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Dienstreisen zur Firmenzentale pauschal eingeben.

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    Dienstreisen zur Firmenzentale pauschal eingeben.

    Hallo zusammen,

    der Standort wo ich tätig bin, ist ca. 500 km von der Zentrale entfernt. Ich war bereits 4mal letztes Jahr in der Zentrale zwecks Schulungen etc. Ich frag mich nun, ob ich Nachweise erbringen soll/muss für diese Art von Dienstreisen, bzw. das Finanzamt entsprechende Belege verlangt. Und wenn nicht, wie oft kann ich so eine Dienstreise antreten jährlich, ohne dass meine erste Tätigkeitsstätte davon unberührt bleibt und die Firmenzentrale als Dienstreise weiter akzeptiert wird?

    #2
    Hallo @Ioannis!

    Das Thema "Erste Tätigkeitsstätte" ist ein komplexes Thema - hier ein "fettes" BMF-Schreiben, das sich ausführlichst damit beschäftigt - ist aber schon etwas veraltet aus 2020 ... - und damals schon 65 Seiten lang ... und eigentlich auch nur so mal zum Einlesen gedacht ...


    Zu Ihrer speziellen Frage:

    Bei 500km Entfernung sind das und bleiben dauerhaft Reisekosten!

    Wenn sich daran was ändern sollte, dann ziehen Sie entweder in Richtung Zentrale oder haben eine Doppelte Haushaltsführung - da kann man dann auch ordentlich Werbungskosten geltend machen!
    Zuletzt geändert von Uwe64; 04.08.2025, 15:38.

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      #3
      Nochmals hallo ioannis!

      Betreffs Nachweise:
      - Bahn-Fahrtkarte
      - Tankbeleg auswärts aufbewahren
      - Tiefgarage Tagesmiete Beleg aufbewahren
      - Einladungsschreiben des Arbeitgebers für diese Schulung!

      Nachweise zuhauf - und erst auf Nachfrage dem Finanzamt vorzulegen!

      Kommentar


        #4
        Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
        Nochmals hallo ioannis!

        Betreffs Nachweise:
        - Bahn-Fahrtkarte
        - Tankbeleg auswärts aufbewahren
        - Tiefgarage Tagesmiete Beleg aufbewahren
        - Einladungsschreiben des Arbeitgebers für diese Schulung!

        Nachweise zuhauf - und erst auf Nachfrage dem Finanzamt vorzulegen!
        Hallo Uwe 24

        danke für die hilfreiche Antwort.

        Ich hätte noch ne Frage: ist es üblich wenn das Finanzamt bei beispielsweise 6 Dienstreisen pro Jahr Nachweise verlangen würde oder ist es eher unüblich?

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          #5
          Hallo ioannis!

          Falls mit dem eigenen Pkw gefahren:

          6 x 500km x 2 (hin- und zurück) = 6.000km

          6.000km x 0,30€/km = 1.800€ Werbungskosten

          6.000km x (z.B.) 0,59€/km (tatsächliche Kosten) = 3.540€ Werbungskosten

          üblich oder unüblich ist hier nicht die Frage - Prüfung der ES-Erklärungen erfolgt "elektronisch" und dann eventuell auch noch "personell", beide System haben "Kulanz" eingebaut - und diese "Kulanz" ist für uns Außenstehende eine "blackbox"!

          hier ein Link, auf dieser Seite wird das diesbezügliche "Risikomanagement" der Finanzverwaltung ausführlich beschrieben:

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            #6
            Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
            Hallo ioannis!

            Falls mit dem eigenen Pkw gefahren:

            6 x 500km x 2 (hin- und zurück) = 6.000km

            6.000km x 0,30€/km = 1.800€ Werbungskosten

            6.000km x (z.B.) 0,59€/km (tatsächliche Kosten) = 3.540€ Werbungskosten

            üblich oder unüblich ist hier nicht die Frage - Prüfung der ES-Erklärungen erfolgt "elektronisch" und dann eventuell auch noch "personell", beide System haben "Kulanz" eingebaut - und diese "Kulanz" ist für uns Außenstehende eine "blackbox"!

            hier ein Link, auf dieser Seite wird das diesbezügliche "Risikomanagement" der Finanzverwaltung ausführlich beschrieben:
            Ok super, danke für die ausführliche Antwort!

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