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Fragen bezüglich Eintragungen Anlage KAP Zeile 19, KAP Zeile 21, KAP Zeile 24

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    Fragen bezüglich Eintragungen Anlage KAP Zeile 19, KAP Zeile 21, KAP Zeile 24

    Hallo zusammen,

    Ich habe Fragen bezüglich dem Eintragen in Elster.

    1.) Frage bezüglich eintragen von "Ausländische unversteuerte Zinserträge aus Tagesgeldkonto" in Elster online
    Ich habe Zinserträge von einem Tagesgeldkonto aus dem europäischen Ausland (Belgien) erhalten die bisher unversteuert sind und die ich natürlich vom Finanzamt versteuern lassen möchte damit alles korrekt ist wie es sein soll.

    Nach meiner Recherche gehe ich davon aus das diese Zinserträge in Elster online in die Anlage KAP in Zeile 19 "Ausländische Kapitalerträge (ohne Beträge laut den Zeilen 24, 25, 26a und 52)​" eingetragen werden müssen.

    Seht ihr das genauso?
    Werden dann durch das eintragen in Zeile 19 des KAP Forlumars automatisch die kapitalertragssteuer sowie "Solidaritätszuschlag​" berechnet und angewand?


    2.) Frage bezüglich eintragen von Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG ( Gewinne und Verluste Kryptowährungen aus Margin, Derivate, Futures ) in Elster online
    Ich habe sowohl Gewinne als auch Verluste von kryptowährungen die aus aus Margin, Derivate, Futures stammen.

    Nach meiner Recherche gehe ich davon aus dass

    - die "Gewinne von den Kryptowährungen aus Margin, Derivate, Futures" in Elster online in die Anlage KAP
    in Zeile 21 "In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften​" eingetragen werden müssen

    - die "Verluste von den Kryptowährungen aus Margin, Derivate, Futures" in Elster online in die Anlage KAP
    in Zeile 24 "Verluste aus Termingeschäften​​" eingetragen werden müssen​

    Seht ihr das genauso?


    3.)Frage bezüglich eintragen der Summe aus "unversteuerten Erträgen von Zinsen aus dem Ausland" UND "Kryptowährungen aus Margin, Derivate, Futures" Feld 19 KAP

    Da ich wie ich oben beschrieben habe sowohl
    "unversteuerte Zinserträge aus dem Ausland habe, die ich nach meinem Verständis bei Zeile 19 eintragen muss
    UND ebenfalls "Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften​" die ich bei Zeile 21 eintragen würde
    frage ich mich ob ich dann in das Feld 19 der KAP die gesamte Summe aus dem Betrag aus Zeile 21 UND dem Betrag der "unverzinsten Einkünfte aus Tagesgeld" eintragen muss?

    Das hätte ich jetzt so aus der Beschreibung bei Feld 21 gelesen die ja sagt Zitat: "In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften​" .
    Ich würde die Aussage so verstehen das in Feld 19 dann sowohl die "Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften​​" enthalten sind als auch die "Ausländische Kapitalerträge​ die bisher nicht versteuert wurden"

    Seht Ihr das genauso?

    Hier ein Beispiel mit Zahlen wie ich das Eintragen verstehe:

    Angenommen ich hätte:

    Bisher unversteuerte Zinserträge von einem ausländischen Tagesgeldkonto in Höhre von 500 Euro

    Gewinne Kryptowährungen aus Margin, Derivate, Futures ​in Summe in Höhe von 1000 Euro

    Verluste Kryptowährungen aus Margin, Derivate, Futures ​in Summe in Höhe von 2000 Euro


    Müsste ich dann nicht 1500 Euro in Zeile 19 "Ausländische Kapitalerträge (ohne Beträge laut den Zeilen 24, 25, 26a und 52)​" eintragen ?

    Sowie ebenfalls 1000 Euro bei Zeile 21 " In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften (Euro)" eintragen ?
    Und ebenfalls 2000 Euro bei Zeile 24 "Verluste aus Termingeschäften​" eintragen?

    seht ihr das genauso?


    Sorry ich bin leider bezüglich den Themen und Fragen unerfahren und wollte daher die Fragen stellen da ich das eintragen trotzdem meiner Recherche "irgendwie komisch bzw. nicht richtig anfühlt" ich aber natürlich nichts falsch machen möchte.

    Vielen Dank im voraus
    Zuletzt geändert von Logi; 01.10.2025, 19:06.

    #2
    Zu Kryptowährungen kann ich nichts sagen, da fallen ja bestimmte Geschäfte unter private Veräußerungsgeschäfte und nicht unter Kapitalerträge.

    Ansonsten wird in Zeile 19 der Anlage KAP ein Saldo erwartet, das siehst du richtig. In den Saldo einzubeziehen sind die Werte in den Zeilen 20 bis 23.

    Zum Thema Krypto musst du dich selbst schlau machen: https://coinpanda.io/de/blog/steuern...margin-krypto/
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      ja, ich sehe alles genauso wie du.

      zu 1: Korrekt, Z19 reicht in dem Fall aus.
      Quellensteuern sind vermutlich nicht abgeführt worden (in Belgien meine ich), richtig? [hört sich nach Suresse an]

      zu 2: Ich verstehe es so, dass es sich dabei nicht um direkte Krypto-Geschäfte gehandelt hat, sondern nur um Termingeschäfte. Diese sind dann wie von dir gedacht einzutragen. Reale Kryptos wären hingegen anders.
      Das da manchmal etwas doppelt eingetragen werden muss und das Z24 ausnahmsweise nicht in Z19 enthalten ist hast du ja auch schon bemerkt (das sind 2 Punkte die in der Anlage KAP etwas komisch sind).

      Nebenbei: Mittlerweile gibt es bekanntlich die gesonderte Behandlung von Termingeschäfte nicht mehr. Daher kann man imho auch einfach alles zusammenrechnen, und dann das Ergebnis nur in Zeile 19 eintragen; nur wenn man auch Aktienverluste hatte müssen diese zwingend in Z23.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        vielen Dank für eure Antworten

        Charlie24

        Ja, nach meinem Kenntnisstand fallen "Gewinne aus kryptowährungen", die durch Sofortige Käufe und Verkäufe von Kryptowährung betreffen ,unter "Sonstige Einkünfte" und Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften . Quasi Spot Käufe und verkäufe. Ich habe auch "Gewinne aus kryptowährungen" die ich dann in "Sonstige Einkünfte" und bei "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" eingetragen habe.

        Das sind dann aber nach meinem kenntnisstand eben KEINE Termingeschäfte wie z.B. Futures, oder Derivate. Denn bei diesen Futures / Derivaten werden die kryptowährungen nach meinem Verstndnis nicht wirklich gekauft sondern man spekuliert ja nur auf den Wert der Kryptowährung.

        Da ich mir bei dem Punkt recht sicher war hatte ich da keine Frage zu .


        Die Termingeschäfte hingegen ,wie z.B. Futures, oder Derivate, fallen nach meinem kenntnisstand dann unter Anlage KAP.

        -----------

        Danke dir für die Erklärung bezüglich der info dass in Zeile 19 der Anlage KAP das Saldo erwartet wird .


        reckoner
        zu 1:
        Genau es handelt sich wie du auch vermutet hast um die Suresse Bank und eren Tagesgeldkonto das ich genutzt habe.
        Daraus sind die bisher unversteuerte Erträge aus dem Ausland entstanden.

        Bezüglich deiner frage ob Quellensteuer abgeführt wurde:
        Ich habe von Quellensteuer nichts gelesen, im Grunde habe ich nur eine Aulistung aller Zinsauszahlungen erhalten.
        Die ganzen Zinserträge habe ich alle addiert / summiert und in KAP bei Zeile 19 eingetragen.

        Müsste ich dann noch Quellensteuer abführen? Das macht normal die Bank oder? Da kenne ich mich leider auch nicht aus.

        zu2:
        Genau, ich hatte mich selber genau nach dem Kryptowährungsanteil bezüglich "Termingeschäfte" gefragt wo die hin müssen.
        Gerade weil es zu der Überschneidung mit den "Ausländischen unversteuerten kapitalerträgen " bei KAP Zeile 19 kommt.



        Ich habe auch "Gewinne aus kryptowährungen" , also Quasi sofortige Käufe der kryptowährung bzw Spot "Käufe und verkäufe" der kryptowährungen "oder wie du sagst reale Kryptos" selber.
        Die habe ich dann in "Sonstige Einkünfte" und bei "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" eingetragen.
        Da ich mir bei dem Punkt recht sicher war hatte ich da mal keine Frage zu gestellt

        Bezüglich dem doppelteintragen:
        genau das hatte mich so stark verwirrt dass ich mir dachte dass ich da potentiell einen Fehler mache und mir dachte dass ich das umbedingt nachfragen muss bevor da komplett etwas falsch berechnet bzw verrechnet wird.
        Weil ich mich nicht erklären konnte warum man das da die summe von Zeile 20 , Zeile 21 und Zeile 22 bei Zeile 19 eintragen muss.

        Ich hätte gedacht dass es einfacher für alle gewesen wäre alles separat aufzulisten und einzutragen.

        Das ist aus meiner Sicht echt etwas komisch und verwirrend weil es auch so unterschiedliche Einkünfte wie Zinserträge aus dem Ausland mit Krypto (wenn auch Termingeschäfte) verrechnet / addiert.

        Scheint dann aber so, dass der Sparerfreibetrage davon abgezogen wird wenn man den Sparerfreibertrag noch nicht genutzt hatte. Weil so sah es bei mir bei der Vorrausrechnung der Steuer aus bzw. so war es aufgelistet wenn ich das richtig gesehen hatte.


        Das würde auch deine Aussage dass es die gesonderte behandlung von Termingeschäften nicht mehr gibt erklären.
        Da muss ich mich morgen mal etwas einlesen / googlen.

        nochmals vielen Dank, ich habe jetzt ein gutes gefühl dass ich alles richtig eingetragen habe und ich habe etwas gelernt
        Zuletzt geändert von Logi; 02.10.2025, 11:19.

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          #5
          Hallo,

          Müsste ich dann noch Quellensteuer abführen? Das macht normal die Bank oder?​
          Ja, das würde die Bank machen (an der Quelle, bei Zinsen also bei sich selber).
          Meine Vermutung mit der Suresse hatte auch den Hintergrund, dass zumindest diese Bank keine Quellensteuer abführt (soweit ich weiß ist das in Belgien irgendwie möglich - ich kann mich nicht mehr genau erinnern warum, muss uns aber auch nicht interessieren).

          Ich hätte gedacht dass es einfacher für alle gewesen wäre alles separat aufzulisten und einzutragen.​​​
          Mein Reden seit vielen Jahren.
          Aber nein, die Anlage KAP wird sogar immer mal wieder komplizierter (etwa die recht neue - und nun doch wieder veraltete - Z24).

          Das ist aus meiner Sicht echt etwas komisch und verwirrend weil es auch so unterschiedliche Einkünfte wie Zinserträge aus dem Ausland mit Krypto (wenn auch Termingeschäfte) verrechnet / addiert.​
          Das ist erst seit kurzem so, die Berechnung von Elster wurde geändert.
          Eben weil die Regierung kurz vor knapp (Ende 2024, und kurz vor der Bundestagswahl) den ganzen Mist mit „gesondert“ und „auf 20.000 Euro gedeckelt“ gekippt hat.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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