Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bescheiddatenvergleich zwischen 2 ESt-Erklärungen !?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bescheiddatenvergleich zwischen 2 ESt-Erklärungen !?

    Ich möchte über einen kuriosen Bescheiddatenvergleich vom15.09.25 berichten, wo die Daten zweier ESt-Erkklärungen miteinander verglichen wurden.

    Ich habe am 25. 07.25 abends in Mein Elster meine ESt-Erklärung versendet. Am 26.07.25 abends folgte eine korrigierte Erklärung und am 27.07.25 eine Belegnachreichung.

    Im Bescheiddatenvergleich wurden dann die beiden Steuerklärungen verglichen, was sicher nicht Sinn der Sache ist.

    Der 2 Tage später eingehende Steuerbescheid, also mehr als 6 Wochen nach der Steuerklärung, stimmte centgenau mit der 2. Erklärung überein.

    In den Erläuterungen wurde jedoch das Datum der ersten Erklärung genannt, etwas chaotisch also.

    Ein Mitarbeiter der NRW-Hotline der Finanzämter riet mir, nichts zu unternehmen, wenn denn die Werte des Steuerbescheids richtig sind. Daran werde ich mich halten.

    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    #2
    Hallo,

    Im Bescheiddatenvergleich wurden dann die beiden Steuerklärungen verglichen, was sicher nicht Sinn der Sache ist.

    Der 2 Tage später eingehende Steuerbescheid, also mehr als 6 Wochen nach der Steuerklärung, stimmte centgenau mit der 2. Erklärung überein.
    ​Und wieso kommst du dann darauf, dass die beiden Erklärungen verglichen wurden?

    Für mich deutet es darauf hin, dass die erste Erklärung bearbeitet wurde und der Sachbearbeiter die zweite Erklärung als Änderungsantrag interpretiert hat (bei 6 Wochen war auch ziemlich sicher ein Sachbearbeiter involviert).
    Basis für den Bescheiddatenvergleich ist also einerseits die erste Erklärung, und andererseits eben der Bescheid (welcher ja in diesem Fall genau der zweiten Erklärung entspricht).

    Fazit: Deiner zweite Erklärung ist zu 100% entsprochen worden.

    In den Erläuterungen wurde jedoch das Datum der ersten Erklärung genannt,​
    Noch ein Indiz für meine Vermutung, bearbeitet wurde die erste Erklärung.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      Meine Erwartungshaltung war, dass die sehr zeitnahe zweite Erklärung die Erste ersetzt, so wurde es im Forum oft geschrieben.

      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      Hallo,

      ​Und wieso kommst du dann darauf, dass die beiden Erklärungen verglichen wurden?

      Für mich deutet es darauf hin, dass die erste Erklärung bearbeitet wurde und der Sachbearbeiter die zweite Erklärung als Änderungsantrag interpretiert hat ...
      Deine Interpretation ist sicher zutreffend. Dann ist es aber faktisch auch genau ein Vergleich zwischen erster und zweiter Erklärung.

      Bei einer Verwandtren lief es einfacher: Da wurde die zweite Erklärung bearbeitet, und beim Bescheiddatenvergleich waren in der Differenzspalte
      alle Werte Null.
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

      Kommentar


        #4
        Es wurde immer nur geschrieben, dass in der Regel die Jüngere bearbeitet wird. Angezeigt werden dem Bearbeiter meines Wissens beide.

        Warum hier offenbar die erste Erklärung bearbeitet wurde, wird Geheimnis des Bearbeiters bleiben, zumal er sich damit Arbeit gemacht hat, die Änderungen der zweiten zu übernehmen. Vielleicht hat er sich am Anfang nur vertan und das dann zwischendrin bemerkt.

        Bei der Grundfrage sehe ich es wie reckoner. Es handelt sich nicht um den Vergleich zweier Entwürfe, sondern einem Vergleich der ersten Erklärung zum Ergebnis der Veranlagung, wobei letzteres der zweiten Übermittlung entspricht.

        Kommentar


          #5
          bei 6 Wochen war auch ziemlich sicher ein Sachbearbeiter involviert
          Dubletten werden nach meiner Kenntnis generell zur personellen Bearbeitung ausgesteuert.

          Angezeigt werden dem Bearbeiter meines Wissens beide.
          So ist es ! Ich weiß das aus Telefonaten, die ich wegen solcher Korrekturerklärungen mit dem Finanzamt geführt habe.

          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von timote Beitrag anzeigen
            Ich möchte über einen kuriosen Bescheiddatenvergleich vom15.09.25 berichten, wo die Daten zweier ESt-Erkklärungen miteinander verglichen wurden.
            Entschuldige, diese Aussage ist insofern irritierend, dass man meinen könnte, die Daten beider Erklärungen werden miteinander verglichen. Tatsächlich werden doch die im Bescheid verwendeten Daten mit denen von nur einer Erklärung verglichen. Und obwohl
            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Und wieso kommst du dann darauf, dass die beiden Erklärungen verglichen wurden?
            hier schon mal nachhakt und Du seine Aussage
            Zitat von timote Beitrag anzeigen
            Deine Interpretation ist sicher zutreffend.
            sogar bestätigst, führst Du die Verunsicherten weiter in die Irre,
            Zitat von timote Beitrag anzeigen
            Dann ist es aber faktisch auch genau ein Vergleich zwischen erster und zweiter Erklärung.
            indem Du weiterhin die beiden Erklärungen miteinander vergleichen willst. Die notwendige Richtigstellung von
            Zitat von multi Beitrag anzeigen
            Bei der Grundfrage sehe ich es wie reckoner. Es handelt sich nicht um den Vergleich zweier Entwürfe, sondern einem Vergleich der ersten Erklärung zum Ergebnis der Veranlagung, wobei letzteres der zweiten Übermittlung entspricht.
            geht da schon fast unter.
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Dubletten werden nach meiner Kenntnis generell zur personellen Bearbeitung ausgesteuert.

            So ist es ! Ich weiß das aus Telefonaten, die ich wegen solcher Korrekturerklärungen mit dem Finanzamt geführt habe.
            Dass das Finanzamt Dubletten miteinander vegleicht, leuchtet ja nach ein, aber warum sollte sie dem Erklärenden unterschiedliche Ergebnisse mitteilen?

            Wenn schon einer wie ich, der sich im Steuerrecht halbwegs gut auskennt, bei solchen Aussagen ins Schleudern kommt, dann muss doch so mancher Anfänger noch mehr verunsichert sein.

            Kommentar


              #7
              Trecker: Wenn ich dich oder andere Benutzer verwirrt habe, tut es mir leid. Also: Verglichen wird "die erste Erklärung mit dem Ergebnis der Veranlagung", wie multi richtiger Weise klargestellt hat.

              Aber das Ergebnis der Veranlagug ist nun mal im vorliegenden Fall identisch mit der zweiten Erklärung. Das meinte ich in # 3 mit dem Wort "faktisch".

              Aber lasst uns bei den klarstellenden Aussagen von multi, reckoner und Charlie24 bleiben und den "Vergleich zweier Erklärungen" vergessen, dann sollte man sich eigentlich einig sein.
              SCJ timote
              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

              Kommentar


                #8
                Hallo timote,

                wer was mit was vergleicht ist ja auch nicht so wichtig -
                letztendlich zählt immer noch der Bescheid
                und Hauptsache der ist richtig!

                Gruß - Hans

                Kommentar

                Lädt...
                X