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    Rente Grundfreibetrag Zusammenveranlagung

    Ich habe eine Einkommensteuererklärung abgegeben, bei der meine Frau für 2024 erstmalig Rentenzahlungen angegeben hat. Ich bin pensionierter Beamter. Die Rente meiner Frau wurde voll versteuert, obwohl diese unter dem Grundfreibetrag lag. Außerdem wurde auch die Auszahlung einer Klein-Riesterrente voll besteuert. Ist das zutreffend? Ich bin der Meinung, dass sie keine Steuern für ihre Rente zahlen muss, wenn diese unter dem Freibetrag liegt?

    #2
    Natürlich werden bei Zusammenveranlagung die Einkünfte beider Eheleute zusammen gezählt, das zu versteuernde Einkommen bestimmt und darauf die Steuerformel der Splittingtabelle angewendet. In besagter Formel ist eingebaut, dass der doppelte Grundfreibetrag steuerfrei bleibt.

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      #3
      Ist das zutreffend? Ich bin der Meinung, dass sie keine Steuern für ihre Rente zahlen muss, wenn diese unter dem Freibetrag liegt?
      Prinzipiell ist das schon zutreffend, da ihr Zusammenveranlagung beantragt habt. Wenn ihr Einzelveranlagung beantragt hättet, hätte deine Frau

      zwar keine Steuern zahlen müssen, du hättest deine Pension aber nach der Grundtabelle versteuern müssen, was mit an Sicherheit grenzender

      Wahrscheinlichkeit zu einer insgesamt höheren Steuer geführt hätte als die Zusammenveranlagung.

      Riesterrenten unterliegen zu 100% der Besteuerung, bei Abfindung einer Kleinbetragsrente greift allerdings die Fünftelermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG.

      Von der gesetzlichen Rente deiner Frau bleiben bei Rentenbeginn im Jahr 2024 17% steuerfrei, der steuerfreie Betrag wird 2025 festgeschrieben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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