Genau, bei dem Altersentlastungsbetrag hat die Elster Berechnung einen höheren Betrag als bei dem Steuerbescheid. Von einer Günstigerprüfung steht darin gar nichts und hatte ich auch noch nie etwas gehört
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Von einer Günstigerprüfung steht darin gar nichts und hatte ich auch noch nie etwas gehörtFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ja, reicht das so
Screenshot 2025-08-26 205828-1.png
Genau die selben Beträge stehen auch in der Elster Steuerberechnung.
Nur unter Summe der Einkünfte ............. XXXX
ab Altersbelastungsbetrag .... stehen über 300 Euro mehr und dadurch sind die zahlbaren Steuern natürlich auch höher
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Diese über 300 € Differenz beim Gesamtbetrag der Einkünfte kannst nur du aufklären. Woher die Differenz kommt, ist für uns nicht ersichtlich,
wie sind keine Hellseher. Steht vielleicht etwas in den Erläuterungen zum Bescheid ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Woran würde ich das erkennen? habe jetzt auch noch gesehen dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von der Summe der nicht selbständigen Einkünfte im Bescheid nicht angegeben wurde, in der Elster Berechnung aber schon
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag aber sonst nur einen Pauschbetrag von 102 €. Als Versorgungsempfänger sollte man den Bescheinigungsabruf
nutzen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Danke für die Antwort. Ich habe die Bescheide von den letzten 4 Jahren mal durch geguckt, mal gab es ihn und mal nicht. In der Zeit hat sich die Art meiner Einkünfte aber nicht verändert. Ist mir nur nicht aufgefallen weil Berechnung und Bescheid beim Betrag der Rückerstattung bis auf Cents übereingestimmt hat.
Ich werde aber auf jeden Fall Einspruch erheben. Der Bescheid weißt bei der Rückerstattung einen Betrag von 200 Euro zu meinen Ungunsten auf, beim Vergleich mit der Elsterberechnung und da möchte ich wenigstens wissen warum das so ist
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