Wie macht man folgendes in der Praxis, so dass auch das FA keine Einwände hat:
Ich hab knapp 50 Geräte/Einträge in der AfA Liste.
Viele davon sind seit Jahren auf Restwert 0 abgeschrieben.
Etliche davon sind defekt und bereits -oder werden bald- verschrottet.
Andere werden verkauft (ergibt Einnahmen, zeile 19) und unter Abgang wird der noch bestehende Restwert eingetragen, so dass der dann aktuelle Restwert ebenfalls 0 ergibt.
(In Zeile 58 vorher noch die Abschreibung bis zum Verkaufs-Monat, auch klar).
Nun die fast dämliche Frage:
Wann löscht man solche alten Einzel-Einträge aus der "Liste" (wegen Übersichtlichkeit), oder soll diese komplett über alle Jahre bestehen bleiben (wegen Historie), auch wenn die Geräte nicht mehr vorhanden sind?
Danke vielmals!
Ich hab knapp 50 Geräte/Einträge in der AfA Liste.
Viele davon sind seit Jahren auf Restwert 0 abgeschrieben.
Etliche davon sind defekt und bereits -oder werden bald- verschrottet.
Andere werden verkauft (ergibt Einnahmen, zeile 19) und unter Abgang wird der noch bestehende Restwert eingetragen, so dass der dann aktuelle Restwert ebenfalls 0 ergibt.
(In Zeile 58 vorher noch die Abschreibung bis zum Verkaufs-Monat, auch klar).
Nun die fast dämliche Frage:
Wann löscht man solche alten Einzel-Einträge aus der "Liste" (wegen Übersichtlichkeit), oder soll diese komplett über alle Jahre bestehen bleiben (wegen Historie), auch wenn die Geräte nicht mehr vorhanden sind?
Danke vielmals!
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