Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Freischaltcode

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Freischaltcode

    Hallo zusammen,
    da ich schon lange mit Steuertipps.de unsere Steuererklärung abgebe, wollte ich jetzt endlich mit dem Freischaltcode und via Steuertipps.de die Daten von 2023 übernehmen. Aber hier drehe ich mich im Kreis. Lt. Steuertipp.de wurde der "alte" Code für meine Frau gelöscht bzw. nicht aktiviert ... wie im Bild zu sehen ist, kann ich Belege übernehmen bzw- den Eintrag löschen!
    Einen neuen Code habe ich vorsichtshalber beantragt. Soll ich jetzt erst einmal den "alten" löschen oder "auf ein Wunder" warten? Da ich ja ein Elster-Konto habe, muß ich doch nicht auf einen neuen Code warten, oder doch?
    Der FA-Experte in unserem Finanzamt war absolut keine Hilfe. Er sagte, ich solle mich an Wolters-Kluver wenden ... aber da komme ich auch nicht weiter! Was läuft hier falsch? Gerade stehe ich ziemlich auf dem Schlauch und habe keine Idee, um das gut zu lösen! Was verwechsle ich hier?
    Wer hier kann mir weiterhelfen?
    Mit freundlichen Grüßen
    east04
    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
    Diese Galerie hat 1 Bilder

    #2
    Angezeigt werden in Mein ELSTER die Symbole für alle theoretisch bestehenden Möglichkeiten, das ist auch bei mir so.

    Da der Abruf aber längst genehmigt ist, steht die Freischaltung tatsächlich nicht zur Verfügung. Du kannst doch direkt in

    Mein ELSTER ausprobieren, ob die Belege abrufbar sind. Zur Fehlermeldung deines Programms kann ich nichts sagen,

    da du keine Angaben zur ELSTER-Konfiguration gemacht hast
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24, danke für die Antwort. Das stimmt alles; aber weshalb kann ich dann NICHT bei meiner Steuertipps-Software den sogenannten Abrufservice benutzen? PS: die Daten als PdF in Elster habe ich gesehen. Ich nehme das jetzt einfach so an; dann stimmen allerdings die Vorgaben von Wolters-Kluver nicht. Gruß zurück

      Kommentar


        #4
        Beim Abrufservice der SSE werden die Bescheinigungen vom Softwareanbieter abgerufen, nicht von dir !

        Du musst den Abruf so konfigurieren, dass das Programm direkt bei Mein ELSTER abruft, das ist m. E. möglich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Das habe ich versucht zu konfigurieren; irgendwo ist aber ein (mein) Denkfehler. Die EK-Steuererklärung gebe ich ja innerhalb der Software (via Elster) ab. Das hat auch immer geklappt. Außerdem ist dieses Programm (für mich) ziemlich gut. Vor Jahren habe ich es mal mit Buhl versucht; das hat mir aber nicht zugesagt! Nun ja, ich werde mich jetzt durchkämpfen und die Daten-PdF's zur Kontrolle heranziehen! :-)))

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            du denkst das zwischen deinem Programm und dem Finanzamt noch dein Benutzerkonot von Elster direkt zwischengeschalten ist. Das ist NICHT der Fall. Dein Programm nutzt zur Übermittlung der Erklärung lediglich die Elsterschnittstelle und ggf. dein Zertifikat zur Identifizierung.
            Ein Beweis dafür ist, dass Erklärungen die mit deinem Programm erstellt und übermittelt wurden in deinem Konto von Elster nicht auftauchen.

            So kann das bei einigen Programmen auch mit den Abrufberechtigungen sein. Nur weil du die in Elster hast, hat dein Programm bzw. dessen Anbieter diese noch nicht.

            Der Antrag auf Datenabruf und Freischaltcode muss also in deinem Programm gestellt werden.

            Kommentar


              #7
              Das habe ich versucht zu konfigurieren; irgendwo ist aber ein (mein) Denkfehler.
              Ich hatte die SSE früher schon mal für Testzwecke installiert. Damals konnte man unter Abruf & Abgabeform (ELSTER-Konfiguration) auswählen,

              ob man direkt vom eigenen Konto bei Mein ELSTER abrufen wollte oder über den Abrufservice der Akademischen Arbeitsgemeinschaft.

              Bei Abruf direkt von Mein ELSTER musste man den Pfad zur eigenen Zertifikatsdatei hinterlegen und das Passwort angeben. Auch

              beim Ehegatten war auswählbar ob für den ein eigenes Zertifikat genutzt wird oder eben das des registrierten Kontoinhabers. Eigentlich

              dürfte sich an der Konfiguration nichts geändert haben. Direkt von Mein ELSTER müsste der Abruf funktionieren.

              Die Übermittlung der Steuererklärung erfolgt über die ELSTER-Schnittstelle des Programms, nicht über Mein ELSTER.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Ebenfalls hallo und danke für den Text. Dann werde ich mir nicht weiter den Kopf zerbrechen und ganz einfach schauen, was ich für Daten bekommen werde. Anträge auf Datenabruf und für den Freischaltcode hatte ich ja gemacht (gehabt).

                Kommentar


                  #9
                  Guten Abend lieber Charlie24 ... Abrufservice der Akademischen Arbeitsgemeinschaft ... genau DAS wollte ich machen. Seit 2-3 Tagen (!) versuche ich das bzw. wollte das so machen! Beim Einstieg bekam ich diese Option bei mir und bei meiner Frau zur Auswahl. Das war es aber dann. Bei meiner Frau ist der Code nicht aktiviert bzw. wurde gelöscht. Also habe ich in meiner Eile diesen Code noch einmal (!) beantragt. Bei mir sind angeblich die eingebenen Daten falsch.
                  Wie Du siehst, ich drehe mich hier im Kreise. Du hast vollkommen recht; natürlich erfolgt eine Übergabe der Daten nach der Fertigstellung über die Schnittstelle!!! Wie heute schon einmal erwähnt, werde ich jetzt mit den vorhandenen Daten weitermachen und NICHT noch einmal von vorne anfangen. PS: für nächstes Jahr (EK25) hoffe ich dann, dass es besser läuft!
                  Vielen Dank an dieser Stelle an Euch hier ... ich bin ja noch ein Frischling ... in Zukunft werde ich mich kürzer fassen ... für heute war es schon viel!​

                  Kommentar


                    #10
                    Abrufservice der Akademischen Arbeitsgemeinschaft ... genau DAS wollte ich machen.​
                    Wenn man selbst ein Konto bei Mein ELSTER hat und dort der Bescheinigungsabruf auch für den Ehegatten freigeschaltet ist,

                    macht die Nutzung des Abrufservice der AAG nicht wirklich Sinn. Das ist nämlich dann ein nicht erforderlicher Umweg.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      genau SO ist es wohl. Jetzt lasse ich es gut sein. Morgen dann mache ich mich endgültig "an die Arbeit" mit unserer Steuererklärung! Noch einmal herzlichen Dank und einen schönen Abend :-)))

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X