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Berücksichtigung mehrerer Anlage U

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    Berücksichtigung mehrerer Anlage U

    Schönen Sonntag,​

    ich habe an zwei im Ausland (Indien) lebende Familienmitglieder Unterhaltsleistungen in versch. Höhe getätigt.
    Jedoch wird in der vorläufigen Steuerberechnung immer nur die erste Anlage U 1 berücksichtigt.

    Gebe ich den Gesamtbetrag ausschließlich in Anlage U 1 ein wird alles berücksichtigt.
    Gebe ich den Gesamtbetrag ausschließlich in Anlage U 2 ein wird nichts berücksichtigt.

    Habe ich die zweite Anlage auf falsche Weise hinzugefügt?

    Ich habe mal als Anlage ein screen hinzugefügt, der die zwei Unterhaltserklärungen aufzeigt.

    Ich danke im voraus!!!

    Mit freundlichen Grüßen​

    Bobby
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    #2
    Zunächst mal: Es geht nicht um die Anlage U (das ist etwas völlig anderes) sondern um die Anlage Unterhalt.
    Leider herrscht da auch bei ELSTER eine begriffliche Unklarheit: Einerseits gibt es nur eine einzige Anlage Unterhalt zur Einkommensteuererklärung, innerhalb dieser Anlage können aber mehrere Haushalte angelegt werden, die unterstützt werden, und diese Unterabschnitte werden dann in der Anlage Unterhalt (zur Einkommensteuererklärung) wiederum als "1. Anlage Unterhalt", "2. Anlage Unterhalt" usw. bezeichnet.
    Ich gehe davon aus, Du hast EINE Anlage Unterhalt zur Einkommensteuererklärung angelegt, in der es zwei Haushalte gibt.
    Für jeden Haushalt müssen die Angaben komplett sein. ELSTER sollte dann den abzugsfähigen Unterhalt errechnen und als Gesamtbetrag angeben.
    Leider werden in der ELSTER-Vorausberechnung keine Rechenschritte sondern nur das Gesamtergebnis angegeben, so dass man nicht nachvollziehen kann, wie das Ergebnis zu Stande kommt, noch nicht einmal bei welchem Haushalt wie viel berücksichtigt wurde. Das ist leider ein großes Manko der ELSTER-Berechnung.
    Ich kann von hier aus nur raten, nochmal sämliche Angaben für beide Haushalte auf Vollständigkeit zu prüfen. Denn ein weiteres Manko der ELSTER-Berechnung ist, dass hier auch keine Fehlermeldungen angezeigt werden, sondern der Unterhalt einfach nicht berücksichtigt wird.

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