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Habe heute eine zurückdatierte Steuerbescheinigung erhalten - wie vorgehen?

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    Habe heute eine zurückdatierte Steuerbescheinigung erhalten - wie vorgehen?

    So etwas habe ich noch nie erlebt: Nachdem ich bereits vor einigen Monaten von der Baader Bank eine Steuerbescheinigung erhalten habe, habe ich heute eine "Ergänzende Steuerbescheinigung" erhalten, bei der allein Zeile 15 ("Höhe des Verlustes im Sinne 20 Abs 6 Satz 6 EStG") einen Wert aufweist, sprich, den hatte die Bank bei der ersten Steuerbescheinigung offenbar vergessen.

    Was ich aber sehr dreist finde: Als Datum ist der 10.06.2025 angegeben, d.h. ich kann meinem Finanzamt nicht mal belegen, dass ich den Brief erst heute erhalten habe. Meine Steuererklärung ist natürlich längst eingereicht.

    Meine Fragen:

    1. Ist es möglich den Verlust bei meiner nächsten Steuererklärung geltend zu machen, falls ja, wie konkret?

    2. Falls nicht: Wie sollte ich vorgehen?

    Danke.

    #2
    Ist es möglich den Verlust bei meiner nächsten Steuererklärung geltend zu machen, falls ja, wie konkret?
    Meiner Meinung nach: Nein ! Wenn der Verlust für 2024 bescheinigt wurde, wirst du ihn für 2024 geltend machen müssen.

    Hast du deine Kapitalerträge denn überhaupt erklärt ? Wenn der Verlust wirklich steuerliche Auswirkungen hat, wirst du

    gegenüber dem Finanzamt aktiv werden müssen. Dass die Bescheinigungen nicht zeitgleich erstellt wurden, kann man

    doch wohl durch die Vorlage beider Bescheinigungen belegen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von BartS1975 Beitrag anzeigen
      Meine Steuererklärung ist natürlich längst eingereicht.
      Das ist doch eigentlich egal. Solang Du keinen Bescheid hast, kannst Du doch immer Angaben nachreichen. Und nach Bekanntgabe des Bescheids läuft erstmal noch die Rechtsbehelfsfrist.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

        Das ist doch eigentlich egal. Solang Du keinen Bescheid hast, kannst Du doch immer Angaben nachreichen. Und nach Bekanntgabe des Bescheids läuft erstmal noch die Rechtsbehelfsfrist.
        Also das hat keine Konsequenzen, obwohl die Abgabefrist abgelaufen ist?

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          #5
          Das wird keine Konsequenzen haben. Sowas hab ich noch nie gehört, dass es Probleme mit der Nachreichung von Angaben gegeben hätte, weil die Abgabefrist verstrichen war.

          (Obwohl ich mir schon manchmal überlegt hab, wenn ich wieder spät dran war, einfach ungefähre Zahlen zu erklären, die ich nachher berichtige ..., hab ich aber doch nie so gemacht).

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            #6
            Hallo,

            das gehört natürlich in das Jahr 2024.
            Einfach dem Finanzamt diese „neue Tatsache“ mitteilen, und um Änderung des Bescheides bitten.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Okay, danke für die Antworten, hab jetzt um nachträgliche Berücksichtigung gebeten.

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