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Wie erfasse ich Rückerstattungen in EÜR?

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    Wie erfasse ich Rückerstattungen in EÜR?

    Hallo,

    Ich arbeite als Freiberufler und fülle gerade das EÜR-Formular aus.

    Im letzten Jahr 2023 habe ich Geräte gekauft und sie 2024 zurückgegeben, was zu einer negativen Ausgabe führt (die meines Wissens als Einnahme gilt, aber als negative Ausgabe erfasst wird).

    Ich weiß nicht, in welches Feld ich die Werte eintragen soll? Sie gelten als Betriebsausgaben (GWG) und das Feld im Formular akzeptiert keine negativen Werte.

    Gebe ich sie stattdessen unter „Übrige Betriebsausgaben“ als negativen Wert ein?
    oder gibt es ein bestimmtes Feld, um sie als Einkommen zu erfassen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    #2
    Wenn die GwGs in 2023 voll abgeschrieben wurden, sollte man die Erstattung m.E. als negative sonstige Betriebsausgabe buchen, nicht als GwG. Als Einnahme sehe ich das ebenfalls nicht.

    Ich hoffe, das Programm lässt es so zu.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    Kommentar


      #3
      Hallo abdo995!

      der zweite Satz des Hilfe-Textes zu EÜR Zeile 36 lautet:

      "GWG sind abnutzbare, bewegliche und einer selbständigen Nutzung fähige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens​."

      Also wenn GWG's Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind, dann sind Einnahmen für die Rückgabe als Veräußerungserlös eines WG des AV zu betrachten und deshalb in Zeile 19 der Anlage EÜR einzutragen.

      Natürlich können Sie die Einnahme auch wie von timote geschrieben bei den Ausgaben mit Minuszeichen eintragen - sofern Sie im Freitextfeld die Zahl vernünftig beschreiben, wird es jedem Finanzbeamten völlig egal sein, wie Sie das machen, er liest den Freitext, hat verstanden, und gut ist!

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