Ich bin im ganzen Jahr beschränkt steuerpflichtig.
Im Formular "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung, Anhang FB" wird in Zeile 25 nach der beschränkten Steuerpflicht gefragt.
Die beschränkte Steuerpflicht wird aber auch in der Einkommensteuererklären (Formular EST 1 C) abgefragt.
Muss ich das in diesem Formular nochmal anhaken?
Das ist dann doch doppelt.
Im Formular "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung, Anhang FB" wird in Zeile 25 nach der beschränkten Steuerpflicht gefragt.
Die beschränkte Steuerpflicht wird aber auch in der Einkommensteuererklären (Formular EST 1 C) abgefragt.
Muss ich das in diesem Formular nochmal anhaken?
Das ist dann doch doppelt.
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