Schönen Sonntag,
ich habe an zwei im Ausland (Indien) lebende Familienmitglieder Unterhaltsleistungen in versch. Höhe getätigt.
Jedoch wird in der vorläufigen Steuerberechnung immer nur die erste Anlage U 1 berücksichtigt.
Gebe ich den Gesamtbetrag ausschließlich in Anlage U 1 ein wird alles berücksichtigt.
Gebe ich den Gesamtbetrag ausschließlich in Anlage U 2 ein wird nichts berücksichtigt.
Habe ich die zweite Anlage auf falsche Weise hinzugefügt?
Ich habe mal als Anlage ein screen hinzugefügt, der die zwei Unterhaltserklärungen aufzeigt.
Ich danke im voraus!!!
Mit freundlichen Grüßen
Bobby
ich habe an zwei im Ausland (Indien) lebende Familienmitglieder Unterhaltsleistungen in versch. Höhe getätigt.
Jedoch wird in der vorläufigen Steuerberechnung immer nur die erste Anlage U 1 berücksichtigt.
Gebe ich den Gesamtbetrag ausschließlich in Anlage U 1 ein wird alles berücksichtigt.
Gebe ich den Gesamtbetrag ausschließlich in Anlage U 2 ein wird nichts berücksichtigt.
Habe ich die zweite Anlage auf falsche Weise hinzugefügt?
Ich habe mal als Anlage ein screen hinzugefügt, der die zwei Unterhaltserklärungen aufzeigt.
Ich danke im voraus!!!
Mit freundlichen Grüßen
Bobby
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