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Angaben zu unterstützten Personen - Lebensgefährte/in

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    Angaben zu unterstützten Personen - Lebensgefährte/in

    Hallo zusammen,

    meine Frage ähnelt sehr dieser hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...gef%C3%A4hrtin

    Ich bin Vollzeitangestellter eines Unternehmens und bezahle auch die Krankenversicherung und Rente meines Partners (wir leben zusammen, sind aber nicht verheiratet).

    Ich schaue mir dieses Formular an: Anlage Unterhalt​ > 4 - Angaben zu unterstützten Personen > ​1 - Allgemeine Angaben zur unterstützten Person

    In Zeile 23 wird nach dem „Verwandtschaftsverhältnis zur unterstützenden Person” gefragt. Die einzigen verfügbaren Optionen beziehen sich auf Familienmitglieder. Ist dies nicht der richtige Weg, um Steuern für die Unterstützung eines Lebensgefährten/einer Lebensgefährtin zu beantragen?

    Mit freundlichen Grüßen

    #2
    Der letzte Punkt in deinem Link ist wahrscheinlicher Deiner. Dein Lebenspartner bekommt wegen deiner Einkünfte (Bedarfsgemeinschaft) kein Bürgergeld.

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      #3
      Das Formular ist insofern nicht vollständig als nur nach Verwandtschaftsverhältnissem gefragt wird - es gibt jedoch auch Unterhaltsansprüche außerhalb von Verwandtschaftsverhältnissen, z. B. die der Mutter eines gemeinsamen (kleinen) Kindes. Darüber hinaus werden Haushaltsgemeinschaften wie Unterhaltsverhältnisse behandelt, wenn dem bedürftigen Partner wegen des Zusammenlebens mit dem leistungsfähigen Partner keine Sozialleistungen zustehen, die er ansonsten bekommen würde.

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        #4
        Telepeter Mein Partner/in hat keinen Anspruch auf Sozialleistungen und ist ausschließlich auf mich angewiesen. Es scheint also, dass ich das falsche Anlageformular habe, wenn dieses nur für Familien gilt. Gibt es ein geeigneteres Formular, um die Einkommensteuer auf Krankenkassenbeiträge für eine unterhaltsberechtigte Person zurückzufordern?

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          #5
          Wie kommst du darauf, dass ein (nicht eingetragene/r) Lebensgefaehrte bzw. Lebensgefaehrtin als eine "unterhaltsberechtigte Person" gilt? Nur weil du freiwillig einige Zahlungen (also praktisch Schenkungen) taetigst? Das waere mir neu und wuerde mir neue Perspektiven eroeffnen, wie man Steuern sparen koennte. Daran mag ich aber nicht glauben.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Es gibt nur die Anlage Unterhalt. Diese gilt auch für die Fälle, in denen es kein Unterhaltsanspruch gibt aber Sozialleistungen bei einer bedürftigen Person aufgrund des Zusammenlebens mit einer leistungsfähigen Person gekürzt oder versagt werden. Als Unterhaltsleistung kann bei einem gemeinsamen Haushalt ein Betrag in Höhe des Grundfreibetrages angesetzt werden (2024: 11.784 Euro jährlich). Einkünfte und Bezüge der bedürftigen Person müssen angegeben werden und werden bis auf kleine Freibeträge scharf auf diesen Betrag angerechnet. In den Zeilen 25 und 30 muss "ja" angekreuzt werden, in den Zeilen 26 bis 29 "nein". Wenn alles richtig und vollständig ausgefüllt wurde muss der abzugsfähige Betrag als außergewöhnliche Belastung (Unterhaltsleistungen) in der ELSTER-Berechnung auftauchen. ELSTER gibt leider den Rechenweg nicht mit aus und gibt auch nicht immer Fehlermeldungen bezüglich der Anlage Unterhalt sondern berücksichtigt einfach nichts. Also richtig alle ausfüllen und dann schauen.

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              #7
              Als Unterhaltsleistung kann bei einem gemeinsamen Haushalt ein Betrag in Höhe des Grundfreibetrages angesetzt werden (2024: 11.784 Euro jährlich).
              Der Betrag erhöht sich um die übernommenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

              Wie von Telepeter bereits erwähnt, kann man in Zeile 30 der Anlage Unterhalt Angaben zu einer Bedarfsgemeinschaft machen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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