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Hinweistext bei der Beantragung der elektronischen Bescheid-Bekanntgabe

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    Hinweistext bei der Beantragung der elektronischen Bescheid-Bekanntgabe

    Guten Abend zusammen,

    ich nutze seit Jahren ELSTER für die Abgabe der ESt-Erklärung und habe (vorgestern) auch die elektronische Bescheid-Bekanntgabe darüber beantragt; gestern kam schon die Bestätigung.

    Mein Problemchen:
    Beim Beantragen gab's eine längere Erläuterung über die Konsequenzen der elektronischen Bekanntgabe, dabei "Bekanntes" (z.B. Zustellfiktion), aber auch "Unbekanntes" (ich meine mich an eine Unterscheidung zwischen Bescheiden und sonstigen Nachrichten zu erinnern).
    Jedenfalls dachte ich, dass ich am Ende den ganzen Antrag wie üblich für mich abspeichern könnte und habe nicht fortlaufend Screenshots gemacht;
    dem war aber nicht so - nach dem Anhaken und Absenden stand ich mit leeren Händen da.

    Meine Frage:
    Gibt's irgendwo in ELSTER diesen anzuhakenden Hinweis (den kompletten Text) nochmal zum aufrufen und abspeichern?
    Also nicht die atomisierten Dutzend Einzelaspekte bei der "HILFE"?

    Vielen Dank schonmal und viele Grüße,
    Sven P.

    #2
    Ich glaube, es gibt nur die einzelnen Antworten in der Hilfe, die dir nicht taugen:

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Moin Charlie24,

      danke für die schnelle Antwort - schade.
      (Und vermutlich auch danke an dich fürs freischalten meiner Anfrage - die war zuerst auch blockiert.)

      Jetzt habe ich noch eine ergänzende Nachfrage:

      In den Einzel-Tops aus der HILFE wird im letzten Top "Einwilligungscode" erläutert, dass man diesen auf den Antrag hin erhält und dann in Elster eingeben müsse; vermutlich um den Vorgang endgültig abzuschließen.
      So hatte ich das auch vermutet: nach Absendung des Antrags im ElsterPortal hatte der Vorgang den Status "EinwilligungsID beantragt" und befand sich im Registerblatt "inaktive Einwilligungen".

      Tags drauf erhielt ich die Nachricht ins Postfach, dass die Einwilligungserklärung "... erfolgreich geprüft ..." wurde; und im ElsterPortal sehe ich beim Vorgang den Status "geprüft" und eine Einwilligungs-ID.

      Diese Einwilligungs-ID scheine ich aber nirgends mehr eingeben zu müssen bzw. zu können.
      Außerdem steht der Vorgang jetzt im Registerblatt "aktive Einwilligungen".

      Ist damit die Einwilligung tatsächlich final und ich muss nix mehr machen?

      Viele Grüße,
      Sven P.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Sven P. Beitrag anzeigen
        vermutlich auch danke an dich fürs freischalten
        Naja, Charlie macht sehr viel hier. Aber nicht alles

        Kommentar


          #5
          Ist damit die Einwilligung tatsächlich final und ich muss nix mehr machen?
          Meines Erachtens passt das. Einen Einwilligungscode benötigt man nach meiner Erinnerung bei der Einwilligung von Ehegatten, die zusammen veranlagt werden.

          Da willigt der Inhaber des ELSTER-Kontos zwar elektronisch ein, für den Ehegatten muss dann aber noch ein Einwilligungscode eingegeben werden, den

          der mit der Post erhält. So war es zumindest bei uns.

          Dein Beitrag war bereits freigeschaltet, so spät in der Nacht bin ich nicht mehr aktiv
          Zuletzt geändert von Charlie24; Gestern, 10:46.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Charlie24:
            Danke für deine positive Einschätzung!
            Und ja, bei Ehegatten müsste das tatsächlich so laufen.

            L. E. Fant:
            Dann evtl. an dich das "Danke" fürs freischalten - oder wer auch immer sich darum kümmern musste *smile*

            Schönen Sonntag noch!
            Sven P.

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              #7


              Naja, ich musste ja nicht. Aber ich finds gut dass es das Forum gibt und mags nicht so, wenn eine Frage in der Luft hängt.

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