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Föderale Elster und "Sonstige Nachricht an Finanzamt"

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    Föderale Elster und "Sonstige Nachricht an Finanzamt"

    Eheleute schenken ihre gemeinsame (GbR) Immobilie ihrer Tochter (Wohnrecht lebenslang und mietfrei für die Schenkenden) und müssen dafür neuerdings eine eGbR gründen. Nachdem alles über die Bühne ist und die eGbR wieder gelöscht), meldet sich das FA (HH) und will offensichtich Miteigentümergemeinschaft steuerlich erfassen. Das Formular ist dafür nicht zutreffend und unausfüllbar.

    Das wäre doch ein Fall für die "Sonstige Nachricht an Finanzamt."

    In der Elster angemeldet und "Sonstige Nachricht an Finanzamt" geöffnet. Dort braucht man entweder eine Steuernummer (macht keinen Sinn, da der Elsteraner in anderem Bundesland steuerpflichtig ist und sich nicht vorstellen möchte, wo seine Mitteilung dort landen mag) oder aber das Aktenzeichen. Dazu muss aber obligat das Bundesland angegeben werden und davon gibt in der Liste nur 12 Stück - Hamburg nicht vorhanden. Folglich helfen die "Sonstige Nachricht an Finanzamt" nicht weiter (und für eine gelöschte GbR möchte ich auch kein neues Profil anlegen).

    Auf das Anschreiben des Hamburger Finanzamts geschaut und dort findet sich http://elster.de/finanzamt .
    Dort kann man dann ohne Anmeldung (=unautentifiziert) eine Nachricht an das Finanzamt senden und sogar Notarvertrag/Grundbuch-Scan anhängen. Dafür bekommt man dann aber nur eine kryptische Versandbestätigung von der Elster ohne den übermittelten Text und natürlich landen diese und das übermittelte Formular auch nicht im Meine Elster-Postfach des Kontos.
    Beweisen können wir unsere Antwort also nicht...

    Ist die Elster immer noch gefangen zwischen den Ländergrenzen oder habe ich nur wieder nicht das passende Flugloch gefunden?
    Euer
    horstchen

    #2
    Wenn nicht die Steuernummer, sondern das Aktenzeichen angegeben werden soll, dann geht es ja offenbar um die Grundsteuer. Scheinbar teilen die Hamburger Finanzämter für Zwecke der Grundsteuer eine Steuernummer zu, kein Aktenzeichen.
    Warum liegt bzw. lag die Immobilie denn im Eigentum einer GdbR, nicht einfach bei einer Ehegattengemeinschaft?

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Wenn nicht die Steuernummer, sondern das Aktenzeichen angegeben werden soll, dann geht es ja offenbar um die Grundsteuer.
      Nicht unbedingt. Ich hatte ein ähnliches Problem, als ich auf Anforderung des FA für die ESt-Erklärung eines Verwandten in Schleswig-Holstein Belege nachreichen sollte. Das Schreiben des FA dazu hatte nur ein Aktenzeichen, eine Steuernummer gab es wg. erst kürzlichen Zuzugs nach SH noch nicht. Und - man staune - auch SH ist in der Belegnachreichung als Bundesland für ein Aktenzeichen in der Auswahl nicht existent. Erst als mir auffiel, dass die ersten Stellen des Aktenzeichens einer SH-Steuernummer sehr ähnlich waren, habe ich versucht, die Belege unter dieser "fiktiven" St-Nr. (unter Weglassen des Rests) zu versenden. Dies hat funktioniert und ist auch bei der zuständigen Stelle angekommen. Aber intuitiv ist das sicher nicht für jedermann.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Wenn nicht die Steuernummer, sondern das Aktenzeichen angegeben werden soll, dann geht es ja offenbar um die Grundsteuer. Scheinbar teilen die Hamburger Finanzämter für Zwecke der Grundsteuer eine Steuernummer zu, kein Aktenzeichen.
        Warum liegt bzw. lag die Immobilie denn im Eigentum einer GdbR, nicht einfach bei einer Ehegattengemeinschaft?
        Die Eheleute hatten die Immobilie als (einfache) GbR gekauft und mussten sie lt. Notar jetzt als eGbR umschreiben.
        Nein, es geht nicht um Grundsteuer sondern offensichtlich um potentielle Einnahmen aus dem Grundstück. Das Formular ist schon sehr kryptisch. Im Aktenzeichen taucht das Kürzel "WVL F" auf. Was immer das vielleicht heißen mag. Das AZ als Steuernummer einzugeben hat leider nicht funktioniert.
        Dass vier Bundesländer in der Liste zu den Aktenzeichen nicht auftauchen, finde ich schon etwas schwach.

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          #5
          Ich hab mir das Formular jetzt mal angeguckt, da heißt es ja in der Eingabehilfe schon: Bitte nutzen Sie das Aktenzeichen nur im Zusammenhang mit Nachrichten zur Grundsteuer.

          Es gibt übrigens noch ein Kontaktformular für nicht-steuerliche Fragen. Wie auch immer das zu verstehen sein sollte, ich würde das unter den gegebenen Umständen nutzen.

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            #6
            Zitat von horstchen Beitrag anzeigen

            Im Aktenzeichen taucht das Kürzel "WVL F" auf. .
            Das könnte die Wiedervorlage für den Buchstaben F sein.

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              #7
              Hallo horstchen!

              *****
              Eheleute schenken ihre gemeinsame (GbR) Immobilie ihrer Tochter (Wohnrecht lebenslang und mietfrei für die Schenkenden) und müssen dafür neuerdings eine eGbR gründen. Nachdem alles über die Bühne ist und die eGbR wieder gelöscht), meldet sich das FA (HH) und will offensichtich Miteigentümergemeinschaft steuerlich erfassen. Das Formular ist dafür nicht zutreffend und unausfüllbar.

              Das wäre doch ein Fall für die "Sonstige Nachricht an Finanzamt."​
              Nein, die "Sonstige Nachricht" ist nicht als Ersatz für eine Steuererklärung gedacht!

              *****
              Was erzählen Sie uns denn da? Das ist nicht alles, was wir benötigen!

              Frage: Wie haben denn die Eheleute bisher Ihre Vermietungseinkünfte erklärt - schlicht und einfach über eine Anlage V in der ESt-Erklärung?

              Ja dann ist alles doch ganz einfach:
              - Schreiben Sie das dem Finanzamt doch per Briefpost - ja, Sie dürfen das, wir haben noch kein "Analog-Verbot" in dieser dollen BRD!
              - Sie dürfen auch den Brief, falls das Finanzamt grad um die Ecke liegt, dort völlig analog in den Briefkasten einschmeißen - weil noch kein "Analog-Verbot" ...
              - Oder rufen Sie das Finanzamt an und teilen denen mit, dass die Einkünfteermittlung schon vorliegt (oder mit der nächsten ESt-Erklärung mit Anlage V eingereicht wird wie in den Vorjahren)

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                #8
                ... meldet sich das FA (HH) und will offensichtich Miteigentuemergemeinschaft steuerlich erfassen.
                "will offensichtlich" ist ja nun nicht sehr aussagekraeftig und wurde so im Schreiben vom FA sicherlich auch nicht geschrieben. Es waere sehr hilfreich, den genauen Wortlaut der Aufforderung zu kennen. Sinnvoll waere sicher auch ein Screenshot/Foto mit unkenntlich gemachten persoenlichen Daten hier einzustellen.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen

                  Frage: Wie haben denn die Eheleute bisher Ihre Vermietungseinkünfte erklärt - schlicht und einfach über eine Anlage V in der ESt-Erklärung?

                  Ja dann ist alles doch ganz einfach:
                  - Schreiben Sie das dem Finanzamt doch per Briefpost
                  Es gab, gibt und wird auch in Zukunft keine Einkünfte aus der Immobilie (egal ob einfache GbR, eGBR oder nach Umschreibung auf die Tochter) und folglich keine Steuernummer dafür. Die Eheleute haben jetzt unterschiedliche Steuernummern (in HH und SH) so dass auch dieses nicht als Ordnungskriterium taugen würde.

                  Und ja, es gibt auch Briefpost und ein physisches Finanzamt (>7€ Kosten per ÖPNV). Trotz der sinnentleerten Anfrage wurden daran aber Grundbuchauszug und Notarvertrag abgefordert, die man digital aber als pdf anhängen kann, sonst aber rund 20 Seiten Papier verschwenden müsste.
                  Und wir haben natürlich auch mit der Vertreterin der Sachbearbeiterin telefoniert, erhielten jedoch nur die Antwort, wir sollten doch in das Formular eintragen, es gäbe keine Einkünfte.

                  Ach ja, es gäbe ja auch noch ein eFax, dass hierzunord bei dataport mit einem PC aber nie funktioniert. Das kennen wir schon von den frustranen Versuchen, damit einen Grundbuchauszug zu bestellen.

                  Eine umfassend funktionierende, flexible Elster wäre also schon mal ein erster Schritt zur Rettung des Landes durch die vielbeschworene Digitalisierung.

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                    #10
                    Wenn ich den Beitrag richtig verstanden habe, will das FA HH irgendwelche Angaben/Unterlagen zur Schekung der Immobilie an eure Tochter haben. Ohne jetzt den genauen Wortlaut der Aufforderung zu kennen, wuerde ich folgendes machen:

                    Bei Elster mit eurem Account anmelden, das Formular "Sonstige Nachricht ..." aufrufen und eurer Profil benutzen. Da wird eure Steuernummer etc. verwendet und das ist auch gut so. Im Nachrichtenfeld verweist ihr ausdruecklich auf das Schreiben vom FA HH und schildert den Sachverhalt wie gewuenscht. Zusaetzlich wuerde ich noch die 1. Seite des Schreiben einscannen und als Anhang beifuegen. Anhand der Steuerummer wird die Nachricht bei eurem Finanzamt in S-H, NDS oder so landen und entsprechend der Angaben in der Nachricht an das FA HH weitergeleitet.
                    Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; Heute, 12:14.
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                      #11
                      Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen

                      "will offensichtlich" ist ja nun nicht sehr aussagekraeftig und wurde so im Schreiben vom FA sicherlich auch nicht geschrieben. Es waere sehr hilfreich, den genauen Wortlaut der Aufforderung zu kennen. Sinnvoll waere sicher auch ein Screenshot/Foto mit unkenntlich gemachten persoenlichen Daten hier einzustellen.
                      Bitte sehr, hier die abgelichteten Seiten. Ich möchte noch einmal wiederholen, dass das Grundstück weder veräußert wurde und auch keine Gewinne erzielt wurden, weil ständig selbstbewohnt. Das Gemeinschaftseigentum der Eheleute bestand seit einigen Jahrzehnten, die eGbR wurde notariell als Notwendigkeit zur Überschreibung an die Tochter eingerichtet und war lediglich ein erforderlicher(?) Zwischenschritt.

                      Das alles war irgendwie nicht in das Formular zu zwängen und war eher ein Fall für einen Freitext in der Elster.
                      Aber vielleicht seht Ihr das ja ganz anders.​
                      Angehängte Dateien

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                        #12
                        Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                        Anhand der Steuerummer wird die Nachricht bei eurem Finanzamt in S-H, NDS oder so landen und entsprechend der Angaben in der Nachricht an das FA HH weitergeleitet.
                        Das wäre natürlich großartig. Dann würde Finanzamt ja deutlich besser funktionieren als wie ich Verwaltung hautnah erlebt habe (Ländergrenzen, Datenschutz, Landesgesetze usw.)

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                          #13
                          Das Gemeinschaftseigentum der Eheleute bestand seit einigen Jahrzehnten, die eGbR wurde notariell als Notwendigkeit zur Überschreibung an die Tochter eingerichtet und war lediglich ein erforderlicher(?) Zwischenschritt.
                          Für mich nicht nachvollziehbar und m. E. bei bestehendem Gemeinschaftseigentum der Ehegatten überhaupt nicht erforderlich.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Für mich nicht nachvollziehbar und m. E. bei bestehendem Gemeinschaftseigentum der Ehegatten überhaupt nicht erforderlich.
                            laut Aussage des Notars (SH) durch Neuregelung seit Anfang 2024 aber erforderlich und sehr ärgerlich.
                            Der Hamburger Notar hatte vor 30 Jahren geschrieben "als Erwerber in Gesellschaft bürgerlichen Rechts" und ich kenne das auch aus der Zeit, wenn Eheleute gemeinschaftlich eine Immobilie gekauft haben.

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                              #15
                              Der Hamburger Notar hatte vor 30 Jahren geschrieben "als Erwerber in Gesellschaft bürgerlichen Rechts"
                              Das könnte der Grund sein. Bei uns steht da nämlich: "als Miteigentümer je zur Hälfte"
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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