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Großbuchstabe M, Verpflegungspauschalen

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    Großbuchstabe M, Verpflegungspauschalen

    Hallo an alle,

    ich sitze zur Zeit an unserer Steuererklärung und eine Frage tut sich da auf für mich.

    Mein Mann ist Servicetechniker. Er ist oft mehr als 8 Stunden außer aus und regelmäßig auch paar Tage am Stück unterwegs. Dementsprechend wollte ich die Verpflegungspauschalen ansetzen.
    Jetzt hab ich jedoch gesehen, dass auf seiner Lohnsteuerbescheinigung der Großbuchstabe M steht, jedoch ist unter dem Punkt 20. steuerfreie Verpflegungszuschüsse... nichts angegeben. Mein Mann hat aber Erstattungen erhalten von seinem Arbeitgeber. Er bekommt die Hotelkosten erstatten und teilweise auch die Verpflegungspauschalen.

    Wie gehe ich in diesem Fall vor?

    Liebe Grüße

    #2
    hat aber Erstattungen erhalten von seinem Arbeitgeber. Er bekommt die Hotelkosten erstatten und teilweise auch die Verpflegungspauschalen.
    Ja wenn er Erstattungen erhalten hat, hat er doch nichts mehr abzusetzen!

    Gruß - Hans

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      #3
      Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
      Ja wenn er Erstattungen erhalten hat, hat er doch nichts mehr abzusetzen!
      nicht jeder erhält den vollen Satz erstattet,. Zumindest war da mein Arbeitgeber (öffentlicherDienst) sehr sparsam.

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        #4
        Mehraufwendungen fuer Verpflegung koennen in Hoehe der gesetzlich festgelegten Pauschalen vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen werden. Wenn also auf der Lohnsteuerbescheinigung der Grossbuchstube M angegeben ist, dann hat der AG dem AN die Mehraufwendungen bereits erstattet und man darf sie darum nicht nochmals in der Einkommensteuererklaerung angeben.

        Er bekommt die Hotelkosten erstatten und teilweise auch die Verpflegungspauschalen.
        Was heisst denn teilweise erstattet? Man bekommt natuerlich nur eine Erstattung in Hoehe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Wenn man abends fuer 50 Euro Essen geht, bekommt man trotzdem nur die steuerliche Pauschale von zurzeit 14 Euro (bzw. 28 Euro bei mehrtaegigen Reisen ohne An- und Abreisetag) vom AG erstattet. Der Rest (hier also z.B. 36 Euro) ist reine Privatangelegenheit, klar oder? Sollte aber der AG tatsaechlich die steuerlich zulaessigen Verpflegungspauschalen nur teilweise erstatten, dann darf man sie auch selbstverstaendlich in der Einkommensteuererklaerung angeben. Es sind dann die Pauschalen und die erstattenen Teilbetraege anzugeben, die Differenz wird dann bei der Steuerberechnung als Werbungskosten entsprechend beruecksichtigt. Das Absetzen bei der Steuer bedeutet aber nicht, dass man den Betrag komplett von der Steuer zurueckbekommt.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Ich war halt stutzig, weil auf der Lohnsteuerbescheinigung nichts von den Erstattungen stand. Bei seinem vorherigen Arbeitgeber waren die Erstattungen auf der Lohnsteuerbescheinigung.
          Also dann setze ich nur die Pauschalen an, die er nicht erstattet bekommen hat.

          Danke für die Antworten

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            #6
            Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen



            Was heisst denn teilweise erstattet? Man bekommt natuerlich nur eine Erstattung in Hoehe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Wenn man abends fuer 50 Euro Essen geht, bekommt man trotzdem nur die steuerliche Pauschale von zurzeit 14 Euro (bzw. 28 Euro bei mehrtaegigen Reisen ohne An- und Abreisetag) vom AG erstattet. Der Rest (hier also z.B. 36 Euro) ist reine Privatangelegenheit, klar oder? Sollte aber der AG tatsaechlich die steuerlich zulaessigen Verpflegungspauschalen nur teilweise erstatten, dann darf man sie auch selbstverstaendlich in der Einkommensteuererklaerung angeben. Es sind dann die Pauschalen und die erstattenen Teilbetraege anzugeben, die Differenz wird dann bei der Steuerberechnung als Werbungskosten entsprechend beruecksichtigt. Das Absetzen bei der Steuer bedeutet aber nicht, dass man den Betrag komplett von der Steuer zurueckbekommt.

            Er bekommt nicht für alle Reisen die Pauschalen. Das meinte ich mit teilweise erstattet. Dementsprechend setze ich dann einfach nur die Pauschalen an, die er nicht erstattet bekommen hat.

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              #7
              Fuer mich macht es keinen Sinn, warum ein AG nur teilweise die Verpflegungspauschalen erstatten sollte. Fuer ihn sind das doch nur Aufwendungen, die er seinerseits bei der Steuer beruecksichtigt. Der AN aber, der wie hier viele Tage unterwegs ist, muesste sich eine tabellarische Nebenbuchfuehrung anlegen, um die Aufwendungen und Erstattungen aufzufuehren. Oder gibt es da eine Systematik beim AG, wofuer er keine Erstattung vornimmt?
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                Das weiß ich nicht. Das hat mich ja auch gewundert.

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                  #9
                  Dann sollte sich dein Mann vom Lohnbuero mal die Relegung zur Reisekostenabrechnung geben lassen, damit du das entsprechend bei der Einkommensteuererklaerung beruecksichtigen kannst.
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                    #10
                    Ja, er wird das am Montag mal ansprechen. Er blickt da auch nicht ganz durch.

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                      #11
                      Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                      Mehraufwendungen fuer Verpflegung koennen in Hoehe der gesetzlich festgelegten Pauschalen vom Arbeitgeber steuerfreie erstattet oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen werden.
                      Der Arbeitgeber kann, wenn er dafür die Steuer trägt, auch über die Pauschalen hinaus erstatten,

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                        #12
                        Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
                        Der Arbeitgeber kann, wenn er dafür die Steuer trägt, auch über die Pauschalen hinaus erstatten,
                        Und was ist dann mit der Lohnsteuer? Der AN kriegt dann ja unversteuerten Nettolohn ausbezahlt!


                        Gruß - Hans

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                          #13
                          Eine Auszahlung macht hier wenig Sinn. Ich denke hier mehr an Fälle wie z. B. einem externen Meeting mit all Inkl., wobei der Arbeitgeber direkt mit dem Hotel abrechnet. Zusätzlich macht der Arbeitnehmer dafür ggf. noch angefallene Fahrkosten geltend.
                          Zuletzt geändert von Trekker; 28.09.2025, 19:11.

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                            #14
                            Warum darf man einen noch nicht freigeschaltenen mit Schreibfehlern versehenen Text nicht mehr korrigieren?

                            Kommentar


                              #15
                              Warum darf man einen noch nicht freigeschaltenen mit Schreibfehlern versehenen Text nicht mehr korrigieren?
                              Weil der Beitrag bis zur Freischaltung gesperrt ist und deshalb nicht bearbeitet werden kann, nehme ich an.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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