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ESt D 1 Untervermietung / generelle Hilfe

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    ESt D 1 Untervermietung / generelle Hilfe

    Hallo,

    ich bin freiberuflich tätig im Gesundheitsbereich (umsatzsteuerbefreit) und mache seit einigen Jahren meine Steuererklärung selbst. Nun bin ich umgezogen, meine Praxis befindet sich aber noch am selben Ort. Ich habe meine ESt und EÜR bereits im Juni abgegeben an das neue Finanzamt und gestern einen Brief vom alten Finanzamt bekommes, dass die Feststellung gesonderter Einkünfte fehle. Leider wusste ich nicht, dass ich hier zusätzlich etwas abgeben muss und bin aktuell überfordert.

    Vorab: Ich habe lediglich Einkünfte aus meiner selbstständigen Tätigkeit (sowie der tageweisen Untervermietung meines Praxisraums, den ich selbst miete). Ich besitze keine Immobilien, keinen Grund, keine Aktienfonds oder sonst irgendetwas, womit ich noch Einnahmen habe. Auch habe ich keine Mitarbeiter o.ä.. Hier meine Fragen:

    1) Soweit ich verstanden habe trage ich bei den laufenden Einkünften in der Anlage FG meinen Gewinn aus der EÜR ein. Jedoch habe ich in der EÜR meine (sehr geringen) Einnahmen aus dem Untermietverhältnis als Betriebseinnahmen nach § 19 Abs. 1 UStG angegeben. Dies hatte mir der Steuerberater so empfohlen. Wenn ich es richtig verstehe, laufen diese Einnahmen aber nicht als laufende Einkünfte - jedoch kann ich es in der gesonderten Feststellung ja auch sonst nirgends angeben, oder? Soll ich hier dann doch den Gewinn aus der EÜR eintragen? Und sollte ich in Zukunft dann mit Anlage V arbeiten oder ist es rechtens, wie ich es mache?

    2) Sehe ich richtig, dass ich wohl nur die Zeile 93 der Anlage FG (Laufende Einfkünfte bei selbstständiger Arbeit) ausfüllen muss. Mir ist klar, dass die Frage schwer zu beantworten ist, ohne vollen Einblick zu haben. Aber mit den hier genannten Angaben - fällt hier jemandem auf, dass ich etwas übersehe, wo ich noch was eintragen müsste? Habe mehrfach alles durchgeklickt und nichts gefunden - es kommt mir nur so unnötig vor, dass ich nur die Höhe meines Gewinns an das Finanzamt des Betriebsortes übermitteln muss, wo die gesamte EÜR - der man das ja auch entnehmen könnte - an das Wohnsitz-Finanzamt geht und ich mich frage, warum diese eine Zahl nicht leichter auszutauschen / zu übermitteln ist.

    Entschuldigt bitte diese Basic-Fragen. Nach einem ganzen Tag einlesen komme ich nicht weiter und der Steuerberater, den ich sonst gerne bei Unklarheiten gefragt habe, ist aktuell im Urlaub. Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank,
    Linda

    #2
    Zitat von Linda123 Beitrag anzeigen
    wo die gesamte EÜR - der man das ja auch entnehmen könnte - an das Wohnsitz-Finanzamt geht
    Bist Du Dir da sicher? Warum sollte das Wohnsitzfinanzamt für die Ermittlung des betrieblichen Gewinns zuständig sein? Ich geh davon aus, dass Dein Wohnsitzfinanzamt die EÜR an das zuständige Finanzamt weitergeleitet hat.

    Zitat von Linda123 Beitrag anzeigen
    die Feststellung gesonderter Einkünfte
    Es geht hier nicht um die Feststellung gesonderter Einkünfte, sondern um die gesonderte Feststellung der Einkünfte.

    Wie die Einkünfte einzuordnen sind solltest Du mit dem Steuerberater abklären.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

      Bist Du Dir da sicher? Warum sollte das Wohnsitzfinanzamt für die Ermittlung des betrieblichen Gewinns zuständig sein? Ich geh davon aus, dass Dein Wohnsitzfinanzamt die EÜR an das zuständige Finanzamt weitergeleitet hat.
      Ja das stimmt wohl, Danke für den Hinweis. Ich habe bisher immer am gleichen Ort gewohnt, an dem auch mein Betriessitz war, deswegen habe ich bisher noch nie davon gehört, dass in so einem Fall die Steuererklärung über verschiedene Finanzämter läuft. Ich hatte beim Umzug sogar noch eine Mail geschrieben, ob es was zu beachten gibt, da sich mein Betriebssitz weiterhin in der alten Stadt befindet, aber ich habe keine Antwort erhalten und das dann fälschlicherweise als ein "Nein" gedeutet.
      Jedoch kann ich dann nun noch weniger nachvollziehen, warum dieses Formular extra benötigt wird, wenn das Betriebsort-Finanzamt doch meine EÜR hat, kann mir da evtl jemand Licht ins Dunkle bringen?


      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Es geht hier nicht um die Feststellung gesonderter Einkünfte, sondern um die gesonderte Feststellung der Einkünfte.

      Das stimmt wohl auch. Offensichtlich bin ich mit den Begrifflichkeiten nicht sehr vertraut und ich habe etwas vertauscht. Ich denke aber auch, dass verständlich ist, was ich gemeint habe...


      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Wie die Einkünfte einzuordnen sind solltest Du mit dem Steuerberater abklären.​
      ​​
      Das würde ich gerne, aber da ich die Frist bereits deutlich überzogen habe (da ich nichts wusste von der Notwendigkeit des Formulars) und er sich, wie oben bereits erwähnt, im Urlaub befindet, hatte ich gehofft, hier Hilfe zu bekommen. Er macht nicht meine Steuer, sondern berät mich, wenn ich beim Erstellen eine Frage habe. Aber aktuell werde ich ihn nicht erreichnen.

      Falls mir irgendjemand helfen kann, würde ich mich sehr freuen.

      Vielen Dank!​

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        #4
        Es ist doch nicht so schwierig, in der Anlage FG zur gesonderten Feststellung deiner Gewinneinkünfte (ESt 1 D) den Gewinn laut EÜR einzutragen.



        In der Anlage S zu deiner Einkommensteuererklärung gehört der zukünftig dann in die Zeile 10. An der EÜR würde ich aktuell nichts ändern.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Mein Hauptproblem dabei ist, dass meine Recherchen (die schwierig sind, weil man wenig dazu findet) ergeben haben, dass meine Einkünfte aus der Untervermietung meines gemieteten Praxisraumes nicht als laufende Einkünfte zählen - diese aber ja im Gewinn der EÜR mit drin sind. Daher weiß ich nun nicht, wie ich damit umgehen soll. Rausrechnen und wenn ja, muss ich da dann woanders / wo muss ich das dann vermerken? Oder reicht es, dass dies in der EÜR dann nachvollzogen werden kann? Oder bin ich fehlinformiert und darf doch den Gesamtgewinn meiner Honorare inklusiv der Untervermietung in die laufenden Einkünfte eintragen?

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            #6
            Oder bin ich fehlinformiert und darf doch den Gesamtgewinn meiner Honorare inklusiv der Untervermietung in die laufenden Einkünfte eintragen?​
            Warum sollen die Einnahmen aus der tageweisen Untervermietung deines Praxisraum nicht zu den laufenden Betriebseinnahmen gehören ?

            Meine persönliche Empfehlung war, die EÜR nicht zu ändern. Steuerberatung machen wir hier nicht, das ist im Forum nicht erlaubt
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7

              Vielen Dank, die Antwort hilft mir schon sehr.


              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Warum sollen die Einnahmen aus der tageweisen Untervermietung deines Praxisraum nicht zu den laufenden Betriebseinnahmen gehören ?

              Ich hatte gelesen, dass ich eigentlich die Anlage V dafür hätte anlegen müssen und dass in das Formular nur laufende Einkünfte aus der tatsächlichen freiberuflichen Tätigkeit eingetragen werden dürfen (also alles in Zshg mit dem Heilberuf), die Vermietung jedoch eine andere Einkunftsart ist, und daher herausgerechnet werden müsse. Das hat mich so verunsichert.


              Danke für deine Empfehlung / Meinung. Dass eine Steuerberatung nicht erlaubt ist, ist mir klar. Aber Meinungen von erfahrenen Menschen helfen unerfahrenen Menschen wie mir sehr viel weiter, daher herzlichen Dank

              Wenn ich noch zwei letzte Fragen stellen darf:
              • Wäre es besser gewesen / in Zukunft besser, wenn ich über die Anlage V die Untervermietung mache und die Einkünfte dadurch trenne?​​
              • Und, aus reiner Neugierde, warum braucht das FA dann überhaupt noch dieses extra Formular, wenn es sich doch um den Gewinn aus der EÜR handelt, den es ja eh schon hat?

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                #8
                Wäre es besser gewesen / in Zukunft besser, wenn ich über die Anlage V die Untervermietung mache und die Einkünfte dadurch trenne?​​
                Meines Erachtens ist das nicht zu empfehlen. Die Mietkosten für deine Praxisräume machst du richtigerweise in der EÜR geltend. Warum solltest du die

                Einnahmen aus der tageweisen Untervermietung dann in der Anlage V-Sonstige erklären ?

                ... warum braucht das FA dann überhaupt noch dieses extra Formular, wenn es sich doch um den Gewinn aus der EÜR handelt, den es ja eh schon hat?
                Weil für die Gewinnfeststellung das Finanzamt des Betriebssitzes örtlich zuständig ist und nicht dein Wohnsitzfinanzamt. Das ist gesetzlich so geregelt.

                Die EÜR ist ja nur ein Hilfsmittel für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, die den Antrag auf Feststellung des Gewinns nicht beinhaltet.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Alles klar, vielen herzlichen Dank für die Antworten. Dann hoffe ich, dass ich nichts weiter übersehen habe und blicke wieder mal etwas mehr durch im Steuer-Dschungel. Dankeschön Charlie24

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