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Versicherungserstattung- wo in EÜR eintargen?

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    Versicherungserstattung- wo in EÜR eintargen?

    Guten Morgen,wo trage ich in der EÜR eine Erstattungsleistung der Versicherung ein? Es handelt sich um ein Gebäudeteil unserer Werkstatt, das bei einem Einbruch beschädigt wurde, nun wurde der Nettobetrag von der Versicherung erstattet. Die Rechnung der ausführenden Firma wurde von uns bezahlt, die 19% als Vorsteuer abgezogen.
    Danke im Voraus!

    #2
    Hallo,

    ich vermute mal es geht um die EÜR 2024, dann gehört die Erstattung der Versicherung in die Zeile 16, die Kosten für die Reparaturen würde ich (netto) in Zeile 41 eintragen und dann noch die Umsatzsteuer ggf. in Zeile 58

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      #3
      Hallo,
      vielen Dank für die schnelle Antwort. Ncoh eine weitere Frage dazu: in welche Zeile ist die Erstattung in der UStVA einzutragen?

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        #4
        Hallo schneitzinger,
        die Erstattung taucht zwar in der EÜR auf, aber in der UStVA hat sie meines Erachtens nichts zu suchen. Es ist kein Umsatz für eine Leistung/Lieferung.

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          #5
          Danke für die Hilfe.

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