2024 habe ich meine vermietete Wohnung meiner Tochter notariell geschenkt und mich als Nießbraucher von ihr eintragen lassen.(unentgeltlich)
Ich bin davon ausgegangen, dass ich somit weiter die AFA und andere Werbungskosten aus der Vermietung ansetzen kann.
Das FA hat die AFA ab dem Übergang gestrichen, dagegen habe ich Einspruch eingelegt.
Dieser wurde jetzt abgelehnt, mit dem Hinweis durch die Schenkung sei keine AFA absetzung für beide Seiten möglich und ich möge den Einspruch zurückziehen
nur jetzt bin ich etwas überfragt:
wenn ich Mr.google befrage heißt es:
Vorbehaltsnießbrauch = in der Regel vorweggenommenes Erbe, dann wäre die AFA für den Nießbraucher möglich, auch wenn ich kein Entgelt an den Eigentümer zahle
wäre es Zuwendungsnießbrauch, dann wäre AFA beim Nießbraucher nur möglich, wenn ich dem Eigentümer ein Entgelt zahle, quasi entgeltlichen NIeßbrauch
was ist dies jetzt bei mir?
---------------
m.e habe ich recht, denn es ist ein Vorbehaltsnießbrauch und die Dame beim FA täuscht sich
Zuwendung wäre dieser Fall:
Ich bin davon ausgegangen, dass ich somit weiter die AFA und andere Werbungskosten aus der Vermietung ansetzen kann.
Das FA hat die AFA ab dem Übergang gestrichen, dagegen habe ich Einspruch eingelegt.
Dieser wurde jetzt abgelehnt, mit dem Hinweis durch die Schenkung sei keine AFA absetzung für beide Seiten möglich und ich möge den Einspruch zurückziehen
nur jetzt bin ich etwas überfragt:
wenn ich Mr.google befrage heißt es:
Vorbehaltsnießbrauch = in der Regel vorweggenommenes Erbe, dann wäre die AFA für den Nießbraucher möglich, auch wenn ich kein Entgelt an den Eigentümer zahle
wäre es Zuwendungsnießbrauch, dann wäre AFA beim Nießbraucher nur möglich, wenn ich dem Eigentümer ein Entgelt zahle, quasi entgeltlichen NIeßbrauch
was ist dies jetzt bei mir?
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m.e habe ich recht, denn es ist ein Vorbehaltsnießbrauch und die Dame beim FA täuscht sich
Zuwendung wäre dieser Fall:

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