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Fragen zur Abfindung

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    Fragen zur Abfindung

    Hallo,
    ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass mir jemand helfen kann. In 2024 habe ich eine Abfindung erhalten, die allerdings nicht separat aufgeführt wurde. Dazu habe ich Fragen:

    1.) Wenn ich die bisherigen Beiträge richtig verstanden habe, muss ich den Abfindungsbetrag in der Anlage N (Zeile 19) eintragen. Stimmt das?
    2.) Muss ich den Abfindungsbetrag dann vom Bruttoarbeitslohn (Zeile 3) abziehen?
    3.) Falls ich die Fünftel-Regelung anwenden möchte, muss ich dann den Abfindungsbetrag in der Anlage N (Zeile 18) eintragen? Komplett oder nur 1/5?
    4.) Führt das FA bei der Fünftel-Regelung eine "Günstiger-Prüfung" durch?

    Das sind viele Fragen, aber es handelt sich ja auch um ein kompliziertes Thema. Würde mich sehr über entsprechende Antworten freuen und bedanke mich dafür bereits im Voraus.

    Viele Grüße
    ​​​​​​​Feuer#112

    #2
    1.) Wenn ich die bisherigen Beiträge richtig verstanden habe, muss ich den Abfindungsbetrag in der Anlage N (Zeile 19) eintragen. Stimmt das?
    Nein, die Abfindung gehört komplett in die Zeile 18 der Anlage N. Siehe auch deine Frage 3 !

    2.) Muss ich den Abfindungsbetrag dann vom Bruttoarbeitslohn (Zeile 3) abziehen?
    Nein !

    4.) Führt das FA bei der Fünftel-Regelung eine "Günstiger-Prüfung" durch?​
    Eine Günstigerprüfung in dem Sinne gibt es bei § 34 Abs. 1 EStG nicht. Die Steuervorausberechnung berechnet die auf die Abfindung entfallende Einkommensteuer

    und weist die auch gesondert aus. Gegenüber dem Finanzamt wirst du belegen müssen, dass es sich um eine Abfindung gehandelt hat
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      das war aber fix! Habe gerade den Abfindungsbetrag in Zeile 18 ergänzt und in Zeile 3 nichts abgezogen. Nach der Prüfung kommt sogar noch eine Nachzahlung in Höhe von rund 2.000,- € raus??? Ich habe rund 52 % der Abfindung erhalten. Hier ist doch hoffentlich irgend etwas falsch.

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        #4
        Hier ist doch hoffentlich irgend etwas falsch.
        Ohne genaue Angaben ist das nicht abzuschätzen. Es müsste in der Steuervorausberechnung ziemlich am Ende eine Zeile geben.

        Zu versteuern nach § 34 Abs. 1: Dort müssten der Abfindungsbetrag und die darauf entfallende Einkommensteuer stehen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Das ist richtig. Wir sind dann bei rund 42 %. Das ist aber heftig!

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            #6
            Wir sind dann bei rund 42 %. Das ist aber heftig!
            Bei einem höheren Einkommen durchaus nicht so selten. Wenn jemand mit seinem laufenden Einkommen plus 1/5 der Abfindung bereits

            einen Grenzsteuersatz von 42% erreicht, bleibt es für die restlichen 4/5 der Abfindung auch bei den 42%. Da bringt die Ermäßigung nach

            § 34 Abs. 1 EStG dann nichts mehr bzw. fast nichts mehr. Du kannst das ja mal ausprobieren, indem du den Eintrag in Zeile 18 löscht

            und dann die Steuerberechnung neu laufen lässt. Das geht auch ohne speichern des Entwurfs.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Hallo Charlie24,
              das habe ich gemacht. Dabei kam ein Unterschied von gerade einmal 55,- € raus. Was ich nicht verstehe, warum bei mir im Abschlusssatz der Elster-Steuerbelastung 36,39 % benannt werden. Wie passt das mit den zuvor genannten 42,0 % zusammen. Oder vergleiche ich gerade Äpfel mit Birnen?

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                #8
                Mal fiktive Zahlen: der Grundfreibetrag beträgt 10000 Euro. Da beträgt die Steuerbelastung Null Euro = Null Prozent.
                Für die nächsten 5000 Euro bezahlst Du 1000 Euro Steuern, also 20 %. 2000 von 15000 heißt also 13,33 % Steuerbelastung.

                Wenn Du also ein zusätzliches Einkommen mit dem Grenzsteuersatz von 42 % versteuern musst, steigt Dein Durchschnittssteuersatz deswegen nicht auch auf 42 %.

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                  #9
                  Hallo L. E. Fant,
                  vielen Dank für die schnelle Antwort vor allem um diese Uhrzeit. Bin wohl nicht die einzige "Eule".
                  ;-)
                  Leider scheint alles zu stimmen...

                  Beste Grüße
                  Feuer#112

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                    #10
                    Diese Forum ist echt klasse!!! Vielen Dank auch an Charlie24.
                    :-)

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