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Bug in Elster

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    Bug in Elster

    An die Programmierer von ELSTER:
    Im Elster-Programm für die Erstellung der Steuererklärung (nur 2024?) ist ein Fehler, der es nicht erlaubt, die Erklärung mit Elster abzuschliessen und mich zwingt, die Erklärung in Papierform abzugeben:
    Bei Anlage N erscheint folgender Fehler:
    Bildschirmfoto vom 2025-08-08 18-35-19.png SIe können sich wahrscheinlich nicht vorstellen, dass man an einigen Tagen mit dem Auto fährt und an anderen Tagen mit dem ÖVV!
    Bitte für 2025 ff. korrigieren.

    #2
    Das ist kein Fehler. Wenn man mal mit dem PKW und mal mit dem ÖPNV fährt, muss man die Tätigkeitsstätte halt zweimal erfassen, einmal mit den Tagen mit PKW, dann nochmal mit den Tagen per ÖPNV.

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      #3
      SIe können sich wahrscheinlich nicht vorstellen, dass man an einigen Tagen mit dem Auto fährt und an anderen Tagen mit dem ÖVV!
      Du musst die Fahrten doch nur auf 2 Einträge aufteilen und dort jeweils die Tage mit PKW bzw. ÖPNV erfassen. Wo ist jetzt das Problem ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo,

        SIe können sich wahrscheinlich nicht vorstellen, dass man an einigen Tagen mit dem Auto fährt und an anderen Tagen mit dem ÖVV!​
        Genau das kann man aber nicht geltend machen.

        Es gilt: Entweder Entfernungspauschale oder tatsächliche ÖPNV-Kosten.
        Wer unterjährig wechselt muss sich wahrscheinlich mit der Entfernungspauschale begnügen.

        Die oben empfohlene Aufteilung ist nicht zulässig (oder ich habe es falsch verstanden).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Die oben empfohlene Aufteilung ist nicht zulässig (oder ich habe es falsch verstanden).
          Ich glaube, du hast es falsch verstanden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ich glaube, du hast es falsch verstanden.
            Das sehe ich auch so.

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              #7
              Ich dachte es geht nur das eine (oder) und nicht (und) und das was am besten für mich ist.

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                #8
                Ich dachte es geht nur das eine (oder) und nicht (und) und das was am besten für mich ist.
                Man muss zutreffende Angaben machen, was der TE ja nicht gemacht hat. Das geht in seinem Fall nur über getrennte Einträge für die Tage,

                an denen ausschließlich der PKW genutzt wurde und für die Tage der ÖPNV-Nutzung. Mein ELSTER rechnet dann schon richtig
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Okay. Danke für den Hinweis.

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                    #10
                    Hallo,

                    Ich glaube, du hast es falsch verstanden.​
                    Dann erkläre mir doch mal, warum die Fahrten mit ÖPNV überhaupt relevant sein sollen, solange die Entfernungspauschale besser ist. Es reicht doch, die Arbeitstage und die Entfernung einmal einzutragen.

                    Mir kommt da halt der Verdacht, dass auf beiden Schienen gefahren werden soll - und das geht eben nicht.

                    Woher weiß Elster denn, dass es sich um den selben Job handelt?
                    Oder kann man bei zwei Jobs auch nicht wählen, dass einmal ÖPNV gilt und das andere Mal nicht? (ich bin da überfragt)

                    Ich dachte es geht nur das eine (oder) und nicht (und) und das was am besten für mich ist.​
                    Ich kann deinen Satz mit den Einschüben in Klammern zwar nicht richtig deuten. Aber ich glaube trotzdem, dass du richtig liegst.
                    Ich kenne es so, dass entweder die Entfernungspauschale gilt, oder die ÖPNV-Kosten, je nach dem was höher ist.

                    Was zum Beispiel nicht geht ist, im Sommer mit dem Motorrad zu fahren (=Entfernungspauschale), und im Winter dann eine Monatskarte zu kaufen.
                    Geht natürlich schon, aber es sind nicht beides Werbungskosten, man muss sich für eins entscheiden; und da ist die Entfernungspauschale in der Regel besser (weil sie für das gesamte Jahr gilt, und nicht nur für die Monate in denen wirklich eine Monatskarte gekauft wurde).

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      Woher weiß Elster denn, dass es sich um den selben Job handelt?
                      Ich trage zweimal die gleiche Anschrift ein und wähle 1. Tätigkeitsstätte aus, wobei das m. E. ohnehin nicht wirklich relevant ist.

                      Wenn ich im Sommerhalbjahr mit dem PKW fahre, stimmt die mit dem PKW zurückgelegte Strecke mit der einfachen Strecke überein.

                      Wenn ich im Winterhalbjahr den Zug oder Bus oder beides benutze und nur bis zum Bahnhof den PKW, erkläre ich das als 2. Eintrag

                      mit entsprechender Kilometeraufteilung und gebe dort auch die ÖPNV-Kosten an. Damit kommt die Steuerberechnung von Mein ELSTER

                      problemlos zurecht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen

                        Dann erkläre mir doch mal, warum die Fahrten mit ÖPNV überhaupt relevant sein sollen, solange die Entfernungspauschale besser ist. Es reicht doch, die Arbeitstage und die Entfernung einmal einzutragen.

                        Mir kommt da halt der Verdacht, dass auf beiden Schienen gefahren werden soll - und das geht eben nicht.

                        Was zum Beispiel nicht geht ist, im Sommer mit dem Motorrad zu fahren (=Entfernungspauschale), und im Winter dann eine Monatskarte zu kaufen.
                        Geht natürlich schon, aber es sind nicht beides Werbungskosten, man muss sich für eins entscheiden; und da ist die Entfernungspauschale in der Regel besser (weil sie für das gesamte Jahr gilt, und nicht nur für die Monate in denen wirklich eine Monatskarte gekauft wurde).
                        Was macht deines Erachtens der Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsweg von 80km einfach an 110 Tagen mit dem PKW und an 110 Tagen zurückgelegt hat? Die Pendlerpauschale beträgt dann insgesamt deutlich mehr als 4500€. Trägt er nur PKW ein, muss er damit rechnen, dass das FA einen Nachweis will, dass er mehr 35.000km im Jahr gefahren ist, was er womöglich gar nicht getan hat. Oder er gibt nur öpnv an, dann wird auf 4500€ gedeckt. Also muss er die Pendlerpauschale auf zwei Einträge aufteilen. Abgesehen davon, dass es seltsam ist, Betrug zu vermuten, wenn einfach nur die Wahrheit gesagt wird.

                        Und natürlich ist es erlaubt, im Sommer Motorrad und im Winter Bahn zu fahren, und sowohl die Pendlerpauschale fürs ganze Jahr als auch die Monatskarte im Winter einzutragen. Bekanntlich erfolgt die Prüfung, ob Pendlerpauschale oder Monatskarte günstiger ist, seit über einem Jahrzehnt jahresbezogen (weswegen es sehr unwahrscheinlich ist, dass die Bahn gewinnt), und genau so lange rechnet Elster das auch korrekt.

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                          #13
                          Hallo,

                          Ich trage zweimal die gleiche Anschrift ein​
                          Was nun überhaupt nichts aussagt. Es mag sogar Menschen geben die ganz bewusst den Nebenkosten direkt am Arbeitsplatz haben, so spart man schließlich Zeit und Geld (womit wir wieder bei den Fahrtkosten wären - imho bekommt man dann die Entfernungspauschale sogar ohne das man gefahren ist).

                          wobei das m. E. ohnehin nicht wirklich relevant ist.​
                          Das war ja meine Frage.
                          Kann man den Hauptjob mit ÖPNV und den Nebenjob mit dem Auto aufsuchen, und natürlich beides unterschiedlich absetzen? Oder gilt es grundsätzlich für alle Jobs?

                          Was macht deines Erachtens der Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsweg von 80km einfach an 110 Tagen mit dem PKW und an 110 Tagen zurückgelegt hat? Die Pendlerpauschale beträgt dann insgesamt deutlich mehr als 4500€​
                          Dann muss er die Kilometer aufteilen, oder einfacher: Gar keinen Pkw angeben. Imho braucht es dafür trotzdem nur einen Eintrag.

                          Und natürlich ist es erlaubt, im Sommer Motorrad und im Winter Bahn zu fahren, und sowohl die Pendlerpauschale fürs ganze Jahr als auch die Monatskarte im Winter einzutragen.​
                          Und wer hat behauptet, dass das nicht erlaubt wäre?

                          Bekanntlich erfolgt die Prüfung, ob Pendlerpauschale oder Monatskarte günstiger ist, seit über einem Jahrzehnt jahresbezogen (weswegen es sehr unwahrscheinlich ist, dass die Bahn gewinnt), und genau so lange rechnet Elster das auch korrekt.​
                          Mir ist das bekannt (es sollte sogar schon deutlich länger sein, ich kenne es gar nicht anders), und genau darum geht es mir die ganze Zeit.

                          Aber ihr habt wahrscheinlich recht. Es ist vergleichbar mit zweit unterschiedlichen Routen (etwa weil ein halbes Jahr die Autobahn gesperrt war). Das kann man ja auch mit zwei Einträgen erklären.

                          Zum Schluss: Eigentlich wollte ich dem Fragesteller nur sagen, dass es ihm nichts bringt beides einzutragen. Er kann direkt das für ihn bessere nehmen, und fertig. So mache ich das schon ewig.

                          Und mich störte der Vorwurf, dass es ein Bug sein soll. Dabei hat er offensichtlich ÖPNV-Kosten eingetragen, aber gleichzeitig angegeben, dass er die gesamte Strecke mit dem PKW zurückgelegt hat - das widerspricht sich.
                          Das ist der Bug, und der sitzt vor dem PC (oder womit auch immer er arbeitet).

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #14
                            Vielleicht solltest du dich einmal mit dem bmf Schreiben vom 18.11.2021 (BStBl I S. 2315) befassen. Wenn zu verschiedenen Zeiten des Jahres mit verschiedenen Verkehrsmitteln gefahren wird, ist aufzuteilen, mit genau der von mir genannten Begründung, dass bei der Bahn die Deckelung von 4500€ gilt, beim PKW hingegen nicht.

                            Ebenso wird dort festgelegt, wie zu behandeln ist, wenn an einem Tag für mehrere Dienstverhältnisse die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird. Spoiler: Entfernungspauschale, ohne den Weg tatsächlich zurückgelegt zu haben, ist nicht.

                            Ansonsten wurde die aufs ganze Jahr bezogene Prüfung Entfernungspauschale vs. Kosten des ÖPNV durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 mit Wirkung zum 1.1.2012 eingeführt. Einen Zeitraum von 13 Jahren dürfte man sicher unter "seit über einem Jahrzehnt" subsumieren können.

                            Selbstverständlich kann man die Kosten des ÖPNV auch weglassen, wenn man weiß, dass sie nicht höher als die Entfernungspauschale sind. Man kann es aber auch Mein Elster prüfen lassen. Nach meiner Kenntnis setzen die Steuerformulare auch keine Detailkenntnisse des Steuerrechts voraus.

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                              #15
                              Das BMF-Schreiben ist hier abgedruckt: https://datenbank.nwb.de/Dokument/872643/

                              Ansonsten ist mit der Antwort von multi alles gesagt.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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