Hallo,
ich bin freiberuflich tätig im Gesundheitsbereich (umsatzsteuerbefreit) und mache seit einigen Jahren meine Steuererklärung selbst. Nun bin ich umgezogen, meine Praxis befindet sich aber noch am selben Ort. Ich habe meine ESt und EÜR bereits im Juni abgegeben an das neue Finanzamt und gestern einen Brief vom alten Finanzamt bekommes, dass die Feststellung gesonderter Einkünfte fehle. Leider wusste ich nicht, dass ich hier zusätzlich etwas abgeben muss und bin aktuell überfordert.
Vorab: Ich habe lediglich Einkünfte aus meiner selbstständigen Tätigkeit (sowie der tageweisen Untervermietung meines Praxisraums, den ich selbst miete). Ich besitze keine Immobilien, keinen Grund, keine Aktienfonds oder sonst irgendetwas, womit ich noch Einnahmen habe. Auch habe ich keine Mitarbeiter o.ä.. Hier meine Fragen:
1) Soweit ich verstanden habe trage ich bei den laufenden Einkünften in der Anlage FG meinen Gewinn aus der EÜR ein. Jedoch habe ich in der EÜR meine (sehr geringen) Einnahmen aus dem Untermietverhältnis als Betriebseinnahmen nach § 19 Abs. 1 UStG angegeben. Dies hatte mir der Steuerberater so empfohlen. Wenn ich es richtig verstehe, laufen diese Einnahmen aber nicht als laufende Einkünfte - jedoch kann ich es in der gesonderten Feststellung ja auch sonst nirgends angeben, oder? Soll ich hier dann doch den Gewinn aus der EÜR eintragen? Und sollte ich in Zukunft dann mit Anlage V arbeiten oder ist es rechtens, wie ich es mache?
2) Sehe ich richtig, dass ich wohl nur die Zeile 93 der Anlage FG (Laufende Einfkünfte bei selbstständiger Arbeit) ausfüllen muss. Mir ist klar, dass die Frage schwer zu beantworten ist, ohne vollen Einblick zu haben. Aber mit den hier genannten Angaben - fällt hier jemandem auf, dass ich etwas übersehe, wo ich noch was eintragen müsste? Habe mehrfach alles durchgeklickt und nichts gefunden - es kommt mir nur so unnötig vor, dass ich nur die Höhe meines Gewinns an das Finanzamt des Betriebsortes übermitteln muss, wo die gesamte EÜR - der man das ja auch entnehmen könnte - an das Wohnsitz-Finanzamt geht und ich mich frage, warum diese eine Zahl nicht leichter auszutauschen / zu übermitteln ist.
Entschuldigt bitte diese Basic-Fragen. Nach einem ganzen Tag einlesen komme ich nicht weiter und der Steuerberater, den ich sonst gerne bei Unklarheiten gefragt habe, ist aktuell im Urlaub. Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank,
Linda
ich bin freiberuflich tätig im Gesundheitsbereich (umsatzsteuerbefreit) und mache seit einigen Jahren meine Steuererklärung selbst. Nun bin ich umgezogen, meine Praxis befindet sich aber noch am selben Ort. Ich habe meine ESt und EÜR bereits im Juni abgegeben an das neue Finanzamt und gestern einen Brief vom alten Finanzamt bekommes, dass die Feststellung gesonderter Einkünfte fehle. Leider wusste ich nicht, dass ich hier zusätzlich etwas abgeben muss und bin aktuell überfordert.
Vorab: Ich habe lediglich Einkünfte aus meiner selbstständigen Tätigkeit (sowie der tageweisen Untervermietung meines Praxisraums, den ich selbst miete). Ich besitze keine Immobilien, keinen Grund, keine Aktienfonds oder sonst irgendetwas, womit ich noch Einnahmen habe. Auch habe ich keine Mitarbeiter o.ä.. Hier meine Fragen:
1) Soweit ich verstanden habe trage ich bei den laufenden Einkünften in der Anlage FG meinen Gewinn aus der EÜR ein. Jedoch habe ich in der EÜR meine (sehr geringen) Einnahmen aus dem Untermietverhältnis als Betriebseinnahmen nach § 19 Abs. 1 UStG angegeben. Dies hatte mir der Steuerberater so empfohlen. Wenn ich es richtig verstehe, laufen diese Einnahmen aber nicht als laufende Einkünfte - jedoch kann ich es in der gesonderten Feststellung ja auch sonst nirgends angeben, oder? Soll ich hier dann doch den Gewinn aus der EÜR eintragen? Und sollte ich in Zukunft dann mit Anlage V arbeiten oder ist es rechtens, wie ich es mache?
2) Sehe ich richtig, dass ich wohl nur die Zeile 93 der Anlage FG (Laufende Einfkünfte bei selbstständiger Arbeit) ausfüllen muss. Mir ist klar, dass die Frage schwer zu beantworten ist, ohne vollen Einblick zu haben. Aber mit den hier genannten Angaben - fällt hier jemandem auf, dass ich etwas übersehe, wo ich noch was eintragen müsste? Habe mehrfach alles durchgeklickt und nichts gefunden - es kommt mir nur so unnötig vor, dass ich nur die Höhe meines Gewinns an das Finanzamt des Betriebsortes übermitteln muss, wo die gesamte EÜR - der man das ja auch entnehmen könnte - an das Wohnsitz-Finanzamt geht und ich mich frage, warum diese eine Zahl nicht leichter auszutauschen / zu übermitteln ist.
Entschuldigt bitte diese Basic-Fragen. Nach einem ganzen Tag einlesen komme ich nicht weiter und der Steuerberater, den ich sonst gerne bei Unklarheiten gefragt habe, ist aktuell im Urlaub. Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank,
Linda
Kommentar