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    Umsatzsteuervoranmeldung

    Hallo, ich habe Verbrauchsmaterial für meinen Werkstatt über Amazon gekauft. Die Rechnung ist ohne Mehrwertsteuer (Steuerfreie Innergemeinschaftliche Lieferung - Artikel 138 Richtlinie 2006). Soll ich das bei der Umsatzsteuervoranmeldung eintragen?
    LG

    #2
    Wenn das von Amazon eine igL war, dann musst du einen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern und dafür entsprechend die Umsatzsteuer abführen.
    Sofern du kein Kleinunternehmer bist, hast du einen Vorsteuerabzug in gleicher Höhe.

    Also ja, dass musst du in der UStVA eintragen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      Hallo Autosan,
      ich bin unsicher, ob deine Informationen ausreichend sind.
      Aber wenn ich sie richtig interpretiere, gehört der Betrag in das Feld 89 (steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe) und löst eine Umsatzsteuer aus
      und in Feld 61 (Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichem Erwerb) wird der Umsatzsteuerbetrag als Vorsteuer noch einmal eingetragen, so dass das ein Null-Spiel ist.

      Aber du musst dich selber kundig machen, ob dieser Erwerb dort genau richtig untergebracht ist. Dazu wäre ein Mensch aus der steuerberatenden Zunft zu konsultieren. (Das Thema Umsatzsteuer & Ausland ist sehr vielschichtig.)

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        #4
        Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
        Aber wenn ich sie richtig interpretiere, gehört der Betrag in das Feld 89 (steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe) und löst eine Umsatzsteuer aus
        und in Feld 61 (Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichem Erwerb) wird der Umsatzsteuerbetrag als Vorsteuer noch einmal eingetragen, so dass das ein Null-Spiel ist.
        Das ist richtig. Wenn man bei Amazon als Unternehmer registriert ist (meines Wissens genügt dazu schon die Angabe der USt-ID), schickt Amazon neben "normalen" 19%-Rechnungen (wenn der Verkäufer "Amazon München" ist) auch gerne sehr oft innergemeinschaftliche Lieferungen. Die sind dann "Kraut und Rüben" (z.B. Absender "Amazon Polen" mit italienischer USt-ID oder umgekehrt, oder sogar Rechnungen von Chinesen, die die EU-USt in Spanien abführen; Beispiel siehe unten) - ist aber egal, für das alles gilt tatsächlich Kennziffer 89 und 61, weil das alles als "Innergemeinschaftlicher Erwerb" zählt.

        elster321.png

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          #5
          Vielen Dank an alle für die schnellen und präzisen Antworten!

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