Hallo,
ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass mir jemand helfen kann. In 2024 habe ich eine Abfindung erhalten, die allerdings nicht separat aufgeführt wurde. Dazu habe ich Fragen:
1.) Wenn ich die bisherigen Beiträge richtig verstanden habe, muss ich den Abfindungsbetrag in der Anlage N (Zeile 19) eintragen. Stimmt das?
2.) Muss ich den Abfindungsbetrag dann vom Bruttoarbeitslohn (Zeile 3) abziehen?
3.) Falls ich die Fünftel-Regelung anwenden möchte, muss ich dann den Abfindungsbetrag in der Anlage N (Zeile 18) eintragen? Komplett oder nur 1/5?
4.) Führt das FA bei der Fünftel-Regelung eine "Günstiger-Prüfung" durch?
Das sind viele Fragen, aber es handelt sich ja auch um ein kompliziertes Thema. Würde mich sehr über entsprechende Antworten freuen und bedanke mich dafür bereits im Voraus.
Viele Grüße
Feuer#112
ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass mir jemand helfen kann. In 2024 habe ich eine Abfindung erhalten, die allerdings nicht separat aufgeführt wurde. Dazu habe ich Fragen:
1.) Wenn ich die bisherigen Beiträge richtig verstanden habe, muss ich den Abfindungsbetrag in der Anlage N (Zeile 19) eintragen. Stimmt das?
2.) Muss ich den Abfindungsbetrag dann vom Bruttoarbeitslohn (Zeile 3) abziehen?
3.) Falls ich die Fünftel-Regelung anwenden möchte, muss ich dann den Abfindungsbetrag in der Anlage N (Zeile 18) eintragen? Komplett oder nur 1/5?
4.) Führt das FA bei der Fünftel-Regelung eine "Günstiger-Prüfung" durch?
Das sind viele Fragen, aber es handelt sich ja auch um ein kompliziertes Thema. Würde mich sehr über entsprechende Antworten freuen und bedanke mich dafür bereits im Voraus.
Viele Grüße
Feuer#112
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