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Welche Gründungsform nach Gewerbeummeldung?

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    Welche Gründungsform nach Gewerbeummeldung?

    Hallo,
    ich habe durch eine Gewerbeummeldung den Tätigkeitsbereich meines Unternehmens geändert. Daraufhin habe ich Post vom Finanzamt bekommen das ich eine Selbstständige Tätigkeit aufgenommen hätte und das Formular zur Steuerlichen Erfassung ausfüllen solle. Nun ist meine Frage, welche Gründungsform muss ich denn nun wählen? Neugründung, verschmelzung...? Habe ich sozusagen aus Sicht des Finanzamtes durch Ummeldung ein neues Unternehmen gegründet?

    Freundliche Grüße

    Florian

    #2
    Hallo Florian,
    die Kommunikation zwischen Gewerbeamt und Finanzamt ist (in meiner Erfahrung) schwer nachzuvollziehen, aber zu bewältigen. ;-) So eine Gewerbeummeldung kommt "komisch" beim FA an.

    Im Formular zur steuerlichen Erfassung steht Verschmelzung nicht als alleiniger Punkt. Da steht: "Verschmelzung oder sonstiger Gründungsvorgang", zumindest in dem Formular, das mir grade vor Augen ist.
    Und mit sonstigem Gründungsvorgang kann alles mögliche gemeint sein... ;-) Ich würde mich an deiner Stelle nicht scheuen, das auszuwählen.

    Wenn die Tätigkeit vorher eine gewerbliche Tätigkeit war und jetzt eine selbstständige Tätigkeit ist, kann es gut sein, dass das FA das nicht im gleichen Unternehmen sehen kann. Es hilft sicherlich, mit dem zuständigen FA zu sprechen und das zu klären!


    Soweit meine Meinung dazu.

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      #3
      Es handelt sich um eine Neugründung, es sei denn der Betrieb hätte vorher schon existiert und wird jetzt seit neuem von Dir geführt.

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        #4
        Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
        Und mit sonstigem Gründungsvorgang kann alles mögliche gemeint sein... ;-) Ich würde mich an deiner Stelle nicht scheuen, das auszuwählen.
        Deine Analyse hört sich plausibel an. Das probiere ich mal. Vielen Dank :-)



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          #5
          Hallo FlorianM!

          Also wenn Sie sich unnötige Arbeit machen wollen, dann kreuzen Sie halt mal was nach Belieben im Formular an ...

          ich verstehe die Scheu von Steuerpflichtigen nicht, in solch einem Fall das Finanzamt anzurufen ...

          wenn Sie Pech haben, werden nach dem Ausfüllen des Fragebogens beim Finanzamt für Sie zwei Betriebe geführt ... na denn viel Spass ...

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            #6
            Zitat von FlorianM Beitrag anzeigen
            Deine Analyse hört sich plausibel an.
            Ach, und meine wohl nicht?

            Hast Du eigentlich mal die Eingabehilfe gelesen?

            Soweit eine Übernahme, Verlegung, Verschmelzung oder ein sonstiger Gründungsvorgang vorliegt, sind außerdem der Name und die Anschrift des vorherigen Unternehmens beziehungsweise des Vorinhabers sowie das bisher zuständige Finanzamt einschließlich der Steuernummer, unter welcher das Unternehmen / die Firma bisher geführt wurde, anzugeben.

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