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außerplanmäßige Abschreibung, Anlage EÜR

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    außerplanmäßige Abschreibung, Anlage EÜR

    Hallo,

    ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand von euch beim Eintragen der "außerplanmäßigen Abschreibung" in die Anlage EÜR helfen könnte.
    Leider konnte ich zu dem Thema nach langer Suche im Netz keine konkreten Informationen finden, im Gegenteil, jetzt bin ich sogar noch mehr verwirrt.


    Es geht um die Anlage EÜR 2024. Mein Mann hat auf der Baustelle leider sein noch nicht voll abgeschriebenes Handy irreparabel geschrottet.
    Ich bin mir jetzt nicht sicher, wie und wo man was eintragen muss.
    Das habe ich bisher in Erfahrung gebracht:

    - im EÜR Anlageverzeichnis sollte der Restbuchwert des Handys in die Spalte "AfA" eingetragen werden

    - nicht in Spalte "Abgänge", weil dort nur Verkäufe und Privatentnahmen erfasst werden (stimmt das?)

    - in der Anlage EÜR, Zeile 38 soll man den Restbuchwert als "Restbuchwert ausgeschiedener Anlagegüter" eintragen. (......Scheiden Wirtschaftsgüter zum Beispiel aufgrund Verkauf, Entnahme oder Verschrottung bei Zerstörung aus dem Betriebsvermögen aus, so ist hier der Restbuchwert als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.......)


    Und genau das hier verstehe ich nicht. Die Spalte AfA , Zeile 62 im EÜR Anlageverzeichnis, wird doch, soweit ich weiß, automatisch in die Zeile 33 der Anlage EÜR -"AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter" eingetragen. Für mich sieht es jetzt so aus, als würde man den Restbuchwert des kaputten Handys doppelt als Betriebsausgabe abziehen, in Zeile 33 und nochmal in Zeile 38.
    Habe ich einen Denkfehler?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!​
    Zuletzt geändert von !Sonnenschein; 21.08.2025, 16:15.

    #2
    im EÜR Anlageverzeichnis sollte der Restbuchwert des Handys in die Spalte "AfA" eingetragen werden
    Nein, in die Zeile 58 für die AfA gehört die planmäßige anteilige AfA bis zum Zeitpunkt der Verschrottung. Denn dann noch verbleibenden Restbuchwert trägst du

    unter Abgänge in die Zeile 59 ein. Ein Erlös wird für das kaputte Handy ja nicht erzielt worden sein. Wegen der Verschrottung muss ein Eigenbeleg erstellt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank!

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