich das in Elster eintragen soll und hoffe, dass ihr mir helfen könnt:
In der Lohnsteuerbescheinigung für 2024 von Job A tauchen die anteiligen KV/PV-Beiträge natürlich wie üblich auf; in der Lohnsteuerbescheinigung von Job B nicht. Jetzt droht mir eine Nachzahlung, da ich den Vorsorgeaufwand ja nicht auftaucht.
Meine Fragen:
Ich bin für alle Tipps und (legalen) Tricks dankbar.
Ich hoffe, ich habe die Situation halbwegs verständlich erklärt. Falls nicht, liefere ich gern Infos nach. Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.
VG, Waschtl
P.S.: Ich weiß, dass ich spät dran bin.
ich habe ein komplexeres Problem, weil ich nicht weiß, wie ich das in Elster eintragen soll und hoffe, dass ihr mir helfen könnt:
- Ich habe seit Anfang 2024 zwei voll-sozialversicherungspflichte Teilzeitjobs (Job A ca. 80% (Steuerklasse I) und Job B ca. 20% (Steuerklasse 6)) und liege insgesamt über der Beitragsbemessungsgrenze.Ich bin freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichert.
- -Mein Hauptarbeitgeber rechnet mich gegenüber der Krankenkasse als Firmenzahler ab; mein Zweitarbeitgeber führt mich als Selbstzahler und überweist mir einen Zuschuss zur KV und PV. Dieser Arbeitgeber weigert sich mich als Firmenzahler zu führen, weil das angeblich nicht geht.
- Für meine gesetzliche Krankenkasse ist dieses komplexe Modell von Firmen- und Selbstzahler anscheinend auch relativ kompliziert, da sie mir die kompletten Selbstzahlerbeiträge aus 2024 erst jetzt Mitte 2025 abrechnen können (und hoffenlich das zukünftig monatlich machen werden).
In der Lohnsteuerbescheinigung für 2024 von Job A tauchen die anteiligen KV/PV-Beiträge natürlich wie üblich auf; in der Lohnsteuerbescheinigung von Job B nicht. Jetzt droht mir eine Nachzahlung, da ich den Vorsorgeaufwand ja nicht auftaucht.
Meine Fragen:
- Kann ich jetzt die "fehlenden" Beiträge bis zu Beitragsbemessungsgrenze einfach manuell berechnen und in der Anlage Vorsorgeaufwand für 2024 angeben, weil ich die Beiträge ja nachzahlen muss?
- Oder muss ich jetzt in den sauren Apfel beißen und die Nachzahlung leisten? Kann ich dann wenigstens in der Steuererklärung nächstes Jahr die für 2024 und 2025 gezalten KV-Beiträge ansetzen?
- Zusatzfrage: Schickt die Krankenkasse für Selbstzahler eigentlich auch eine Bescheinigung ans Finanzamt?
Ich bin für alle Tipps und (legalen) Tricks dankbar.
Ich hoffe, ich habe die Situation halbwegs verständlich erklärt. Falls nicht, liefere ich gern Infos nach. Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.
VG, Waschtl
P.S.: Ich weiß, dass ich spät dran bin.
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