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Ordnunsbegriff nachtragen

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    Ordnunsbegriff nachtragen

    Guten Tag.
    wie kann ich bei Abrufberechtigungen einen Ordnungsbegriff nachtragen?

    #2
    Die Frage kann ich leider nicht beantworten. Aber so wie ich das sehe, geht das wohl überhaupt nicht.

    Ändern lässt sich ein vergebener Ordnungsbegriff nämlich auch nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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