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    ELStAM-Beitragsmeldung Ihres PKV-Beitrags

    Digitale Übermittlung Ihres PKV-Beitrags

    Die PKV muss ab Herbst 2025 die Beiträge aller Versicherten elektronisch an die Finanzbehörden melden.

    Der Vorteil für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Sie müssen selbst nicht mehr aktiv werden, um einen Arbeitgeberzuschuss
    steuerfrei zu erhalten.
    Darüber hinaus profitieren von diesem neuen Verfahren alle Versicherten, die der Lohnsteuer unterliegen.

    Das neue Beitragsübermittlungsverfahren ist zukunftsgerichtet; die Beiträge wirken als ELStAM – wie die bisherigen Papierbescheinigungen – also bereits im Veranlagungsjahr bei den monatlichen Gehaltsabrechnungen steuerlich. Bei den Beitragsmitteilungen im Folgejahr (BEG-Meldung) hingegen erfolgt eine „Endabrechnung“ bzw. Saldierung für das Gesamtjahr, in welcher bspw. auch Beitragsrückerstattungen berücksichtigt werden.

    Fazit:
    Ich verstehe das so das wir ab 2026 weniger Steuern zahlen..weil anders wie vorher nicht die Pauschale von 1900 Euro
    berücksichtigt wird..sondern die tatsächlichen Beiträge.
    Bei der Steuererklärung gibt es dann nicht mehr soviel wieder.

    Sehe ich das richtig ?​

    #2
    Ich verstehe das so das wir ab 2026 weniger Steuern zahlen..weil anders wie vorher nicht die Pauschale von 1900 Euro
    berücksichtigt wird..sondern die tatsächlichen Beiträge.​
    Das ist grundsätzlich richtig, wenn du mit Steuer die Lohnsteuer meinst und du die bisherigen Mitteilungen der PKV an dich nicht an den AG weitergeleitet hast.

    Bei mir als Versorgungsempfänger wird es ebenfalls zu einer geringeren Lohnsteuer führen, da habe ich aber nichts davon. Ich muss nämlich die monatlichen

    Rückstellungen für die Einkommensteuer aufstocken, da ich auch eine gesetzliche Rente beziehe und die bisherigen Vorauszahlungen nicht ausreichen werden,

    weil der verrechnete Lohnsteuereinbehalt ab 2026 niedriger sein wird. An der Höhe der Einkommensteuer ändert sich letztlich nichts !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ich bin auch Versorgungsempfänger..ohne Rente / ledig.
      Bisher wollte der (mein) Dienstherr die Mitteilungen der PKV ja nicht sehen.

      Insofern wird das jetzt bei der Lohnsteuer berücksichtigt im laufenden Jahr.
      Eigentlich ein Vorteil für den Steuerzahler.
      Zusammen mit dem erhöhten Grundfreibetrag 2026 wird mehr von den Versorgungsbezügen
      übrigbleiben...und die "Klingbeil Kasse" ist wieder ein Minus.
      Aber er muss dann auch in Zukunft nicht mehr soviel "rausrücken.." alles planbarer.

      Aber richtig ..insgesamt ändert sich nichts an der Einkommensteuer.

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        #4
        Bisher wollte der (mein) Dienstherr die Mitteilungen der PKV ja nicht sehen.
        Ich habe die meinem AG nie vorgelegt. Einen Anspruch auf einen AG-Zuschuss hatte ich wegen meines Beihilfeanspruchs nicht.

        Bei mir ist deshalb immer nur die Mindestvorsorgepauschale von 1.900 € bzw. 3.000 € in der Steuerklasse 3 berücksichtigt worden.

        Früher habe ich wegen der Beitragsrückerstattungen von der Vorlage abgesehen, nach Renteneintritt war es generell nicht mehr

        sinnvoll, weil ich eben auch eine gesetzliche Altersrente beziehe, von der bekanntlich bisher keine Steuern einbehalten werden.

        Der Wegfall der Mindestvorsorgepauschale von 12% führt in Einzelfällen zu einem höheren Lohnsteuereinbehalt, nämlich bei

        Beamtenanwärtern mit Beihilfeanspruch und niedrigen PKV-Beiträgen sowie bei Anspruch auf freie Heilbehandlung, gleichzeitig

        entfällt allerdings auch die Steuererklärungspflicht für die Betroffenen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Die Einführung der "ELStAM-Beitragsmeldung Ihres PKV-Beitrags" war mir bisher nicht bekannt..
          Oder ist das ein "Alter Hut " hier im Forum ?

          > in Einzelfällen zu einem höheren Lohnsteuereinbehalt
          Wie immer es gibt ..Gewinner und Verlierer.
          Zuletzt geändert von Herm1; Heute, 21:17.

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