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Photovoltaik - Einträge in Elster

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    Photovoltaik - Einträge in Elster

    Hallo,

    da ich im Netz widersprüchliche Angaben finde (und auch die KI nie eindeutig antwortet...), wäre ich für einen kleinen Tipp dankbar - es geht um die alljährliche Umsatzsteuererklärung (nur) für die PV-Anlag.

    Meine PV-Anlage stammt aus dem Jahr 2020, nun wird die jährliche Umsatzsteuer-Erklärung (fürs Jahr 2024) fällig.

    Ist es richtig, dass ich in Elster (FA Bayern) nur zwei Zeilen ausfüllen muss:

    Zeile 22 (Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19%) - dort trage ich die Netto-Zahlung meines Netzbetreibers an mich für die Einspeisung ein
    Zeile 23 (Unentgeltliche Wertabgaben... zu 19%) - dort trage ich meinen Eigenverbrauchs-"Wert" in Netto ein (sprich: den durchschnittlichen kWh-Preis des Jahres 2024 multipliziert mit der kWh-Menge an selbst produziertem Strom, den ich auch selbst verbraucht habe)

    Ist dem so?

    VG

    #2
    Hallo derholi!

    Im derb-badischen sagt man "ich fühle mich verkackeiert" ...

    Sie haben diese PV-Anlage seit 2020 - und seit 2020 jedes Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgegeben - und jetzt fragen Sie, wie Sie die 2024er Umsatzsteuererklärung auszufüllen haben ... !?

    echt jetzt?

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      #3
      Hallo derholi und andere Interessierte!

      *****
      Das was sich "KI" nennt und gehypt wird jenseits von Gut und Böse taugt nur was, sofern man "Fragen richtig stellt"!

      recherchieren Sie mal im Internet, was ein "prompt" ist - wer das nicht tut, sollte die Finger von "Scheinintelligenzen" wie "KI" lassen!

      hab was für "Beginner" gefunden:

      "Wenn du schon Erfahrungen mit Künstlicher Intelligenz gemacht hast, weißt du bestimmt, dass KI-Tools nicht immer zufriedenstellende Ergebnisse liefern. Um das zu ändern, musst du kein KI-Experte sein – wichtiger ist, das „Prompten“ zu meistern. Was ist ein Prompt und wie kitzelt man damit das Beste aus einer KI heraus? Jetzt weiterlesen und losprompten."

      *****
      Diese "Möchtegern-Superintelligenz KI" kann "halluzinieren" - und völlig beschissen-falsche Antworten abliefern - wikipedia schreibt dazu:

      "Im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) ist eine Halluzination (alternativ auch Konfabulation genannt) ein überzeugend formuliertes Resultat einer KI, das nicht durch Trainingsdaten gerechtfertigt zu sein scheint und objektiv falsch sein kann. ...
      ...
      Begriffliche Kritik

      Forschende der Universität Glasgow merkten 2024 an, ... Sie schlugen daher die Nutzung des von Harry Frankfurt etablierten Begriffs "Bullshit" vor. Ähnliche Kritik kam bereits zuvor durch Netzaktivisten auf."


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        #4
        Hallo an alle Interessierten!

        Hab gerade mal nachgesehen - die Beschreibung des Elster-Steuerchatbot

        meidet das Kürzel "KI" wie der Teufel das Weihwasser !!!

        und das ist gut und richtig so!

        Kommentar


          #5
          Meine PV-Anlage stammt aus dem Jahr 2020,
          Damit hat sich für dich bei der Umsatzsteuer nichts geändert. Ob du die Anlage wegen eines Eigenverbrauchs von über 90% aus dem

          umsatzsteuerlichen Betriebsvermögen entnehmen könntest, wissen wir nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Nein, ich habe diese Umsatzsteuer-Erklärung aus Gründen bisher nicht machen müssen. KI-Nachhilfe ist auch nur so mittel hilfreich. Insofern einfach nochmal die Frage: Ja oder Nein?

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              #7
              Nein, ich habe diese Umsatzsteuer-Erklärung aus Gründen bisher nicht machen müssen
              Und welche wären das ? Da müsstest du ja die Kleinunternehmerregelung beansprucht haben, was bei vor 2023 angeschafften PV-Anlagen unüblich war.

              Insofern einfach nochmal die Frage: Ja oder Nein?
              Zeilen 22 und 23 sind korrekt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Nope, passt alles - nur ich war bisher halt nicht damit beschäftigt. Insofern: Danke, Charlie24 ‍♂️
                Zuletzt geändert von derholi; 05.09.2025, 18:35.

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