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    Steuerdaten abholen

    Hallo Zusammen,

    Ich habe eine Mail von Elster bekommen, dass meine Bescheiddaten von 2024 vorliegen.

    Nun soll ich die Datei über mein Steuerprogramm abholen (Taxman). In der Mail steht dass es nur dort geht.

    Mein Problem ist aber, dass zwar die Vergleichswerte einsehen kann, also was ich eintragen habe und was berechnet wurde. Nicht aber den kompletten Steuerbescheid.

    Werden diese nicht mehr über Elster verschickt? Das wäre ja großer Schwachsinn, mein Steuerprogramm kann die PDF Datei nämlich nicht abrufen...

    #2
    Es werden nur die Bescheiddaten und der Vergleich zu den erklärten Werten zur Verfügung gestellt. Wie der angezeigt werden kann, ist Teil der Bedienung des verwendeten Programms, da muss man den Hersteller fragen.

    Der eigentliche "echte" Bescheid wird nur dann, und dann ausschließlich, als PDF zur Verfügung gestellt, wenn der elektronischen Bekanntgabe zugestimmt wurde.

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      #3
      Zugestimmt wo? in Elster?

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        #4
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Es werden nur die Bescheiddaten und der Vergleich zu den erklärten Werten zur Verfügung gestellt. Wie der angezeigt werden kann, ist Teil der Bedienung des verwendeten Programms, da muss man den Hersteller fragen.

        Der eigentliche "echte" Bescheid wird nur dann, und dann ausschließlich, als PDF zur Verfügung gestellt, wenn der elektronischen Bekanntgabe zugestimmt wurde.
        Danke für die Info. Soweit ich weiss gibt es keine Schriftlichen Bescheide mehr die man per Post bekommt oder? Kann ich irgendwo sehen ob ich der elektronischen Bekanntgabe zugestimmt habe?

        Meinen Bescheid vom Jahr davor habe ich jedenfalls.

        Falls der mir nicht per Post zugesendet wurde (was ich nicht glaube) konnte ich den über das Elter Portal herunterladen,

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          #5
          Umgekehrt ist noch die Regel, weit über 90 % der Bescheide gehen noch per Post raus. Die Post und das Geld ghehen am gleichen Tag raus, wie die Bescheiddaten. Kann dann halt ein par Werktage dauern.

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            #6
            Zitat von HendrikF Beitrag anzeigen
            Zugestimmt wo? in Elster?
            In Mein Elster über Formulare und Leistungen, dort gibt es den Menüpunkt für die Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe.

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              #7
              Aha, vielen Dank für den Hinweis.


              Einwilligungen-zur-elektronischen-Bekanntgabe-elster-29.08.2025.png

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                #8
                Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                Umgekehrt ist noch die Regel, weit über 90 % der Bescheide gehen noch per Post raus.
                Irgendwo glaube ich gelesen zu haben, dass sich das ab 2026 (?) umkehrt - dann muss man (bei elektronischer Abgabe) aktiv widersprechen, wenn man den Bescheid nicht auch elektronisch haben will. Oder so ähnlich.

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                  #9
                  Irgendwo glaube ich gelesen zu haben, dass sich das ab 2026 (?) umkehrt - dann muss man (bei elektronischer Abgabe) aktiv widersprechen, wenn man den Bescheid nicht auch elektronisch haben will.​
                  Das liest sich schon ein wenig nach Bevormundung. Vielleicht ist es ja auch nur ein Wunschgedanke der Steuerverwaltung ?

                  Im Moment ist es jedenfalls so, dass man bei bestehender Einwilligung 2 E-Mails erhält, eine zur Bereitstellung der Bescheiddaten und eine

                  weitere zur Bereitstellung des verbindlichen Einkommensteuerbescheids, in der auch auf die Bekanntgabefiktion nach § 122a AO hingewiesen wird.

                  Der Steuerbescheid wird in jedem Fall auch in Mein ELSTER zum Abruf bereitgestellt, da etliche kommerzielle Steuerprogramme nach wie vor nur

                  den Abruf der Bescheiddaten unterstützen, nicht aber die Abholung des verbindlichen Steuerbescheids.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Das liest sich schon ein wenig nach Bevormundung. Vielleicht ist es ja auch nur ein Wunschgedanke der Steuerverwaltung ?
                    Nee, ich hab nochmal nachgefoirscht: Das steht § 122 a AO.

                    Darüber schreiben auch viele andere Websites, z.B.


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                      #11
                      Du hast recht, ich habe mir die Neufassung von § 122a AO erst jetzt angesehen. Für die unserer Kinder, für die ich die Steuererklärung

                      noch über mein eigenes Konto bei Mein ELSTER übermittle, dürfte das allerdings nicht gelten, da ich keine Bekanntgabevollmacht

                      beantragt habe, sondern nur als Angehöriger nach § 15 AO an deren Erklärung mitwirke.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Hallo an alle Interessierten!

                        *****
                        Das was da bezüglich § 122a AO neu abläuft ist eine kommunikative Meisterleistung, die seinesgleichen sucht
                        - des Gesetzgebers,
                        - der Finanzverwaltung
                        - und auch der Fachpresse!

                        *****
                        Was steht denn im neuen § 122a AO tatsächlich drin?

                        "(1) Verwaltungsakte können dem Beteiligten oder der von ihm bevollmächtigten Person bekannt gegeben werden, indem sie nach § 87a Absatz 8 zum Datenabruf bereitgestellt werden. Mittels Bereitstellung soll insbesondere bekannt gegeben werden, ..."

                        *****
                        Was steht denn nun genau auf den von mhanft verlinkten Seiten?

                        *****
                        Datev-Geschreibsel vom 28. Juli 2025: "Bis Ende 2025 ... Ab 2026 wird diese Zustimmung nicht mehr benötigt. Stattdessen kann die Finanzverwaltung Verwaltungsakte elektronisch bereitstellen, sofern der Empfänger dem nicht ausdrücklich widerspricht."

                        aha - und was macht denn die Finanzverwaltung bis zum 01.01.2026 tatsächlich ... ?

                        gibt es denn schon eine Verwaltungsanweisung, ob aus dem "kann" ein "wird immer so gemacht" wird ...? Fehlanzeige ... !

                        *****
                        steuertipps (dahinter steht die Wolters Kluwer steuertipps GmbH, Tochter einer holländischen Gesellschaft, die sich in Deutschland eingekauft hat ...):

                        meisterlich wie viel zu oft hauen die auf Ihren Internetseiten Meinungen raus ohne Veröffentlichungsdatum ...

                        und was behaupten die - ohne Verlinkung auf irgendeine Fundstelle?

                        "Die Umstellung erfolgt im sogenannten Opt-out-Verfahren. Das bedeutet: Wer nicht ausdrücklich widerspricht, erhält den Steuerbescheid künftig ausschließlich elektronisch. ..."

                        Die haben doch glatt das "kann" und "soll" im Gesetzestext unterschlagen - die sind zwar schon viele Jahre in Deutschland tätig, haben aber immer noch nicht viel Ahnung vom Deutschen Steuer-Unwesen und dessen Auswüchsen!

                        *****
                        und was schreiben denn die Akanthus-Wirtschaftsprüfer?

                        auch diese allwissenden gottgleichen Alleskönner setzen Ihren Meinungs-Artikel ohne Datum ins Internet ... !?

                        aber immerhin können die deutsche Gesetze richtig lesen, weil die schreiben: "Dies wird sich ab 1.1.2026 grundlegend ändern. Das Finanzamt kann ab 2026 den Bescheid digital zum Abruf bereitstellen."

                        Aber korrektes Deutsch beherrschen die auch nicht, und Logik scheint auch nicht deren besondere Stärke zu ein - jeder Mittelstufen-Lehrer würde in einem Aufsatz im ersten zitierten Satz das Wort "wird" als Fehler kennzeichnen - weil da müsste stattdessen stehen "kann" !

                        *****
                        Fazit:

                        Ich habe wirklich Stand heute keine Ahnung, was die Finanzverwaltung zum 01.01.2026 denn nun tatsächlich diesbezüglich so treiben wird ...

                        Man muss sich nur mal vorstellen, was da für Umprogrammierungsarbeit dahintersteckt - die bekommen das nie und nimmer bis zum 01.01.2026 funktionsfähig hin, sollen wir wetten?

                        Und der Gesetzgeber hat wohl in weißer Voraussicht der Unmöglichkeit der Zieleinhaltung schon mal vorsichtshalber im Gesetzestext die Worte "kann" und "soll" verwendet ... !?

                        Was findet hier statt?

                        ideologie-getriebener blinder Aktionismus der Politiker / des Gesetzgebers, völlig realitätsfremd!

                        welche Ideologie steckt dahinter? die "Heilsbringer-Indeologie" der "Digitalisierungs-Transformation" !

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                          #13
                          die bekommen das nie und nimmer bis zum 01.01.2026 funktionsfähig hin,
                          Mit solchen Prognosen wäre ich jetzt vorsichtig. Im Gesetzestext liegt die Betonung nicht unbedingt auf kann, sondern auf

                          "soll insbesondere bekannt gegeben werden"

                          Ob es wegen der notwendigen Programmierung zu Verzögerungen kommt, kann ich nicht beurteilen, davon verstehe ich zu wenig.

                          122a_AO_neu.jpg
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            ...Für die unserer Kinder, für die ich die Steuererklärung noch über mein eigenes Konto bei Mein ELSTER übermittle, dürfte das allerdings nicht gelten, da ich keine Bekanntgabevollmacht beantragt habe, sondern nur als Angehöriger nach § 15 AO an deren Erklärung mitwirke.
                            Ich bin in der gleichen Situation. Ich erstelle aus meinem Elster-Konto heraus die ESt für Angehörige, ohne Bekanntgabevollmacht.
                            Zur Klarstellung: Die Angehörigen erhalten ab 2026 weiterhin automatisch den Post-Bescheid, ohne Aktionen, die ich in meinem Elster-Konto anstoßen muss?​
                            mfg. - Kent

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                              #15
                              Die Angehörigen erhalten ab 2026 weiterhin automatisch den Post-Bescheid, ohne Aktionen, die ich in meinem Elster-Konto anstoßen muss?​
                              Meiner Meinung nach ergibt sich das aus dem Wortlaut von Absatz 1. Du bist zwar der Datenübermittler, dir wird aber der verbindliche Bescheid mangels

                              Bekanntgabevollmacht nicht bekanntgegeben.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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