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Übernahme PV Anlage

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    Übernahme PV Anlage

    Hallo ,
    wir haben ein Haus gekauft mit einer PV Anlage die Einspeisevergütet wird . Wenn ich das richtig verstanden habe muss man eine Firma gründen und diese beim Finanzamt
    anmelden. Ich stehe nun bei dem Formular zur steuerlichen Erfassung ,vor dem Problem der Gründungsform .Kann man da eine Neugründung wählen oder ist es zwingend notwendig die Übernahme zu wählen ? Ich bin mir nicht sicher . ob ich an die benötigten Unterlagen des vorigen Inhabers komme .
    Ich bin bei dem Thema vollkommen unbedarft.
    Vielen Dank ​

    #2
    Es handelt sich hier meiner Meinung nach um eine Übernahme.

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      #3
      Es sind viele Sachverhalte zu bedenken, die hier aber nicht erwaehnt werden, z.B. Wohnhaus privat oder Geschaeftsgebaeude, feste PV-Anlage oder Balkonkraftwerk, Regelbesteuerung oder Kleingewerbe, alte der Anlage, seperater Kaufvertrag? Ich empfehle daher dringend, sich vorab in dem nachfolgenden Link etwas schlauer zu machen und sich dann ggf. von einem Steuerberater beraten zu lassen. Ein Steuerberater kann sich dann auch gleich um weitere Theman kuemmern, wie z.B. Anschaffungswert, Restbuchwert, AfA, Mehrwertsteuer u.s.w.
      Hausverkauf vom Verkauf der PV-Anlage trennen ✓ Den Wert einer Bestandsanlage ermitteln ✓ Steuern beim Kauf beachten ✓Garantien übernehmen ✓ Bei Krediten mit der Bank sprechen ✓ Hier erfahren Sie mehr zur Veräußerung einer PV-Anlage.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Anlagen auf Hausdächern sind in aller Regel seit 2022 nach § 3 Nr. 72 EStG von der Einkommensteuer befreit. Da stellen sich viele Fragen gar nicht.

        Umsatzsteuerlich sollte man dann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wählen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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