Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Aktien Gewinn in Elster Online eintragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Genau, bei dem Altersentlastungsbetrag hat die Elster Berechnung einen höheren Betrag als bei dem Steuerbescheid. Von einer Günstigerprüfung steht darin gar nichts und hatte ich auch noch nie etwas gehört

    Kommentar


      #17
      Von einer Günstigerprüfung steht darin gar nichts und hatte ich auch noch nie etwas gehört
      Tauchen die Kapitalerträge (Aktiengewinne) im Steuerbescheid auf ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        Ja, reicht das so
        Screenshot 2025-08-26 205828-1.png

        Genau die selben Beträge stehen auch in der Elster Steuerberechnung.
        Nur unter Summe der Einkünfte ............. XXXX
        ab Altersbelastungsbetrag .... stehen über 300 Euro mehr und dadurch sind die zahlbaren Steuern natürlich auch höher

        Kommentar


          #19
          Also bei der Elster Berechnung stehen bei Altersentlastungsbetrag stehen da über 300 Euro mehr als beim Steuerbescheid

          Kommentar


            #20
            Diese über 300 € Differenz beim Gesamtbetrag der Einkünfte kannst nur du aufklären. Woher die Differenz kommt, ist für uns nicht ersichtlich,

            wie sind keine Hellseher. Steht vielleicht etwas in den Erläuterungen zum Bescheid ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #21
              Würde es wohl erstmal reichen beim FA anzurufen um darauf hinzuweisen oder sollte man gleich über Elster Einspruch erheben?

              Kommentar


                #22
                Aber das ist je keine Differenz bei der Summe der Einkünfte sondern eine Differenz bei der Summe des abzuziehenden Altersentlastungsbetrag. Ich hatte in den letzten Jahren keine Kapitalerträge, da haben diese Zahlen immer überein gestimmt

                Kommentar


                  #23
                  Ich vermute, dass die Differenz beim Altersentlastungsbetrag nicht von den Kapitalerträgen kommt (die, soweit man die Zahlen noch erkennen kann, im Bereich 500€ liegen).

                  Wurden vielleicht Versorgungsbezüge als normales Arbeitsentgelt erklärt?

                  Kommentar


                    #24
                    Woran würde ich das erkennen? habe jetzt auch noch gesehen dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von der Summe der nicht selbständigen Einkünfte im Bescheid nicht angegeben wurde, in der Elster Berechnung aber schon

                    Kommentar


                      #25
                      Ich bin echt überfordert, bisher hat die Elster Berechnung mit dem Bescheid bis auf wenige Cents übereingestimmt die ganzen Jahre

                      Kommentar


                        #26
                        Woran würde ich das erkennen? habe jetzt auch noch gesehen dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von der Summe der nicht selbständigen Einkünfte im Bescheid nicht angegeben wurde, in der Elster Berechnung aber schon
                        Auf laufende Versorgungsbezüge gibt es keinen Arbeitnehmerpauschbetrag. Für die gibt es zwar den Versorgungsfreibetrag und den

                        Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag aber sonst nur einen Pauschbetrag von 102 €. Als Versorgungsempfänger sollte man den Bescheinigungsabruf

                        nutzen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #27
                          Danke für die Antwort. Ich habe die Bescheide von den letzten 4 Jahren mal durch geguckt, mal gab es ihn und mal nicht. In der Zeit hat sich die Art meiner Einkünfte aber nicht verändert. Ist mir nur nicht aufgefallen weil Berechnung und Bescheid beim Betrag der Rückerstattung bis auf Cents übereingestimmt hat.
                          Ich werde aber auf jeden Fall Einspruch erheben. Der Bescheid weißt bei der Rückerstattung einen Betrag von 200 Euro zu meinen Ungunsten auf, beim Vergleich mit der Elsterberechnung und da möchte ich wenigstens wissen warum das so ist

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X