Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Aussergewöhnliche Belastungen -Berücksichtigung Fahrten pflegebedürftigen Mutter

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Aussergewöhnliche Belastungen -Berücksichtigung Fahrten pflegebedürftigen Mutter

    in Bezug auf meinen Steuerfall möchte ich höflich anfragen, wie Fahrten zur Pflege meiner Mutter steuerlich zu berücksichtigen sind.
    • Die Pflegestufe meiner Mutter wurde gemäß Bescheid vom August 2024 festgestellt (Pflegestufe 2). Ebenfalls eine Schwerbehinderung Grad 70, Merkzeichen G und B.
    • Ich fahre 4-mal pro Woche zu ihr, um sie zu unterstützen.Zusätzliche Fahrten zum Arzt, Rehasport, Apotheke etc.
    • Können Fahrten vom 01.01.-31.07.24 vor dem Bescheiddatum steuerlich abgesetzt werden?
    Vielen Dank

    #2
    Wenn Du Deine Mutter in deren Wohnung pflegst und sie Pflegegrad 2 hat kannst Du in Deiner Steuererklärung einen Pflegepauschbetrag von 600 € jährlich geltend machen. Das ist ein Jahresbetrag der auch dann gewährt wird, wenn die Vorussetzungen nur einen Teil des Jahres vorgelegen haben. Der Pauschbetrag wird nicht um eine zumutbare Eigenbelastung gekürzt.

    Deine Mutter kann in ihrer Steuererklärung den Behindertenpauschbetrag geltend machen. Bei einem GdB von 70 sind das 1780 € jährlich. Auch hier ein Jahresbetrag, der nicht gekürt wird.

    Darüber hinaus kann sie mit dem GdB 70 und Merkzeichen G die "kleine" behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale von 900 € geltend machen. Auch hier ein Jahresbetrag, der allerdings um die zumutbare Eigenbelastung gekürzt wird.

    Wenn Du die Mutter mindestens 10 Stunden in der Woche und an mindestens 2 Tagen in der Woche in ihrer Wohnung pflegst zahlt Dir die Pflegeversicherung Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Näheres bei der Pflegekasse Deiner Mutter.



    Kommentar

    Lädt...
    X