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nach Datenübernahme Ehemann/ Ehefrau vertauscht

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    nach Datenübernahme Ehemann/ Ehefrau vertauscht

    Ich habe nach Datenübernahme aus 2024 alles bearbeitet. Hatte schon gemerkt, daß Elster meinen Namen und ID richtig hatte. Alle anderen Daten waren "verdreht". Ich habe mir nichts dabei gedacht und alles korrigiert. Jetzt sehe ich bei der Steuerberechnung, daß bei MIR "Ehemann" steht und bei meinem Mann "Ehefrau". Alle eingegebenen Zahlen stimmen, nur der Begriff nicht.
    Macht das irgendwas? Stört sich das Finanzamt daran?

    Habe über das Forum gesehen, daß man im Profil die Rollen vergeben kann. Da war der Fehler, aber eben erst durch die Datenübernahme. Im Jahr davor hat alles gestimmt.
    Jetzt habe ich die Rollen richtig eingestellt, will aber nicht wieder alle Angaben händisch ändern.

    #2
    Wenn du dem FA vertauschte Daten schickst, hat es erhebliche Mehrarbeit und ist nicht glücklich. Der Ehemann ist immer Person A, die Ehefrau B.

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      #3
      Hallo,

      dass das theoretisch geht glaube ich schon (bei gleichgeschlechtlichen Paaren geht es ja auch).
      Aber ich befürchte, dass es praktisch zu falschen Zuordnungen kommen kann, und würde es daher korrigieren - auch damit ich nicht in Zukunft selbst durcheinander komme.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Hallo,
        bei mir ist das passiert,
        bei einem Bekannten ist das passiert,
        hier im Forum lese ich von vertauschten Daten.

        Das kann nicht nur von Fehleingaben kommen, insbesondere nicht wenn der Bescheinigungsabruf genutzt wurde . Inzwischen vermute ich, dass es bei Elster ein Problem gibt. Sehr ärgerlich!

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          #5
          Inzwischen vermute ich, dass es bei Elster ein Problem gibt. Sehr ärgerlich!
          Das ist nur eine Vermutung. Ich habe den neuen Bescheinigungsabruf mehrfach getestet, bei mir sind die Personen nie vertauscht worden.

          Natürlich muss man den Personen die richtige Rolle zuweisen. Da ist der Ehemann auch dann die Person A, wenn das Konto auf die Ehefrau läuft.

          Auch für die Rollenverteilung bei gleichgeschlechtlichen Paaren gibt die Finanzverwaltung Regeln vor.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Das ist nur eine Vermutung. Ich habe den neuen Bescheinigungsabruf mehrfach getestet, bei mir sind die Personen nie vertauscht worden.
            Daraus zu schließen, dass es kein Problem bei Elster gibt, ist genauso eine Vermutung wie meine, dass es eins gibt. Immerhin weiß ich von mehreren Fällen, in denen Tauschvorgänge statt gefunden haben.

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Natürlich muss man den Personen die richtige Rolle zuweisen. Da ist der Ehemann auch dann die Person A, wenn das Konto auf die Ehefrau läuft.
            Klar muss richtig zugewiesen werden. Hilft aber nicht, wenn Elster dann tauscht.

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              #7
              Hilft aber nicht, wenn Elster dann tauscht.
              Tut es aber nicht, wir hätten nämlich sonst jede Menge Beiträge hier im Forum. Die haben wir aber nicht ! Außerdem habe ich meine Tests in 3 Konten durchgeführt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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