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Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum)

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    Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum)

    Hallo, ich bekomme diesen Fehler, obwohl die UG in Deutschland angemeldet ist: "Staat (nur angeben, wenn im Ausland)​". Hat jemand da eine Lösung gefunden? Als mögliche Fehlerquelle wird dazu auch "Erstes Wirtschaftsjahr vom"/​"Erstes Wirtschaftsjahr bis" erwähnt. Die Daten 01.01.2023-31.12.2023 werden nicht akzeptiert.​ Hängen beide irgendwie zusammen?

    #2
    Nach ein paar Korrekturen ist nur ein Fehler geblieben: "Das Enddatum des ersten Wirtschaftsjahres liegt nicht im Veranlagungszeitraum".​ "Erstes Wirtschaftsjahr bis" 31.12.2023 wird irgendwie nicht angenommen. Wie könnte man so einen Fehler beheben? Ich bedanke mich im voraus.

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      #3
      Das betrifft glaub ich die Körperschaftsteuererklärung.

      Also, das erste Wirtschaftsjahr endet am Jahresletzten. Wann fängt dann das zweite Wirtschaftsjahr des Veranlagungszeitraums an? Ich glaub Du solltest die Angaben hier löschen.

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        #4
        Das zweite Wirtschaftsjahr fängt am 01.01.2024 und endet am 12.31.2024. So habe ich auch eingegeben. Der Fehler besteht bei dem Ende des ersten Wirtschaftsjahres 31.12.2023. Das Problem ist seit mehreren Jahren bekannt, aber die Lösungen von früher funktionieren bei mir nicht.

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          #5
          Laut Kommentaren vor einigen Jahren sollte es einen Zusammenhang zwischen Hauptvordruck und Anlage KST 1 F, aber das Formular zu KST 1 F wurde vermutlich im Laufe der Zeit geändert. Die problematische Zeile 15 und 15a beim KST 1 F sieht dort anders aus.

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            #6
            Eine Steuererklärung für zwei Jahre kannst Du nicht machen. Lösch die Angaben zum Wirtschaftsjahr.

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