Hallo,
da ich im Netz widersprüchliche Angaben finde (und auch die KI nie eindeutig antwortet...), wäre ich für einen kleinen Tipp dankbar - es geht um die alljährliche Umsatzsteuererklärung (nur) für die PV-Anlag.
Meine PV-Anlage stammt aus dem Jahr 2020, nun wird die jährliche Umsatzsteuer-Erklärung (fürs Jahr 2024) fällig.
Ist es richtig, dass ich in Elster (FA Bayern) nur zwei Zeilen ausfüllen muss:
Zeile 22 (Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19%) - dort trage ich die Netto-Zahlung meines Netzbetreibers an mich für die Einspeisung ein
Zeile 23 (Unentgeltliche Wertabgaben... zu 19%) - dort trage ich meinen Eigenverbrauchs-"Wert" in Netto ein (sprich: den durchschnittlichen kWh-Preis des Jahres 2024 multipliziert mit der kWh-Menge an selbst produziertem Strom, den ich auch selbst verbraucht habe)
Ist dem so?
VG
da ich im Netz widersprüchliche Angaben finde (und auch die KI nie eindeutig antwortet...), wäre ich für einen kleinen Tipp dankbar - es geht um die alljährliche Umsatzsteuererklärung (nur) für die PV-Anlag.
Meine PV-Anlage stammt aus dem Jahr 2020, nun wird die jährliche Umsatzsteuer-Erklärung (fürs Jahr 2024) fällig.
Ist es richtig, dass ich in Elster (FA Bayern) nur zwei Zeilen ausfüllen muss:
Zeile 22 (Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19%) - dort trage ich die Netto-Zahlung meines Netzbetreibers an mich für die Einspeisung ein
Zeile 23 (Unentgeltliche Wertabgaben... zu 19%) - dort trage ich meinen Eigenverbrauchs-"Wert" in Netto ein (sprich: den durchschnittlichen kWh-Preis des Jahres 2024 multipliziert mit der kWh-Menge an selbst produziertem Strom, den ich auch selbst verbraucht habe)
Ist dem so?
VG
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