in Bezug auf meinen Steuerfall möchte ich höflich anfragen, wie Fahrten zur Pflege meiner Mutter steuerlich zu berücksichtigen sind.
- Die Pflegestufe meiner Mutter wurde gemäß Bescheid vom August 2024 festgestellt (Pflegestufe 2). Ebenfalls eine Schwerbehinderung Grad 70, Merkzeichen G und B.
- Ich fahre 4-mal pro Woche zu ihr, um sie zu unterstützen.Zusätzliche Fahrten zum Arzt, Rehasport, Apotheke etc.
- Können Fahrten vom 01.01.-31.07.24 vor dem Bescheiddatum steuerlich abgesetzt werden?
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