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Anlage S - Angabe Verlust übertragen - keine Zeile

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    Anlage S - Angabe Verlust übertragen - keine Zeile

    Wo ist ein Verlustvortrag (Vermeidung einer späteren Steuernachzahlung) einzutragen. Hintergrund: Verluste aus freiberuflicher Tätigkeit sollen nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden.
    Anlage S hat nur Zeile 1 und dann Zeile 10

    #2
    Wo ist ein Verlustvortrag (Vermeidung einer späteren Steuernachzahlung) einzutragen.
    Jedenfalls nicht in der Anlage S ! Da ist nur der Gewinn bzw. Verlust aus selbstständiger Arbeit des laufenden Jahres einzutragen.

    Schau mal in die Anlage Sonstige. Dort kannst du Angaben machen. Den festgestellten Verlustvortrag kannst du in die Anlage Zusatzangaben

    für die Steuerberechnung eintragen, dann wird er bei der Steuerberechnung berücksichtigt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Und Dein Wunsch, dass Verluste aus freiberuflicher Tätigkeit nicht mit anderen Einkünften verrechnet wird, wird von wilden Ausnahmen einmal abgesehen unerhört bleiben, weil das EStG das anders sieht.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Und Dein Wunsch, dass Verluste aus freiberuflicher Tätigkeit nicht mit anderen Einkünften verrechnet wird​
        Das habe ich glatt überlesen und deshalb nicht beantwortet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Erstmal herzlichen Dank. Nachfrage: Wenn man Verluste aus freiberuflicher Tätigkeit nicht ansetzen möchte, um zB in 3 Jahren sie nicht rückwirkend versteuern (incl. Zinsen) zu müssen, wie geht man dann vor?

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            #6
            Wenn man Verluste aus freiberuflicher Tätigkeit nicht ansetzen möchte, um zB in 3 Jahren sie nicht rückwirkend versteuern (incl. Zinsen) zu müssen, wie geht man dann vor?
            Ich verstehe die Frage nicht ? Verluste aus freiberuflicher Tätigkeit muss man nicht versteuern. Soweit sie nicht mit laufenden Einkünften aus

            anderen Einkunftsarten verrechenbar sind, werden sie gesondert festgestellt und auf Antrag in das Folgejahr vorgetragen, wo sie dann mit

            hoffentlich positiven Einkünften verrechnet werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Danke - ist mehr eine formelle Frage: Verlust könnte mit pos. Einkünften verrechnet werden. Möchte man aber nicht, um nicht nach x Jahren Nachzahlungen incl. Zinsen zu erhalten. (Wegen Liebhaberei) Ergebnis Anlage EÜR ist negativ. Lt Picard 777 ist ein freiwilliger Vortrag auf das Folgejahr nicht möglich. Wie trägt man dies in Elster ein? Geht wahrscheinlich nur mit Antrag außerhalb Elster.

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                #8
                Ich verstehe immer noch nicht, um was es wirklich geht. Ob eine Tätigkeit unter Liebhaberei fällt, lässt sich über Mein ELSTER nur insoweit klären,

                als man beim Finanzamt mit dem Formular Sonstige Nachricht an das Finanzamt anfragen kann.

                Wenn Verluste in dem Jahr, in dem sie entstehen, mit positiven Einkünften verrechenbar sind, gibt es keinen Verlustvortrag.

                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Frage ist: Freiberufler seit 20 Jahren - 18 Jahre Gewinne - Seit 2 Jahren Verrechnung der Verluste mit pos. sonstigen Einnahmen. Letzes Jahr Hinweis der Vorläufigkeit des Steuerbescheides hinsichtlich der freiberuflichen Tätigkeit. Anlage S ergibt zB auch für dieses Jahr einen Verlust.Kann man den in Elster selbst auf 0 setzen also nicht geltend machen?

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                    #10
                    Anlage S ergibt zB auch für dieses Jahr einen Verlust.Kann man den in Elster selbst auf 0 setzen also nicht geltend machen?
                    Du meinst: In der EÜR wird ein Verlust ermittelt ? Wenn du den in der Anlage S auf 0 setzt, dann behauptest du ja selbst, es hätte

                    keine Gewinnerzielungsabsicht mehr bestanden. Besteht denn eine reelle Chance, dass du wieder Gewinne machst ?

                    Wenn nicht, dann würde ich die Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit in Erwägung ziehen.

                    Ansonsten geht das jetzt eher in Richtung Steuerberatung, das ist hier nicht erlaubt.

                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      ok - danke -

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                        #12
                        Hallo,

                        Freiberufler seit 20 Jahren - 18 Jahre Gewinne - Seit 2 Jahren Verrechnung der Verluste mit pos. sonstigen Einnahmen.​
                        Warum ist das seit 2 Jahren so? Hat sich irgendetwas Grundsätzliches geändert? Oder laufen die Geschäfte nur (mal) schlecht?

                        Das Finanzamt kann nämlich nicht so einfach auf Liebhaberei umstellen, dazu muss mehr gegeben sein als nur Verluste.

                        Und es ist sicher nicht klug jetzt zu beantragen, dass die Verluste nicht verrechnet werden sollen (keine Ahnung ob überhaupt und wie das geht). Denn damit räumst du doch indirekt selber ein, dass es Liebhaberei ist.

                        Ich würde die fehlende Steuer einfach beiseite legen, für den Fall der Fälle.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          Danke - genau so werde ich es machen (Verluste angeben) und fehlende Steuer beiseite legen. Freiberuflich ist meine Frau mit Sprachendienst Russisch, da geht momentan wenig, aber Aufgeben ist auch keine Option.

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