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Volljährigkeit vorausgesetzt!?

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    Volljährigkeit vorausgesetzt!?

    Hallo,

    ich wollte mich gerade für ElsterOnline registrieren,
    als mir eine Fehlermeldung aufgrund zur Registrierung
    vorausgesetzter Volljährigkeit angezeigt wurde.

    Ich bin derzeit 17 Jahre alt. Wie bitte ist es mir dann
    mögliche meine Steuererklärung für mein Einzelunternehmen
    abzugeben?


    Grüße,
    Michael Niewöhner

    #2
    AW: Volljährigkeit vorausgesetzt!?

    Auf jeden Fall können Sie die Steuererklärung ohne Registrierung abgeben. Sie fertigen die Steuererklärung mit Elsterformular, übermitteln diese ohne Authentifizierung ans Finanzamt, drucken die komprimierte Steuererklärung aus, unterschreiben diese und reichen Sie diese dann beim Finanzamt ein. Die Vorzüge der Datenübermittlung mit Registrierung (= elektronische Unterschrift) können Sie bei dem derartigen Hinweis, der mir bisher nicht bekannt war, erst nutzen, wenn Sie volljährig sind. Wenn Sie diese Übermittlungsart dann nutzen können, entfällt lediglich der Ausdruck und das Übersenden einer komprimierten Steuererklärung ans Finanzamt, ansonsten ist alles gleich.

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      #3
      AW: Volljährigkeit vorausgesetzt!?

      Aber mal eine ganz andere Frage:

      Darf man als "nicht volljähriger" überhaupt alleine eine Steuererklärung abgeben oder muss da immer noch ein gesetzlicher Vertreter mit angegeben werden? In diesem Fall würde der Hinweis bei der Registrierung nämlich Sinn machen - so wird verhindert, dass im Namen von Kindern / Jugendlichen irgendwelche Erklärungen abgegeben werden, obwohl diese selber dazu nicht ermächtigt sind.

      Kommentar


        #4
        AW: Volljährigkeit vorausgesetzt!?

        Ja. Wenn zum Beispiel Minderjährige eine Berufsausbildung mit Erlaubnis der Eltern ableisten, sind sie dazu befugt, alle damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte verbindlich abzuschliessen, also auch die Steuererklärung abzugeben.

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