Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum)

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  • SAGAS
    Neuer Benutzer
    • 07.09.2025
    • 6

    #1

    Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum)

    Hallo, ich bekomme diesen Fehler, obwohl die UG in Deutschland angemeldet ist: "Staat (nur angeben, wenn im Ausland)​". Hat jemand da eine Lösung gefunden? Als mögliche Fehlerquelle wird dazu auch "Erstes Wirtschaftsjahr vom"/​"Erstes Wirtschaftsjahr bis" erwähnt. Die Daten 01.01.2023-31.12.2023 werden nicht akzeptiert.​ Hängen beide irgendwie zusammen?
  • SAGAS
    Neuer Benutzer
    • 07.09.2025
    • 6

    #2
    Nach ein paar Korrekturen ist nur ein Fehler geblieben: "Das Enddatum des ersten Wirtschaftsjahres liegt nicht im Veranlagungszeitraum".​ "Erstes Wirtschaftsjahr bis" 31.12.2023 wird irgendwie nicht angenommen. Wie könnte man so einen Fehler beheben? Ich bedanke mich im voraus.

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    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15381

      #3
      Das betrifft glaub ich die Körperschaftsteuererklärung.

      Also, das erste Wirtschaftsjahr endet am Jahresletzten. Wann fängt dann das zweite Wirtschaftsjahr des Veranlagungszeitraums an? Ich glaub Du solltest die Angaben hier löschen.

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      • SAGAS
        Neuer Benutzer
        • 07.09.2025
        • 6

        #4
        Das zweite Wirtschaftsjahr fängt am 01.01.2024 und endet am 12.31.2024. So habe ich auch eingegeben. Der Fehler besteht bei dem Ende des ersten Wirtschaftsjahres 31.12.2023. Das Problem ist seit mehreren Jahren bekannt, aber die Lösungen von früher funktionieren bei mir nicht.

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        • SAGAS
          Neuer Benutzer
          • 07.09.2025
          • 6

          #5
          Laut Kommentaren vor einigen Jahren sollte es einen Zusammenhang zwischen Hauptvordruck und Anlage KST 1 F, aber das Formular zu KST 1 F wurde vermutlich im Laufe der Zeit geändert. Die problematische Zeile 15 und 15a beim KST 1 F sieht dort anders aus.

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          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15381

            #6
            Eine Steuererklärung für zwei Jahre kannst Du nicht machen. Lösch die Angaben zum Wirtschaftsjahr.

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            • SAGAS
              Neuer Benutzer
              • 07.09.2025
              • 6

              #7
              Ich habe gelöscht, aber dann kommen neue Fehler wie z. B. "Enden in einem Veranlagungszeitraum zwei Wirtschaftsjahre, ist für jedes Wirtschaftsjahr die Anlage GK gesondert auszufüllen.​"

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              • SAGAS
                Neuer Benutzer
                • 07.09.2025
                • 6

                #8
                Am Ende hat es doch funktioniert. Ich habe als erstes Wirtschaftsjahr 2024 angegeben, obwohl die UG im Jahre 2023 gegründet wurde. 2023 habe ich komplett entfernt. Danke für den Tipp.

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