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Arbeitgeberbescheinigung der Arbeitstage

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    Arbeitgeberbescheinigung der Arbeitstage

    Guten Tag,
    ich wurde infolge meiner Einkommenssteuererklärung für 2024 vom Finanzamt gebeten, eine Arbeitgeberbescheinigung meiner Arbeitstage nachzureichen. Auf Anfrage bei meinem ehemaligen Arbeitgeber (ich arbeite seit 2025 dort nicht mehr) erhielt ich die Antwort, man könne mir nur eine Kalenderansicht im System für den gewünschten Zeitrum schicken. Reicht das dem Finanzamt als Nachweis aus?

    #2
    Hallo,

    es ist auf jeden Fall besser als nichts.

    Doch ich spreche glaub für viele hier wenn ich sage: Woher sollen wir hier im Forum wissen was deinem Bearbeiter im Finanzamt als Nachweis reicht?

    Letztlich läuft es darauf hinaus das du das vorlegen kannst, wahlweise mit der Info das du mehr nicht bekommen hast weil du den Arbeitgeber gewechselt hast und dann muss der Bearbeiter damit leben.

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      #3
      Hallo Anou,

      allein das die Frage nach den Arbeitstagen gekommen ist deutet daraufhin, dass irgendetwas in der Steuererklärung unplausibel ist.

      Der Klassiker dürften zu viele Tage bei den Fahrtkosten sein. Als nächstes dann ziemlich unglaubwürdige Zeiträume, etwa 300 Tage pro Jahr.

      Das würd ich an deiner Stelle als erstes überprüfen.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Auch ein ehemaliger AG muss eine vernuenftige Arbeitgeberbescheinigung erstellen koennen - und jedes vernuenftige Zeiterfassungssystem bzw. Personalabrechnungssystem ist auch in der Lage, so eine Aufstellung der Arbeitstage zu liefern. Eine Kalenderansicht zu schicken (in der deine Daten ersichtlich sind) ist eine billige Loesung und eines gutes AGs nicht wuerdig. Aber zur Not sollte das auch reichen.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Hallo HundKatzeMaus!

          Anou hat ja geschrieben: "Kalenderansicht im System" - ich gehe davon aus, damit ist eine "Zeiterfassungs-Software" gemeint, was auch eine Excel-Kalendertabelle sein kann!

          Je nach Arbeitsvertrag, Abrechnungsart und monatlicher Entgeltbescheinigung könnten die Anzahl Tage auch aus den monatlichen Abrechnungen ersichtlich sein.

          Der Hinweis von reckoner ist daher viel zielführender - und bürokratieentlastend, weil da nicht sofort der Arbeitgeber mit "Bescheinigungs-Anforderungen" geplagt wird!

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