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Steuerfrage zur Beitragserstattung aus der Rentenversicherung

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    Steuerfrage zur Beitragserstattung aus der Rentenversicherung

    Hallo zusammen,

    ich bin im Staatsdienst tätig und werde später einmal eine Pension erhalten. Bevor ich verbeamtet wurde, war ich einige Jahre zivil beschäftigt und habe in dieser Zeit Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.
    Da ich durch die spätere Pension keine gesetzliche Rente erhalten werde, habe ich bei der Deutschen Rentenversicherung den Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Inland (V0900) gestellt, um mir meine gezahlten Beiträge rückerstatten zu lassen. Dieser Antrag wurde auch bewilligt, und ich habe den entsprechenden Betrag bereits auf mein Konto ausgezahlt bekommen.

    Nun zu meiner Frage:
    Muss ich diese Erstattung in meiner nächsten Steuererklärung angeben? Und falls ja, wo genau wird das eingetragen?
    Außerdem interessiert mich, ob diese Erstattung überhaupt steuerpflichtig ist – es handelt sich ja letztlich um die Rückzahlung von zuvor aus versteuertem Einkommen geleisteten Beiträgen.

    Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung mit dem Thema oder kennt sich mit der steuerlichen Behandlung solcher Rückerstattungen aus. Ich wäre über Hinweise sehr dankbar!

    Viele Grüße​

    #2
    Rente: Keine Steuern auf Beitragserstattung | Ihre Vorsorge
    mfg. - Kent

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