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Erfassung für Einzelunternehmen - 14 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen

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    Erfassung für Einzelunternehmen - 14 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen

    Hallo zusammen,

    ich möchte mich neben meiner Haupttätigkeit als Freiberufler anfangen.
    Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen habe ich bis auf Seite 14 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen vollständig ausgefüllt.
    Nur hier erschließen sich mir einige Fragen die ich auch beim durchsuchen im Forum nicht herauslesen konnte. Mir geht es dabei Primär um die Punkte 108, 109, 113 und 114.

    108: erschließt sich fast von selbst, dort kommen meine voraussichtlichen Einkünfte aus meiner Selbstständigkeit, da ich noch keine Kunden/Verträge abgeschlossen habe würde ich dort eine schwarze 0 Eintragen, sowie im Folgejahr nur einen geringen Betrag. Bei meiner Frau würde ich dort nichts eintragen, da sie weder selbstständig ist noch etwas mit meiner Freiberuflichkeit zu tun hat.
    109: Dort kommen unsere Einkünfte aus unseren Haupttätigkeiten rein, also die Jahres-Brutto-Gehälter korrekt?

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    113: Versicherungen, Kontoführungsgebühren usw. oder?
    114: Die von den aus 109 enthaltenen Steuern? Also Anhand des Datev Lohnzettel erfassten Werte?

    image.png

    Danke für eure Hilfe

    Gruß
    ​​

    #2
    Fast so.

    Einkünfte sind Einnahmen minus Ausgaben. Die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit sind also nicht mit den Gehältern identisch, sondern die Werbungskosten sind abzuziehen, ggf. der Werbungskosten-Pauschbetrag.
    Kontoführungsgebühren sind natürlich keine Sonderausgaben. Ggf. kann es sich hier (teilweise) um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handeln.

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